Rechtsprechung
| KG, 11.06.1970 - 12 U 312/70 - 1 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Klageabweisung; Aufhebung; Zurückverweisung; Gericht; Aufklärungspflicht; Verkehrssicherungspflicht; Mitwirkendes Verschulden; Innerstädtische Straße; Luftraum über der Straße; Baumäste; Fahrweise; Behinderung
Papierfundstellen
- VersR 1971, 183
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03
Amtshaftung: Warnpflicht des Verkehrssicherungspflichtigen bezüglich der …
Aus § 32 Abs. 2 StVZO ist jedoch nicht zu folgern, dass der Luftraum über den Fahrbahnen schlechthin bis zu der Höhe von mindestens 4 Meter überall frei sein müsste (BGH VersR 1971, 183, 184; VersR 1968, 72, 73). - OLG Naumburg, 05.02.1997 - 5 U 235/96
Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich in den Luftraum …
Aus § 32 Abs. 2 StVZO , nach der die Höhe von Fahrzeugen und Ladungen vier Meter nicht übersteigen darf, kann nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über den Fahrbahnen stets bis zu einer Höhe von vier Metern frei sein müsse (BGH VersR 1959, 275; BGH VersR 1968, 72/73; KG VersR 1971, 183/184; KG VersR 1973, 187; OLG Düsseldorf VersR 1989, 273; OLG Köln VersR 1991, 1265 [LG Ellwangen 10.11.1989 - 2 O 334/89-10] ; OLG Schleswig VersR 1994, 359). - OLG Naumburg, 23.11.1999 - 9 U 19/99
Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht hinsichtlich in den Luftraum über der …
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- OLG Schleswig, 07.04.1993 - 9 U 35/92
Straßenbaulast; Träger; Verkehrsbedeutung; Straßenraum; Höhe von 4 m; Baumäste; …
Die Verkehrssicherungspflicht erfordert es nicht, den Luftraum über einer Straße schlechthin in der nach den §§ 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO , 22 Abs. 2 StVO für Fahrzeuge geltenden maximal zulässigen Höhe von 4 m freizuhalten (vgl. BGH VersR 68, 72 KG VersR 1971, 183 OLG Düsseldorf VersR 1989, 273 OLG Köln VersR 1991, 1265). - OLG Düsseldorf, 19.04.2023 - 18 U 45/22 Insbesondere kann nicht aus § 32 Abs. 2 StVZO, wonach die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, gefolgert werden, dass der Luftraum über den Fahrbahnen schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (Senatsurteil vom 01.12.1988 - I-18 U 145/88, VersR 1989, 273 mit Hinweis auf BGH, VersR 68, 72; KG, VersR 71, 183; ebenso Senatsurteil vom 09.02.1995 - I-18 U 134/94, VersR 1996, 602 und OLG Celle, Urteil vom 10.12.1997 - 9 U 137/97, juris).
Die Anforderungen sind geringer, wenn es sich um einen Feldweg mit untergeordneter Verkehrsbedeutung handelt; sie sind höher bei einer vielbefahrenen Bundesstraße und Ausfallstraße aus einer Großstadt (Senatsurteil vom 01.12.1988 - I-18 U 145/88, VersR 1989, 273 mit Hinweis auf KG, VersR 71, 183).
- OLG Köln, 01.08.1991 - 7 U 53/91
Haftungsrecht Verkehrssicherungspflicht
Rn. 21 Einigkeit besteht in der Rechtsprechung darin, daß die Verkehrssicherungspflicht es nicht erfordert, den Luftraum über den Straßen generell in der nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO für Fahrzeuge geltenden maximal zulässigen Höhe von 4 m freizuhalten (BGH LM § 823 - EA - BGB Nr. 16; VersR 1968, 72, 73; KG VersR 1971, 183, 184; OLG Düsseldorf VersR 1989, 273). - OLG Düsseldorf, 09.02.1995 - 18 U 134/94
Verkehrssicherungspflicht für in den Straßenraum ragende Bäume
In der Rechtsprechung besteht aber Einigkeit darin, daß die Verkehrssicherungspflicht nicht erfordert, den Luftraum über der Straße generell in einer für Fahrzeuge geltenden maximalen Höhe von 4 m (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO ) freizuhalten (…vgl. BGH aaO.; KG VersR 1971, 183; Senat VersR 1989, 273 ; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig VersR 1994, 359 ). - OLG Düsseldorf, 01.12.1988 - 18 U 145/88
Straßenbaulast; Verkehrssicherungspflicht; Baum; Fahrbahn
Insbesondere kann nicht auf § 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO , wonach die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4m beträgt, gefolgert werden, daß der Luftraum über den Fahrbahnen schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (BGH VersR 68, 72; KG VersR 1971, 183 = VRS 39, 408).
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