Rechtsprechung
| BGH, 02.11.1971 - VI ZR 50/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen für die Wertung des Mitnehmens eines Arbeitskollegen auf einer Dienstfahrt im eigenen Kraftwagen als "betriebliche Tätigkeit" - Haftung bei einem Unfall auf einer Dienstreise - Vorliegen einer betrieblichen Tätigkeit - Haftungsprivileg von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1972, 145
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.03.1971 - VI ZR 146/69
Dienstfahrt - Arbeitskollege - Mitnahme - Eigener PKW
Auszug aus BGH, 02.11.1971 - VI ZR 50/70
Der Bundesgerichtshof hat schon in seinem Urteil vom 2. März 1971 - VI ZR 146/69 - VersR 1971, 187 = DAR 1971, 187 = VRS 40, 335 entschieden, daß das Mitnehmen eines Arbeitskollegen auf einer Dienstfahrt im eigenen Kraftwagen eine betriebliche Tätigkeit im Sinne des § 637 RVO sein kann.
- BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91
Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am …
Sollte den vom Berufungsgericht für seine Auffassung herangezogenen Senatsurteilen vom 2. März 1971 (VI ZR 146/69 - VersR 1971, 564, 565) und vom 2. November 1971 (VI ZR 50/70 - VersR 1972, 145, 146) ein Verständnis des Begriffs der Teilnahme am allgemeinen Verkehr zugrunde liegen, nach dem es für die Verneinung schon ausreicht, daß die Fahrt den betrieblichen bzw. dienstlichen Interessen dienlich ist, so hält der Senat hieran nicht fest. - BGH, 18.11.1980 - VI ZR 147/78
Sozialversicherer - Regreß - Grob fahrlässig - Haftung - Arbeiter
Im Streitfall wurde der verunglückte Arbeitskollege aber weder in einem betriebseigenen Kraftfahrzeug befördert (alsdann wird meist die Betriebsbezogenheit zu bejahen sein) noch wurde er, wenn auch im eigenen Pkw des Arbeitskollegen, aber auf einer "Dienstfahrt" mitgenommen, was in aller Regel als innerbetrieblicher Vorgang zu werten wäre (BGH Urt. v. 2. März 1971 - VI ZR 146/69 = VersR 1971, 564 und v. 2. November 1971 - VI ZR 50/70 = VersR 1972, 145). - OLG Naumburg, 26.05.2011 - 9 U 91/10
Regress des Versicherungsträgers nach Arbeitsunfall: Anforderungen an eine …
Dabei sind betrieblich alle Tätigkeiten, die dem Schädiger von dem Betrieb oder für den Betrieb übertragen worden sind oder die vom Schädiger im Betriebsinteresse ausgeführt werden (vgl. BGHZ 67, 279 (281); BGH VersR 1971, 564, VersR 1972, 145). - OLG Hamm, 18.04.1975 - 13 U 104/74
Erstattung von Aufwendungen infolge eines Arbeitsunfalls; Begriff der groben …
(vgl. BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] = NJW 53, 1139; BGH VersR 67, 909; 72, 145; 72, 270; 74, 569).
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