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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.06.1971 - 1 U 103/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,4042
OLG Schleswig, 22.06.1971 - 1 U 103/70 (https://dejure.org/1971,4042)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.06.1971 - 1 U 103/70 (https://dejure.org/1971,4042)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Juni 1971 - 1 U 103/70 (https://dejure.org/1971,4042)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 557
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 01.10.1981 - III ZB 18/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Rechtsanwalt gewisse minder bedeutsame Aufgaben, wie z.B. das Führen des Fristenkalenders, einem gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Angestellten übertragen (u.a. BGHZ 43, 148, 152/4; VersR 1970, 324; VersR 1973, 557).
  • BGH, 01.07.1976 - III ZR 88/75

    Beruhen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist auf einem unabwendbaren …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Rechtsanwalt gewisse minder bedeutsame Aufgaben, wie z.B. das Führen des Fristenkalenders, einem gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Angestellten übertragen (u.a. BGHZ 43, 148, 152/4; VersR 1970, 324; VersR 1973, 557).
  • BGH, 18.12.1980 - III ZB 30/80

    Folgen der schuldhaften Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Rechtsanwalt gewisse minder bedeutsame Aufgaben, wie z.B. das Führen des Fristenkalenders, einem gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Angestellten übertragen (u.a. BGHZ 43, 148, 152/4; VersR 1970, 324; VersR 1973, 557), ist die Versäumung der Frist dann allein auf das Verschulden eines Anwaltsgehilfen zurückzuführen, so ist das für die Partei als unverschuldet im Sinne des § 233 ZPO anzusehen (vgl. BGH NJW 1975, 1706).
  • BGH, 13.11.1975 - III ZB 17/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Rechtsanwalt gewisse minder bedeutsame Aufgaben, wie z.B. das Führen des Fristenkalenders, einem gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Angestellten übertragen (u.a. BGHZ 43, 148, 152/4; VersR 1970, 324; VersR 1973, 557).
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