Rechtsprechung
| KG, 15.02.1971 - 12 U 2087/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1971, 648
- DB 1971, 767
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Nürnberg, 29.06.1972 - 2 U 50/72
Entschädigung bei der Beschädigung eines neuen oder neuwertigen Kraftfahrzeugs; …
Mit Recht hat jedoch das EG (VersR 1971, 648 = DAR 1971, 184) ausgeführt, daß nach den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls und nicht bloß schematisch auf Grund starrer Richtlinien entschieden werden sollte, ob ein Kraftfahrzeug noch als neuwertig zu bezeichnen ist. - KG, 26.04.1976 - 12 U 2992/75
Ersatzfähigkeit von Kosten für ein Sachverständigengutachten zum Schadensumfang
Das ist in der Regel bejaht worden, wenn das Fahrzeug des Geschädigten nach Art und Umfang der Schäden zum Unfallfahrzeug abgestempelt worden ist (Urteil vom 5.3.1970 - 12 U 2322/69 - NJW 1970, 1048 = DAR 1970, 159 = VersR 1970, 471; Urteil vom 15.2.1971 - 12 U 2087/70 - DAR 1971, 184 = VersR 1971, 648; Urteil vom 3.6.1971 - 12 U 169/71 - DAR 1971, 295; OLG Koblenz, DAR 1972, 182; OLG Nürnberg, VersR 1975, 960 = NJW 1975, 313 L; vgl auch OLG Schleswig, NJW 1971, 141; OLG Nürnberg, DAR 1973, 44; OLG Karlsruhe, VersR 1973, 1169; LG Hannover, DAR 1974, 216; zu eng wohl OLG Düsseldorf, VersR 1974, 604, das lediglich darauf abstellen will, ob eine technisch einwandfreie Reparatur möglich ist). - LG Freiburg, 25.03.1981 - 8 O 10/81 Eine mehr differenzierte Rechtsprechung hebt nicht auf die starre Kilometergrenze, sondern mehr auf die Intensität der Beschädigung, insbesondere bei sog. tragenden Teilen, ab (OLG Frankfurt/M. VersR 1980, 335; LG Frankenthal VersR 1980, 688; LG Bad Kreuznach VersR 1980, 175; OLG Köln VersR 1979, 655; OLG Oldenburg VersR 1972, 76; KG VersR 1971, 648).
- KG, 23.10.1975 - 12 U 1278/75
Ersatz eines Neuwagens; Kilometer; Fahrleistung
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Frage, ob der Geschädigte bei der Beschädigung eines neuen oder neuwertigen Kfz einen Anspruch auf Ersatz der für die Beschaffung eines Neuwagens erforderlichen Kosten hat, nach den Besonderheiten des Einzelfalles und nicht aufgrund starrer Richtlinien zu entscheiden ist (vgl. KG, VersR 1971, 648; 1973, 1070).
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