Rechtsprechung
| BGH, 29.03.1972 - IV ZB 11/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmitteleinlegung - Hindernis - Mangelnde Urteilskenntnis - Kostenfestsetzungsbeschluss - Zugang - Behebung - Urteilserlaß
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1972, 667
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96
Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer …
Dieses Hindernis war aber spätestens behoben, als dem Beklagten der Kostenfestsetzungsbeschluß des Familiengerichts vom 18. Mai 1995 zugegangen ist, aus dem sich unzweideutig ergibt, daß eine die Instanz abschließende Entscheidung ergangen war (vgl. BGH, Beschluß vom 29. März 1972 - IV ZB 11/72 - VersR 1972, 667, vgl. auch Senatsbeschluß vom 22. Februar 1995 - XII ZB 22/95 - BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 7). - BGH, 22.02.1995 - XII ZB 22/95
Beginn der Fünfmonatsfrist; Beginn der Frist für die Anbringung des …
Bei Unkenntnis von der Zustellung eines Urteils, das die Vaterschaft feststellt und die Verpflichtung zur Zahlung von Regelunterhalt ausspricht, beginnt diese Frist jedenfalls spätestens mit der Zustellung eines Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses, der aufgrund dieses Urteils ergeht (vgl. BGH, Beschluß vom 29. März 1972 - IV ZB 11/72 - VersR 1972, 667 für den vergleichbaren Fall der Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses). - OLG Nürnberg, 07.05.2001 - 4 W 2/01
Fristversäumnis wegen Unkenntnis des anzufechtenden Urteils - Wiedereinsetzung in …
- BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 83/99
Verteilung der materiellen Darlegungs- und Beweislast nach Abberufung des …
Spätestens mit Kenntnis vom Kostenfestsetzungsbeschluß war die Unkenntnis des Antragsgegners über den Beschluß des Amtsgerichts vom 25.5.1998 nicht mehr unverschuldet; er hätte sich unverzüglich Kenntnis darüber verschaffen und innerhalb der Zweiwochenfrist klären müssen und können, welche Entscheidung das Amtsgericht am 25.5.1998 gegen ihn erlassen hat (vgl. BGH VersR 1972, 667; …
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Rechtsprechung
| BayObLG, 28.02.1972 - RReg. 1 Z 257/70 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1085
- VersR 1972, 667
- BayObLGZ 1972, 74
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98
Pflicht des Tatsachengerichts auf Antrag ein weiteres Gutachten zu einer …
Hierfür ist Voraussetzung, daß der Gesetzgeber mit der Norm das einzelne Individuum vor der Schädigung eines im Gesetz festgelegten Rechtsgutes oder Individualinteresses schützen will, d.h. es muß die Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruchs erkennbar vom Gesetzgeber erstrebt sein oder zumindest im Rahmen des haftpflichtrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheinen (BGH NJW 1993, 91.4/916; BayObLGZ 1994, 276/284;… Palandt/Thomas § 823 Rn. 14, 1; vgl. auch BayObLGZ 1972, 74/78 f.).Diese Zielrichtung spricht für den Charakter, als Schutzgesetz (vgl. BayObLGZ 1972, 74/78), ganz abgesehen davon, daß bei Normen des Baurechts ihre drittschützende Wirkung ein Indiz für die Einordnung als Schutzgesetz ist (…vgl. Staudinger/Hager § 823 Rn. G 22 m.w.N.).
Im übrigen ist sowohl der nachbarschützende Charakter dieser Vorschriften (…vgl. Simon Art. 78 BayBO 1994 Rn. 15 unter 2.1 und 2.11, Koch/Molodovsky/Famers Art. 3 Anm. 1.4 und Art. 12 Anm. 1.3) wie auch ihr Charakter als Schutzgesetz (zu Art. 12 Abs. 3 vgl. BayObLGZ 1972, 74) zweifelhaft.
- OLG Frankfurt, 23.11.2005 - 17 U 218/04
Produkthaftung; unerlaubte Handlung: Schadensersatzanspruch auf Grund des Einbaus …
Der Schutz des einzelnen bedeutet hierbei nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW 1972, 1085), dass sein Interessenbereich nicht nur durch Maßnahmen der Behörden nach Maßgabe ihrer rechtlichen Beurteilung geschützt sein sollen, sondern dass vielmehr dem einzelnen selbst die Rechtsmacht in die Hand gegeben sein soll, diesen Bereich unmittelbar gegen denjenigen, der diese Norm verletzt zu schützen.
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