Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 27.01.1972 - 6 U 150/71 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1972, 427
- VersR 1972, 655
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 27.03.1980 - 2 U 18/80
Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ; Gewährung von Leistungen aus Anlass …
Die tatsächliche Vereitelung der beabsichtigten und üblichen Beweis Sicherung des Versicherers durch falsche oder verspätete Angaben des Versicherungsnehmers erfüllt sogar die Voraussetzungen eines bereits eingetretenen konkreten Nachteils des Versicherers im Sinne des § 6 Abs. 3 VVG und der mit dieser Vorschrift übereinstimmenden Versicherungsbedingungen, weil sie die Feststellung des Versicherungsfalles im Ergebnis zum Nachteil des Versicherers beeinflußt (vgl. OLG Hamburg, VersR 1972, 655 f.; OLG Hamm, VersR 1973, 339, 342).Damit würde er lediglich den Nachweis erbringen können, daß seine unrichtige Auskunft keinen die Beklagte benachteiligenden Einfluß auf den Umfang der ihr obliegenden Versicherungsleistung gehabt hat, nicht aber auch eine nachteilige Beeinflussung oder eine erhebliche Gefährdung der Feststellung des Versicherungsfalles selbst ausräumen können (vgl. hierzu § 17 AUB sowie OLG Hamburg, VersR 1972, 655 f. und OLG Hamm VersR 1973, 339, 342).
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