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| OLG Karlsruhe, 09.11.1971 - 3 U 12/70 Sch |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1972, 150
- VersR 1972, 247
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.10.1963 - III ZR 69/62
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.1971 - 3 U 12/70
Eine solche verjährungshemmende Abrede folgt nicht schon daraus, daß der Beklagte oder dessen Versicherer der Klägerin eine Prüfung ihrer Ansprüche zusagte und sie um Geduld bat und die Klägerin daraufhin zuwartete (vgl. BGH VersR 55, 695; 64, 66;… Soergel-Augustin, BGB 10. Aufl., § 202 RN 10;… Geigel, Haftpflichtprozeß, 14. Aufl., Kapitel 11 RN 87; OLG Köln VersR 67, 463; OLG München OLGZ 67, 154 = NJW 67, 51).zur Unterbrechung der Verjährung abgesehen hätte (vgl. BGH VersR 63, 359; 64, 66;… OLG München aaO).
- BGH, 20.12.1962 - III ZR 191/61
- BGH, 12.10.1955 - VI ZR 122/54
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.1971 - 3 U 12/70
Eine solche verjährungshemmende Abrede folgt nicht schon daraus, daß der Beklagte oder dessen Versicherer der Klägerin eine Prüfung ihrer Ansprüche zusagte und sie um Geduld bat und die Klägerin daraufhin zuwartete (vgl. BGH VersR 55, 695; 64, 66;… Soergel-Augustin, BGB 10. Aufl., § 202 RN 10;… Geigel, Haftpflichtprozeß, 14. Aufl., Kapitel 11 RN 87; OLG Köln VersR 67, 463; OLG München OLGZ 67, 154 = NJW 67, 51). - OLG München, 30.09.1966 - 10 U 1237/66
Regulierungsverhandlungen zwischen den Parteien; Unbestimmte Äußerungen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.1971 - 3 U 12/70
Eine solche verjährungshemmende Abrede folgt nicht schon daraus, daß der Beklagte oder dessen Versicherer der Klägerin eine Prüfung ihrer Ansprüche zusagte und sie um Geduld bat und die Klägerin daraufhin zuwartete (vgl. BGH VersR 55, 695; 64, 66;… Soergel-Augustin, BGB 10. Aufl., § 202 RN 10;… Geigel, Haftpflichtprozeß, 14. Aufl., Kapitel 11 RN 87; OLG Köln VersR 67, 463; OLG München OLGZ 67, 154 = NJW 67, 51).
- BGH, 02.06.1977 - II ZR 67/75
Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen Sportbootführer
Das schließt jedoch nach fast einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht aus, grundsätzlich auch die Forderungen aus einem nautischen Verschulden des Schiffseigner-Schiffers in die Regelung des § 117 Nr. 7 BinnSchG einzubeziehen (RGZ 127, 72, 74; KG OLGZ 32, 190; SchiffOG Karlsruhe, VersR 1972, 247; SchiffOG Hamm, ZfB 1973, 19; SchiffOG Berlin, VersR 1974, 1037; vgl. ferner BGHZ 19, 82, 83; Mittelstein, Das Recht der Binnenschiffahrt S. 427;… Vortisch/Zschucke, Binnenschiffahrts- und Flößereirecht 3. Aufl. § 117 BSchG Anm. 3 b;… Wassermeyer, Der Kollisionsprozeß in der Binnenschiffahrt 4. Aufl. S. 389; Bemm/Kortendick, Rheinschiffahrtspolizeiverordnung 1970 S. 47).
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