Rechtsprechung
| BGH, 22.03.1972 - VIII ZB 10/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkehrsanwalt - Rechtsmittelfrist - Sorgfaltspflichtverletzung - Kurz vor Ablauf - Prüfungspflicht - Eingang - Auftragsschreiben - Zugelassener Prozeßbevollmächtigter
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1047
- MDR 1972, 600
- VersR 1972, 645
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65
Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters
Auszug aus BGH, 22.03.1972 - VIII ZB 10/72
a) Ber beschließende Senat war in seinem Urteil vom 19. April 1967 - VIII ZR 46/65 = NJW 1967, 1567 und bereits vorher in seinem Beschluß vom 25. Juni 1964 - VIII ZB 15/64 = VersR 1964, 1079 der Ansicht, der Voranwalt, der einen beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Anwalt mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, sei gerade dann, wenn der Auftrag zur Rechtsmitteleinlegung kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist erteilt worden war, erst zu Nachforschungen verpflichtet, wenn die Umstände den Verdacht erregen müßten, daß "etwas nicht in Ordnung ist".2. a) Würden die Grundsätze, die der beschließende Senat in den erwähnten Entscheidungen vom 24. Juni 1964 und vom 19. April 1967 (aaO) angewandt hat, auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt übertragen, so würde in dem Unterbleiben einer Rückfrage der Rechtsanwälte Dr. und B f i m i bei Rechtsanwalt Er. P f l H B in ob er Berufung eingelegt habe, wohl keine Außerachtlassung der äußersten, den Umständen nach an gemessenen Sorgfalt gesehen werden können.
- BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66
Anwaltsverschulden
Auszug aus BGH, 22.03.1972 - VIII ZB 10/72
b) Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat hingegen die Auffassung vertreten, ein Rechtsanwalt, der einen anderen Rechtsanwalt brieflich mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftrage, müsse innerhalb der Rechtsmittelfrist insbesondere dann überwachen, ob das Auftragsschreiben bei dem beauftragten Rechtsanwalt eingegangen ist, wenn der Auftrag kurz vor Fristablauf erteilt wurde (BGHZ 50, 82).Aus der späteren, in BGHZ 50, 82 veröffentlichten Entscheidung des VII. Senates war nämlich zu ersehen, daß dieser Senat anderer Auffassung war und strengere Anforderungen stellte.
- BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 179/70
Instanzanwalt - Rechtsmittel - Bestätigung - Kontrolle - Nachforschungspflicht - …
Auszug aus BGH, 22.03.1972 - VIII ZB 10/72
c) Der beschließende Senat hat daraufhin in seinem Beschluß vom 27. Januar 1971 - VIII ZR 179/70 = VersR 1971, 468 offen gelassen, ob die Nachforschungspflicht des Rechtsanwaltes, der einen anderen Rechtsanwalt mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, erst dann einsetze, wenn er aus dem Ausbleiben einer Bestätigung den Schluß ziehen müsse, daß irgendetwas nicht in Ordnung ist. - BGH, 24.06.1964 - VIII ZB 15/64
Auszug aus BGH, 22.03.1972 - VIII ZB 10/72
a) Ber beschließende Senat war in seinem Urteil vom 19. April 1967 - VIII ZR 46/65 = NJW 1967, 1567 und bereits vorher in seinem Beschluß vom 25. Juni 1964 - VIII ZB 15/64 = VersR 1964, 1079 der Ansicht, der Voranwalt, der einen beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Anwalt mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, sei gerade dann, wenn der Auftrag zur Rechtsmitteleinlegung kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist erteilt worden war, erst zu Nachforschungen verpflichtet, wenn die Umstände den Verdacht erregen müßten, daß "etwas nicht in Ordnung ist".
- BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89
Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer …
Die früher vom Achten Senat des BGH vertretene Ansicht, der Auftraggeber müsse - unabhängig vom Ablauf der Rechtsmittelfrist - nur dann nachfragen, wenn die Bestätigung des Rechtsmittelauftrags nach der üblichen Zeit nicht vorliege (Urteil vom 19. April 1967 - VIII ZR 46/65 - NJW 1967, 1567, 1568 = VersR 1967, 753, insoweit in BGHZ 47, 320 [BGH 19.04.1967 - VIII ZR 46/65] nicht abgedruckt), hat dieser Senat in seinem Beschluß vom 22. März 1972 (- VIII ZB 10/72 - NJW 1972, 1047 [BGH 22.03.1972 - VIII ZB 10/72] = VersR 1972, 645) ausdrücklich aufgegeben.Wie der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen betont hat, besteht eine Überwachungspflicht des beauftragenden Prozeßbevollmächtigten nicht generell, sondern nur in besonders gelagerten Einzelfällen (Beschluß vom 22. März 1972 - VIII ZB 10/72 - NJW 1972, 1047 [BGH 22.03.1972 - VIII ZB 10/72]; Beschluß vom 9. Oktober 1978 - VIII ZB 19/78 - VersR 1978, 1162; Beschluß vom 7. Februar 1979 - VIII ZB 40/78 - VersR 1979, 444).
- BGH, 09.12.1975 - VI ZB 19/75
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat von jeher angenommen, der Anwalt, der einen Berufungsauftrag erteilt, lasse sich diesen Auftrag üblicherweise von dem beauftragten Anwalt bestätigen und sei dementsprechend auch verpflichtet, den rechtzeitigen Eingang dieser Bestätigung zu überwachen (Senatsurteil vom 10. Juni 1969 - VI ZB 20/69 - m.w.Nachw.; BGH Beschl. vom 22. März 1972 - VIII ZB 10/72 - NJW 72, 1047;… Urt. v. 7. Februar 1975 - V ZR 99/73 - VersR 75, 662; Beschl. v. 3. Juli 1975 - II ZR 201/75 - VersR 75, 1/22).Dem hat sich der VIII. Zivilsenat in seinem Beschluß vom 22. März 1972 a.a.O. unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen und ausgeführt, gerade dann, wenn der Auftrag zur Rechtsmitteleinlegung erst kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist erteilt werde, sei besondere Sorgfalt geboten und eine Überwachung, ob das Auftragschreiben rechtzeitig eingetroffen sei, notwendig.
- BGH, 21.02.1975 - IV ZB 1/75
Rechtsanwalt - Sorgfaltspflicht - Prozessbevollmächtigter - Auftragsübermittlung …
Der Bundesgerichtshof hat eine solche Erkundigungspflicht des Prozeßbevollmächtigten, der die Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts übernommen hat, wiederholt bejaht (BGHZ 50, 82; BGH NJW 1972, 1047 = VersR 1972, 645; Beschluß des erkennenden Senats vom 17. Januar 1973 = VersR 1973, 319, 320).Der VIII. Zivilsenat hat daraufhin in der Entscheidung NJW 1972, 1047 seine frühere Auffassung (BGH NJW 1967, 1567) ausdrücklich aufgegeben, Nachforschungen seien erst bei dem Verdacht geboten, daß "etwas nicht in Ordnung" sei.
