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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 21.09.1971 - 2/16 S 94/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,3826
LG Frankfurt/Main, 21.09.1971 - 2/16 S 94/71 (https://dejure.org/1971,3826)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.09.1971 - 2/16 S 94/71 (https://dejure.org/1971,3826)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. September 1971 - 2/16 S 94/71 (https://dejure.org/1971,3826)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 164/77

    Rechtsbeistand - Gebühr - Übliche Vergütung

    In der Rechtsprechung rücken bereits das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 21. September 1971 (VersR 1972, 180; dazu kritisch Späth, RBeistand 1972, 11) und des Landgerichts Köln vom 4. März 1973 (AnwBl 1973, 365) von der bis dahin vertretenen und mit Wallner (…aaO) übereinstimmenden Ansicht (z.B. Ur teil des AG Köln vom 9. März 1972 - VersR 1973" 72) ab; sie haben den Mandanten der dort klagenden Rechtsbeistände trotz Vereinbarung eines Honorars nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung nur Erstattung gemäß den Sätzen des Art. IX § 1 Abs. 2 KostÄndG zuerkannt.
  • LG Köln, 16.08.1994 - 5 O 80/94

    Keine Belehrungspflicht des Notars über die Möglichkeit einer Festgeldanlage bei …

    So muß der Notar unter gewissen Umständen die Beteiligten auf die wirtschaftlichen Folgen der von ihnen abzugebenden Willenserklärungen hinweisen, wenn sich aus der rechtlichen Gestaltung für einen der Vertragsbeteiligten nach den besonderen Umständen die naheliegende Gefahr einer wirtschaftlichen Schädigung ergibt und der Notar nicht mit Sicherheit annehmen kann, daß sich der Gefährdete seiner Lage bewußt ist (BGH DNotZ 1954, 319 ; OLG Schleswig VersR 1972, 180 ).
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