Rechtsprechung
| BGH, 10.11.1971 - IV ZB 63/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urteilsausfertigung - Übersendung - Prozessbevollmächtiger - Fehlende Zustellungsabsicht - Nachträgliche Übersendung - Empfangsbekenntnis
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1972, 151
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Auszug aus BGH, 10.11.1971 - IV ZB 63/71
Sie muß den Willen gehabt haben, eine Zustellung entgegenzunehmen (BGHZ 14, 342, 345) [BGH 29.09.1954 - II ZR 292/53] , d.h., es muß ihr bekannt sein, daß der Absender die Absicht hat, ihr das übersandte Schriftstück zuzustellen (…Stein/Jonas/Pohle ZPO 19. Aufl. § 198 II 1 für die Zustellung von Anwalt zu Anwalt). - BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61
Zustellung an Anwalt
Auszug aus BGH, 10.11.1971 - IV ZB 63/71
Zwar kann der Empfang eines zugestellten Schriftstücks auch nachträglich bestätigt werden und die Bestätigung wirkt dann auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Zustellungsempfänger das zugestellte Schriftstück entgegengenommen hat (BGHZ 35, 236).
- BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74
Unterzeichnung - Empfangsbekenntnis - Individueller Charakter - Paraphe
Nach gefestigter Rechtsprechung gehört zu einer wirksamen Zustellung nach § 212 a ZPO (wie auch nach § 198 Abs. 2 Satz 1 ZPO) die Kenntnis des empfangsberechtigten Rechtsanwalts von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks und der Wille des Anwalts, das anerkanntermaßen in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzusehen (BGHZ 14, 342, 345; 30, 299, 301; 30, 335, 336; BGH VersR 1964, 1079; 1965, 710; 1968, 580; 1972, 151). - BGH, 16.03.1978 - VII ZB 24/77
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …
Auch der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. November 1971 - IV ZB 63/71 = FamRZ 1972, 91, 92, auf den sich die Beklagte noch beruft, steht dem nicht entgegen, daß vorliegend das Teilurteil wirksam schon am 2. August 1977 zugestellt worden ist. - BGH, 30.03.1978 - VII ZB 16/77
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung eines …
In der Regel ist nicht nur davon auszugehen, daß der Absender eines zuzustellenden Schriftstücks den Willen zur Zustellung hat, wenn er das Schriftstück mit einer vom Adressaten auszufüllenden Empfangsbescheinigung übersendet, sondern auch, daß dem Empfänger, der das Schriftstück mit der von ihm zurückzugebenden Empfangsbescheinigung erhält, diese Absicht bekannt ist (BGH Beschluß vom 10. November 1971 - IV ZB 63/71 = VersR 1972, 151).
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