- BGH, 07.02.1975 - V ZR 99/73
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unverschuldete …
(Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. April 1968 - VII ZR 150/66, BGHZ 50, 82; Beschluß vom 10. Juni 1965 - VII ZB 1/65, VersR 1965, 791; Beschluß vom 22. März 1972 - VIII ZB 10/72, LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 36 - NJW 1972, 1047). - BGH, 09.10.1978 - VIII ZB 19/78
Versäumung der Berufungsfrist - Unvorhersehbare Verzögerung - Verschulden des …
Der Beschluß des erkennenden Senats vom 22. März 1975 (VIII ZB 10/72 = LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 36 = NJW 1972, 1047 = VersR 1972, 645) betraf einen Fall, in dem das Schreiben eines Verkehrsanwalts an den erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten mit der Weisung, durch einen beim Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt Berufung einlegen zu lassen, als unzustellbar an den Absender zurückgegangen war, obwohl es richtig adressiert und frankiert war. - BGH, 30.10.1972 - VIII ZR 124/71
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Organisationsmangel - Hinderung der …
Es bedarf auch keiner Prüfung und Entscheidung, unter welchen Umständen ein Anwalt sich vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Gewißheit über die Rechtsmitteleinlegung durch den von ihm beauftragten Anwalt verschaffen muß, und ob im Hinblick darauf die umstrittene Anweisung über die Löschung der Hauptfrist über hauptfehlerhaft war (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. April 1967 - VIII ZR 46/65 = NJW 1967, 1567; BGHZ 50, 82; Senatsbeschluß vom 22. I-lärz 1972 - VIII ZB 10/72 = NJW'1972, 1047). - BGH, 31.05.1976 - VII ZR 332/75
Berufungsaufträge - Sorgfaltspflicht - Prozeßbevollmächtigter - Instanz - …
vielmehr muß der Anwalt, der einen solchen Auftrag erteilt, auch dafür Sorge tragen, daß der beauftragte Anwalt den Auftrag innerhalb der Berufungsfrist bestätigt (Beschl. v. 10. Juni 1965 - VII ZB 1/65 = VersR 1965, 791; BGHZ 50, 82; vgl. auch Beschl. des VIII. Zivilsenats in NJW 1972, 1047). - BGH, 17.01.1973 - IV ZB 81/72
Fristenwesen - Fristversäumung - Prozessbevollmächtigter - Verschulden - …
Diese Verpflichtung bestand für ihn in gleicher Weise, wie es dem beauftragenden Rechtsanwalt obliegt, sich rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der Rechtsmittelfrist, über den Eingang des Auftrages und seine Annahme beim beauftragten Anwalt zu vergewissern (BGHZ 50, 82, 85; BGH NJW 72, 1047). - BGH, 06.04.1976 - VI ZB 3/76
Sorgfaltspflicht des Anwalts - Berufungsauftrag - Berufungsgericht - Ausführung …
Vielmehr gehört es zur üblichen und zu fordernden Sorgfalt des Anwalts, sich in jedem Fall rechtzeitig zu vergewissern, ob der am Berufungsgericht zugelassene Rechtsanwalt zur Ausführung des Auftrages bereit und in der Lage ist (vgl. BGHZ 50, 82; Senatsbeschluß vom 10. Juni 1969 - VI ZB 10/69 - VersR 69, 831 m.w.Nachw.; BGH Beschl. vom 22. März 1972 - VIII ZB 10/72 - NJW 72, 1047;… Urt. v. 7. Februar 1975 - V ZR 99/73 - VersR 75, 662; Beschl. v. 21. Februar 1975 - IV ZB 1/75 - VersR 1975, 611, 612; Beschl. v. 3. Juli 1975 - II ZR 101/75 - VersR 1975, 1122; Senatsbeschl. vom 9. Dezember 1975 - VI ZB 19/75). - BGH, 26.03.1974 - III ZB 17/73
Rechtsmittelfrist - Sorgfaltspflicht - Prozeßbevollmächtigter - Rechtzeitiger …
Auch die weiteren Ausführungen des Berufungsgerichts, wegen der kurzen Zeitspanne zwischen der Absendung des Auftragsschreibens und dem Ablauf der Berufungsfrist sei dem erstinstanzlichen Rechtsanwalt und Vertreter der Beklagten zuzumuten gewesen, sich durch einen fernmündlichen Anruf bei den beauftragten Berufungsanwälten nach dem Eingang des Auftragsschreibens zu erkundigen, und der Prozeßbevollmächtigte I. Instanz habe daher wegen dieser Unterlassung nicht die von ihm zu verlangende äußerste Sorgfalt gewahrt, stehen mit der neueren gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang (vgl. BGHZ 50, 82 = NJW 1968, 1330 und LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 36 = NJW 1972, 1047). - BGH, 21.03.1973 - VIII ZB 57/72
Fristenwesen - Sorgfaltspflicht - Anwaltspflicht - Rechtsmittel - Rechtzeitiger …
- BGH, 14.02.1973 - IV ZB 35/72
Armenrecht - Berufungsverfahren - Beigeordneter Rechtsanwalt - …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".