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| BGH, 18.12.1972 - III ZR 81/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Stadt - Amtspflicht - Sicherung des Straßenverkehrs - Baulicher Mangel - Verkehrssicherungspflicht - Haltestelle - Omnibushaltestelle
Papierfundstellen
- VersR 1973, 346
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in …
Auszug aus BGH, 18.12.1972 - III ZR 81/71
Das hat der Senat im einzelnen in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 18. Dezember 1972 - III ZR 121/70 - dargelegt; auf die Gründe dieser Entscheidung wird insoweit Bezug genommen. - BGH, 11.05.1951 - I ZR 106/50
Adäquater Kausalzusammenhang
Auszug aus BGH, 18.12.1972 - III ZR 81/71
Der Zusammenhang der Urteilsgründe ergibt aber keinen Anhalt für die Annahme, das Ober lande sgericht habe übersehen, daß im Zivilrecht nur eine adäquate Verursachung ausreicht (BGHZ 2, 138; 7, 204). - BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54
Amtshaftung und Enteignungsentschädigung
Auszug aus BGH, 18.12.1972 - III ZR 81/71
Richtig ist zwar, daß bei § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB die eine Stelle nicht auf die Haftung einer anderen Stelle der öffentlichen Hand verweisen darf, weil die öffentliche Hand insoweit eine Einheit bildet und sonst niemand haftbar wäre (BGHZ 13, 88). - BGH, 29.01.1968 - III ZR 111/66
Haftung der Stationierungsstreitkräfte
Auszug aus BGH, 18.12.1972 - III ZR 81/71
Das trifft aber nicht für das Verhältnis zu den öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträgern zu, weil diese selbständige juristische Personen sind, die gerade diese Ansprüche auffangen sollen (BGHZ 49, 267).
- BGH, 29.11.1973 - III ZR 211/71
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für die …
Sie obliegt aber in Baden-Württemberg gemäß § 67 des Landesstraßengesetzes vom 20. März 1964 (GBl 127 - BadWürttStrG -) den Organen und Bediensteten der damit befaßten Körperschaften und Behörden als eine hoheitlich zu erfüllende Amtspflicht, deren Verletzung zur ausschließlichen Haftung nach Grundsätzen der Amtshaftung führt (Senatsurteile VersR 1973, 346 und BGHZ 60, 54). - OLG Karlsruhe, 29.09.1977 - 4 U 109/76
Straße; Breite; Bankett; Überfahren; Verkehrssicherungspflicht; Geschwindigkeit; …
In Übereinstimmung mit dem LG ist davon auszugehen, daß der Beklagte die Verkehrssicherungspflicht für die Gemeindeverbindungsstraße zwischen B. und H., deren Straßenbaulast sie trägt, als Amtspflicht obliegt (§§ 67, 10 Abs. 1 Straßengesetz für Baden-Württemberg vom 20.3.1964, GBl 127; BGH VersR 1973, 346 unter Bezugnahme auf VersR 1973, 252).
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