Rechtsprechung
| BGH, 25.03.1970 - IV ZR 650/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadenfeuer - Betriebshaftpflichtversicherung - Tätigkeitsklausel
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1970, 666
- VersR 1970, 608
- VersR 1970, 609
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 7 U 169/04
Betriebshaftpflichtversicherung: Risikoausschluss für Schäden an fremden Sachen …
Sie waren nicht Teile einer unbeweglichen Sache, auf die eingewirkt werden sollte (vgl. auch BGH VersR 1970, 609; OLG Hamm VersR 1971, 261; OLG Köln ZFS 1988, 88; LG Düsseldorf ZFS 1989, 173).Bei Schweißarbeiten ist auch weder das dem Funkenflug ausgesetzte Stroh noch das dadurch in Brand gesetzte Haus Ausschlussobjekt (vgl. BGH VersR 1970, 609 sowie Späte a.a.O. § 4 Rdn. 141 mit zahlreichen weiteren Beispielen. Eine in Kauf genommene Einwirkung der für eine Brandentstehung geeigneten Schweißarbeiten kann auch nicht mit der Begründung in Anspruch genommen werden, dass eine räumliche Nähe leicht entzündbarer Stoffe zu der Bearbeitung der Dachfolie bestand. Hiervon könnte nur ausgegangen werden, wenn aufgrund der bestehenden räumlichen Nähe eine Gefährdung weiterer unbeweglicher Teile des Hauses bestand, was vorliegend nicht der Fall ist (vgl. Späte a.a.O. § 4 Rdn. 141).
- LG Hannover, 17.11.2011 - 8 O 221/10
Errichtung eines Fertighauses auf einer fehlerhaft erstellten Sohlplatte als ein …
Der Ausschluss im Sinne der Vorschrift beschränkt sich nämlich im Zweifel nur auf den (Bestand)Teil, der unmittelbar Gegenstand der Tätigkeit und Beauftragung der Versicherungsnehmers war (vgl. insoweit BGH, Urteil v. 3.5.2000 - IV ZR 172/99), selbst dann, wenn die Arbeit dem ganzen Gebäude zugute gekommen ist (Prölls/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 26. Aufl., § 4 AHB, RN 61 unter Verweis auf BGH VersR 1970, 609, 612). - BGH, 25.03.1970 - IV ZR 1073/68
Wandfläche - Verputz - Schadenersatzansprüche - Betriebshaftpflichtversicherung - …
bereich der Arbeit befindlicher bezüglichen Sachen als Ausschlußobjekt anzusehen, hat der Senat in zwei am gleichen Tageerlassenen Urteilen - IV ZR 650/68; IV ZR 1035/68 - in Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung besonders betont. - OLG Düsseldorf, 24.06.1988 - 22 S 700/87 nach der Rechtspr. gerade der Haftpflichtfall, gegen den die Versicherung Schutz bieten soll, wenn eine gewerbliche Tätigkeit an der zu bearbeitenden Sache in einer Weise ausgeführt wird, daß dadurch eine andere fremde Sache zu Schaden kommt (vgl. BGH VersR 70, 609 und 70, 612).
- OLG Saarbrücken, 27.05.1982 - 8 U 250/80 Es genügt vielmehr eine adäquat kausale Schadensverursachung (So auch BGH, 1970-03-25, IV ZR 650/68, VersR 1970, 609; So auch OLG Saarbrücken, 1973-11-06, 7 U 92/73, VersR 1974, 794).
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