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Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.03.1973

Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1973 - VIII ZB 57/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,4098
BGH, 21.03.1973 - VIII ZB 57/72 (https://dejure.org/1973,4098)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1973 - VIII ZB 57/72 (https://dejure.org/1973,4098)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1973 - VIII ZB 57/72 (https://dejure.org/1973,4098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristenwesen - Sorgfaltspflicht - Anwaltspflicht - Rechtsmittel - Rechtzeitiger Eingang - Fristüberwachung - Fristablauf - Auftragsschreiben - Übertragung von Aufgaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 573
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BGH, 21.03.1973 - VIII ZB 57/72
    Ein Rechtsanwalt, der einen anderen Anwalt kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist brieflich mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, hat den rechtzeitigen Eingang des Auftragsschreibens mit besonderer Sorgfalt zu überwachen (i. A. an BGHZ 50, 82 = VersR 68, 669).

    Nach der Entscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in BGHZ 50, 82 muß ein Rechtsanwalt, der einen anderen Rechtsanwalt brieflich mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, innerhalb der Rechtsmittelfrist insbesondere dann überwachen, ob das Auftragsschreiben bei dem beauftragten Rechtsanwalt eingegangen ist, wenn der Auftrag kurz vor Fristablauf erteilt wurde.

  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65

    Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters

    Auszug aus BGH, 21.03.1973 - VIII ZB 57/72
    Darauf, daß der beschließende Senat in einem früheren Urteil geringere Anforderungen an die Überwachungspflicht eines Rechtsanwalts gestellt hatte (BGH Urteil vom 19. April 1967 - VIII ZR 46/65 - NJW 1967, 1567), durfte sich Rechtsanwalt E. nicht verlassen.
  • BGH, 22.03.1972 - VIII ZB 10/72

    Verkehrsanwalt - Rechtsmittelfrist - Sorgfaltspflichtverletzung - Kurz vor Ablauf …

    Auszug aus BGH, 21.03.1973 - VIII ZB 57/72
    Auch nach Auffassung des beschließenden Senats hat ein Rechtsanwalt den Eingang des Auftrags, ein Rechtsmittel einzulegen, zu überwachen, wenn unter den gegebenen Umständen die Gefahr, daß in den wenigen Tagen bis zum Ablauf der Frist irgend etwas nicht in Ordnung geht, groß ist und infolgedessen eine besondere Sorgfalt und Vorsicht geboten ist (BGH Beschluß vom 22. März 1972 - VIII ZB 10/72 = LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 36 = NJW 1972, 1047).
  • BGH, 12.04.1989 - VIII ZR 89/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldlose Hinderung an der …

    Das gilt gerade auch dann, wenn der Rechtsmittelauftrag - wie hier - erst wenige Tage vor Fristablauf erteilt wird, weil in einem solchen Fall eine unvorhergesehene Störung des erwarteten Ablaufs nicht mehr rechtzeitig ausgeglichen werden kann (BGHZ 50, 82, 84 f; Senatsbeschlüsse vom 21. März 1973 - VIII ZB 57/72 = VersR 1973, 573; vom 3. Juni 1981 - VIII ZB 33/81 = VersR 1981, 851).
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   BGH, 22.03.1973 - VII ZB 1/73   

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BGH, 22.03.1973 - VII ZB 1/73 (https://dejure.org/1973,7475)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1973 - VII ZB 1/73 (https://dejure.org/1973,7475)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1973 - VII ZB 1/73 (https://dejure.org/1973,7475)
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  • VersR 1973, 573
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Wollte man dies anders sehen, so hätte es Rechtsanwalt S. oblegen, selbständig und in eigener Verantwortung eine zuverlässige Kraft in der Kanzlei der Prozeßbevollmächtigten der Beklagten auszuwählen und zu bestimmen, die ihn im Falle seiner Urlaubsabwesenheit vertritt (vgl. dazu BGH, VersR 1973, 573; BGH, VersR 1978, 959, 960; BGH, NJW 1989, 1157, 1158).
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