Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 18.11.1969 - 7 U 108/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1970, 537
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90
Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …
Das hat bereits der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 8. Dezember 1971 (IV ZR 102/70 - VersR 1972, 166; ebenso OLG Hamburg VersR 1970, 537 f.) für den Fall entschieden, daß der Arbeitnehmer als berechtigter Fahrer eines Kraftfahrzeuges des Arbeitgebers in Ausübung gefahrgeneigter Arbeit einen Dritten schädigte. - BGH, 08.12.1971 - IV ZR 102/70
Ausschluß des Rückgriffs des Kfz-Haftpflichtversicherers
Auch diese Pflichtversicherung schützt die gefahrgeneigte Tätigkeit jedes berechtigten Fahrers, soweit sie sich in dem Gebrauch des versicherten Fahrzeugs erschöpft, und zwar nicht nur für den Fall einer unmittelbaren Inanspruchnahme durch den Verletzten, sondern auch davor, daß der Arbeitgeber wegen des verschuldeten Unfalls Rückgriffsansprüche erhebt (zutreffend OLG Hamburg VersR 1970, 537/38; LG Koblenz VersR 1959, 92/93;… ebenso Stiefel/Wussow a.a.O. Anh. zu §§ 10 bis 13 Anm. 18).
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