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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1973 - IX ZR 171/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,5604
BGH, 13.07.1973 - IX ZR 171/72 (https://dejure.org/1973,5604)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1973 - IX ZR 171/72 (https://dejure.org/1973,5604)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72 (https://dejure.org/1973,5604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Empfangsbekenntnis - Unterschrift - Unterzeichnung - Anwaltspflicht - Sorgfaltspflicht - Fristenwesen - Fristsache - Mißachtung von Anweisungen

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 1144
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.1970 - IX ZB 272/69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1973 - IX ZR 171/72
    Es bleibt offen, ob der Prozeßbevollmächtigte die äußerste, nach den Umständen erforderliche und zu erwartende Sorgfalt (vgl. BGH NJW 1952, 425; Beschluß vom 24. März 1970 - IX ZB 272/69) beachtet hat.
  • BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07

    Versäumung der Bewerbungsfrist um eine ausgeschriebene Notarstelle aufgrund eines …

    Ist jedoch für den Rechtsanwalt bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind und es Anweisungen nicht beachtet hat, muss der Rechtsanwalt selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72 - VersR 1973, 1144, 1145; OLG Oldenburg NJW 2007, 1698; ferner auch LAG Hamm…, Urteil vom 15. Februar 2007 - 17 Sa 1621/06 - juris Rn. 56).
  • BGH, 14.05.2020 - V ZB 162/16

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …

    Rn. 8 aa) Ein Rechtsanwalt muss nämlich, auch wenn er sich grundsätzlich auf seine Mitarbeiter verlassen kann, selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen, wenn für ihn bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar ist, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind oder es Anweisungen nicht beachtet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72, VersR 1973, 1144, 1145…, vom 26. November 2007 - NotZ 99/07, NJW 2008, 924 Rn. 12 …und vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, BRAK-Mitt. 2016, 123 = juris Rn. 9).
  • OLG Köln, 13.12.1994 - 22 U 247/94

    WIEDEREINSETZUNG SOFORTANWEISUNG VERSCHULDEN

    Drängen sich nach den Umständen Zweifel an der angeordneten Fristnotierung durch das Büropersonal auf, so muß der Rechtsanwalt eine Gegenkontrolle durchführen (vgl. BGH, VersR 1973, 1144;… Zöller-Greger, ZPO, 18. Aufl., § 233 Rdn. 23 Stichwort "Fristbehandlung").
  • BGH, 28.02.1978 - VI ZR 241/77

    Organisationsverschulden - Rechtsanwalt - Versäumung einer Frist - …

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob ein solches Verschulden nicht bereits darin liegt, daß der Rechtsanwalt am 10. November 1977 das ihm vorgelegte Empfangsbekenntnis unterzeichnete, obwohl das zugestellte Urteil nicht beilag (vgl. dazu für den früheren Rechtszustand BGH Urt. v. 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72 - VersR 1973, 1144; ferner OVG Münster BB 1976, 442).
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