Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1970 - VI ZR 58/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,5696
BGH, 26.05.1970 - VI ZR 58/69 (https://dejure.org/1970,5696)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1970 - VI ZR 58/69 (https://dejure.org/1970,5696)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1970 - VI ZR 58/69 (https://dejure.org/1970,5696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,5696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behandlungsfehler - Diagnose - Röntgenuntersuchung

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 839
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1968 - VI ZR 85/66

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - VI ZR 58/69
    Es sieht zwar den vom Kläger zu führenden Beweis, daß diese Fehldiagnose für die behauptete Arbeitsunfähigkeit und die sonstigen Beeinträchtigungen ursächlich gewesen ist, nicht als erbracht an, ist jedoch zu der Ansicht gelangt, daß hier einer der Fälle vorliege, in welchen sich wegen eines schuldhaft begangenen groben Behandlungsfehlers die Beweislast zum Nachteil dos beklagten Arztes umkehrt (BGH VersR 1968, 498, 499 n.v/.Nachw.).

    Daboi kommt es, wie es unter Hinweis auf die Rechtsprechung (BGH VersR 1968, 498, 499 = NJW 1968, 1185) ausführt, nur darauf an, daß der Fehler allgemein geeignet ist, den Schaden zu verursachen, und daß Zweifel, die sich aus den konkreten Geschehensablauf ergeben, bei dieser Feststellung unberücksichtigt zu bleiben haben.

  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50

    Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch

    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - VI ZR 58/69
    Bei der erneuten Vorhandlung wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß die Präge des Umfangs des nitwirkenden Verschuldens des Klägers zwar den Betrags verfahren Vorbehalten bleiben darf, wenn das mitwirkende Verschulden, wie das Berufungsgericht meint, nur zur Hinderung, nicht zun Ausschluß der Haftung führen kann und entsprechende Vorbehalte in deii Urteilsgründen gemacht werden (BGHZ 1, 34, 36)- Dies gilt jedoch nur für bezifferte Ansprüche und nicht für die getroffene Feststellung, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ollen weiteren Schaden zu ersetzen, der ihm durch das Ilichterkennen der Fraktur und durch das Unterlassen einer konservativen Behandlung entstanden ist.
  • BGH, 11.06.1968 - VI ZR 116/67

    Schadensersatzansprüche nach Tod eines Patienten nach einer Blinddarmoperation - …

    Auszug aus BGH, 26.05.1970 - VI ZR 58/69
    Nur dann, wenn sich sichere Feststellungen darüber treffen lassen, daß bereits vor diesen Zeitpunkt für einen gewissenhaft handelnden Arzt Veranlassung dazu bestand, trotz der Symptomarmut zur Sicherung der Diagnose eine Röntgenuntersuchung vorzunehmen, und daß diese Untersuchung auch praktisch durchführbar war, könnte die zu einer Umkehrung der Bewei3last führende Feststellung getroffen werden, daß der Beklagte leichtfertig oder durch einen groben Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst den Kläger in die Gefahr gebracht hat, deren Folgen nunmehr nicht mit Sicherheit aufgeklärt werden können (BGH VersR 1968, 850, 851 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts tragen die Beklagten damit die Beweislast auch hinsichtlich der Frage, ob bei dem Kläger Vorschädigungen vorgelegen haben, die bei einer Geburtsleitung nach fachärztlichem Standard zu abgrenzbaren Schaden des Klägers geführt hatten (vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 1970 - VI ZR 58/69 - VersR 197O, 839, 840 unter II. a.E.).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2023 - 7 U 115/22

    Auswahl eines Facharztes für Neurochirurgie als gerichtlicher Sachverständiger …

    Den Beklagten verbleibt die Beweislast danach auch hinsichtlich der Frage, ob bei dem Kläger Vorschädigungen vorgelegen haben, die bei einer Behandlung nach fachärztlichem Standard zu abgrenzbaren Schäden bei ihm geführt hätten (vgl. BGH, NJW 1997, 796, 797 m.w.N.; VersR 1970, 839, 841; OLG Celle, NJW-RR 2002, 1603 f., juris Tz. 23/24; OLG Koblenz, NJW-RR 2008, 541, 542).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 203/71

    Teilungsabkommen - Haftungsausschluß - Leistungsfreiheit - Fristablauf

    Mit dieser Vereinbarung verzichtet der SVT auf persönliche Inanspruchnahme des haftpflichtversicherten Schädigers wegen der auf ihn, den SVT nach § 1542 RVO übergegangenen Schadensersatzansprüche (Regreßverzicht$. Er übernimmt in diesem Umfang zugleich eine zugunsten des Schädigers wirkende Still hai teverpflichtung, die diesen ihm gegenüber berechtigt, Leistungen aus dem Haftpflichtfall insoweit zu verweigern, als im TA eine Regelung vorgesehen ist (BGH Urt. v. 26. Mai 1970 - VI ZR 4/69 VersR 1970, 839).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht