Rechtsprechung
| OLG München, 25.07.1969 - 10 U 2659/68 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1970, 628
Wird zitiert von ... (2)
- LG Tübingen, 13.03.1997 - 1 S 101/96
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem Fußgänger bei …
Der Kraftfahrer ist daher nach § 3 Abs. 1 StVO verpflichtet, auf Sicht, d. h. nur so schnell zu fahren, daß er jederzeit in der Lage ist, innerhalb der überschaubaren Strecke zu halten (BGH VersR 68, 603 = DAR 68, 239; 67, 257 [258]; OLG München VersR 1970, 628). - BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93 Ob der Fußgänger durch das unterlassene Ausweichen die Sorgfalt außer acht gelassen hat, die ein vernünftiger Mensch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, um sich vor Schaden zu bewahren, und ihm deshalb ein Mitverschulden im Sinne des § 254 BGB angelastet werden kann (vgl. BGH VRS 52, 243 ; VersR 1967, 706; VersR 1972, 258 ; OLG München VersR 1970, 628; OLG Celle VersR 1970, 187 ; OLG Hamm VersR 1985, 357; OLG Köln VRS 65, 169/171), brauchte das Landgericht hier nicht zu prüfen und im Urteil zu erörtern.
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