Rechtsprechung
| LG Mainz, 13.12.1972 - 10 O 206/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1973, 1012
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 18.12.1979 - 3 O 166/79 Eine Obliegenheit - keine Risikobeschränkung - liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer zur Erhaltung des Versicherungsschutzes Schmucksachen, die sich außer Gebrauch befinden, in einem verschlossenen Behältnis, das eine erhöhte Sicherheit gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst gewährt, aufbewahren muß (i. A. an BGH VersR 1973, 1012; 1975, 269).
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