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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1971 - II ZR 21/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,5265
BGH, 01.02.1971 - II ZR 21/69 (https://dejure.org/1971,5265)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1971 - II ZR 21/69 (https://dejure.org/1971,5265)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1971 - II ZR 21/69 (https://dejure.org/1971,5265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bergfahrer - Talfahrer - Schlechtes Wetter - Anscheinsbeweis - Nebel

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 562
  • VersR 1971, 437
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 19/72

    Fahrwasser - Liegeplatz - Stilliegen - Unsichtiges Wetter - Konkurrenzen

    Bedenken gegen die Ausführungen des Berufungsgerichts zum Ursachenzusammenhang zwischen der Nichtabgabe von Nebelzeichen durch den Talfahrer und der Kollision könnten allerdings dann bestehen, wenn es übersehen haben sollte, daß beim Zusammenstoß von Schiffen oder im Falle einer Fernschädigung grundsätzlich der Geschädigte das Verschulden des Schädigers und den Ursachenzusammenhang zwischen dessem schuldhaften Verhalten und dem Schaden darzulegen und zu beweisen hat (…BGH, Urt. v. 13.7. 70 - II ZR 163/69^), VersR 1970, 948, 949), oder daß ein Verstoß gegen § 81 Nr. 1 RheinSchPolVO 1954 auch nicht wegen des Schutzzwecks dieser Bestimmung zu einer hiervon abweichenden Verteilung der Beweislast führen kann (…BGH, Urt. v. 1.2. 71 - II ZR 21/695), LM Nr. 1/2 zu BinnSchStrO 1966 = VersR 1971, 437, 438).
  • BGH, 04.10.1982 - II ZR 237/81

    Zusammenstoß zweier Schiffe im Nord-Ostsee-Kanal - Geltendmachung von Ansprüchen …

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann je nach den Umständen des Falles ein Anscheinsbeweis dafür sprechen, daß ein Schallzeichen im Falle seiner Abgabe auf einem bestimmten anderen Fahrzeug auch gehört worden wäre (vgl. Senatsurt. v. 1. Februar 1971 - II ZR 21/69, VersR 1971, 437, 438).
  • BGH, 13.10.1980 - II ZR 165/79

    Pflicht eines Fahrzeugs zur Abgabe von Schallzeichen bei unsichtigem Wetter - …

    Auch entspricht es entgegen der Ansicht der Revision allgemeiner Erfahrung, daß ein Schiff, das durch Nebelzeichen eines andern Fahrzeugs auf dessen Annäherung aufmerksam gemacht wird, seinerseits die gebotenen Schallzeichen gibt, zumal wenn es sich - wie hier MS "Am." - in einer schwierigen Lage befindet und dadurch einen Teil des Fahrwassers versperrt (vgl. auch Senatsurt. v. 1. Februar 1971 - II ZR 21/69, LM BinnSchStrO 1966 Nr. 1/2 = VersR 1971, 437).
  • BGH, 17.05.1971 - II ZR 96/69

    Ermittlung des Verschuldens bei einem Schiffsunfall - Voraussetzungen für die …

    Diese Ausführungen erscheinen zunächst insoweit rechtlich nicht unbedenklich, als das Berufungsgericht - abweichend von der Vorschrift des § 734 HGB - eine Umkehrung der Beweislast angenommen hat (vgl. BGH VersR 1971, 437, 438).
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