Rechtsprechung
| BGH, 04.04.1973 - IV ZR 130/71 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufrechnung gegenüber dem Anspruch eines verletzten Fahrzeuginsassen auf Herausgabe einer ihm zustehenden Entschädigung mit einer aus dem selben Unfallereignis stammenden Schadensersatzforderungen - Aufrechnungsverbot wegen Verstoß gegen Treu und Glauben
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Aufrechnung gegenüber dem Anspruch eines verletzten Fahrzeuginsassen auf Herausgabe einer ihm zustehenden Entschädigung mit einer aus dem selben Unfallereignis stammenden Schadensersatzforderungen; Aufrechnungsverbot wegen Verstoß gegen Treu und Glauben
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 1368
- MDR 1973, 658
- VersR 1973, 634
- DB 1973, 1123
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Auszug aus BGH, 04.04.1973 - IV ZR 130/71
Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung in erster Linie auf den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz gestützt, daß die Aufrechnung gegen einen Anspruch auf Herausgabe des durch eine Geschäftsführung Erlangten dann gegen Treu und Glauben verstößt, wenn die zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen ihren Grund nicht in dem Auftrags- und Treuhandverhältnis und den damit verbundenen Aufwendungen haben (RGZ 160, 52; BGHZ 14, 342).So ist in der angezogenen Entscheidung BGHZ 14, 342 ausgesprochen worden, daß ein Beauftragter, der auf Grund der ihm vom Auftraggeber erteilten Vollmacht von einem Dritten Geld in Empfang genommen hat, gegen den Anspruch auf Herausgabe des Erlangten jedenfalls dann nicht aufrechnen kann, wenn der Auftraggeber bei Erteilung des Auftrags mit der unverzüglichen Abführung des Erlangten rechnen durfte und deshalb die Aufrechnung Treu und Glauben widerspricht.
- BGH, 08.02.1960 - II ZR 136/58
Insassen-Unfallversicherung
Auszug aus BGH, 04.04.1973 - IV ZR 130/71
Verstarb dieser, so fiel der Anspruch in seinen Nachlaß (BGHZ 32, 44).Die Rechtsordnung läßt eine Spekulation mit dem Leben und der Gesundheit anderer hinter deren Rücken nicht zu (BGHZ 32, 44, 49).
- RG, 27.03.1939 - IV 275/38
1. Verstößt der Grundstückseigentümer gegen die guten Sitten, wenn er die …
Auszug aus BGH, 04.04.1973 - IV ZR 130/71
Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung in erster Linie auf den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz gestützt, daß die Aufrechnung gegen einen Anspruch auf Herausgabe des durch eine Geschäftsführung Erlangten dann gegen Treu und Glauben verstößt, wenn die zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen ihren Grund nicht in dem Auftrags- und Treuhandverhältnis und den damit verbundenen Aufwendungen haben (RGZ 160, 52; BGHZ 14, 342).
- BGH, 15.07.2020 - IV ZR 4/19
Auslegung einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Versicherung für fremde …
Rn. 30 Diese Treuhänderstellung verbietet es dem Versicherungsnehmer, die ihm nicht zustehende Versicherungsleistung für sich zu behalten, und verpflichtet ihn, diese an den sachlich berechtigten Versicherten auszukehren (…Senatsurteile vom 7. Mai 1975 aaO [juris Rn. 13]; vom 4. April 1973 - IV ZR 130/71, VersR 1973, 634 [juris Rn. 9];… vgl. auch Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 aaO [juris Rn. 17]).Er muss dem Versicherten die ihm gebührende Leistung zur Erfüllung des Versicherungszwecks dabei auch dann zukommen lassen, wenn er ihm den Versicherungsschutz durch eigenen Entschluss und auf eigene Kosten verschafft hat (Senatsurteil vom 4. April 1973 aaO).
- BGH, 07.05.1975 - IV ZR 209/73
Ansprüche des Unfallgeschädigten aus einer Insassen-Unfallversicherung
Der erkennende Senat hat jedoch bereits in seinemUrteil vom 4. April 1973 (IV ZR 130/71 = NJW 1973, 1368 = VersR 1973, 634) bezweifelt, daß hieran festzuhalten sein wird. - BGH, 12.12.1990 - IV ZR 213/89
Rechtsnatur der Vertrauensschadensversicherung
Spätestens seit dem grundlegenden Urteil vom 7. Mai 1975 (BGHZ 64, 260 [BGH 07.05.1975 - IV ZR 209/73], dazu Anmerkung Pfretzschner, LM VVG § 76 Nr. 1; vgl. aber schon Senatsurteil vom 4.4.1973 - IV ZR 130/71 - VersR 1973, 634) ist jedoch anerkannt, daß § 76 VVG dem Versicherungsnehmer das Verfügungsrecht über die Rechte des Versicherten aus dem Versicherungsvertrage nur zu treuen Händen überläßt (…Prölss/Martin, 24. Aufl. § 76 Anm. 1 und § 77 Anm. 1 A;… Bruck/Möller/Johannsen, VVG 8. Aufl. Bd. IV Anm. H 17).
- BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 169/89
Versicherungssumme aus Gruppenunfallversicherung
Aufgrund dieses Treuhandverhältnisses, das dem Versicherungsnehmer nur die Stellung einer Durchgangsperson einräumt, ergibt sich die Verpflichtung, die Versicherungsleistung an den Berechtigten oder seine Erben abzuliefern (BGHZ 64, 260, 265 [BGH 07.05.1975 - IV ZR 209/73], mit Hinweis auf BGH Urteil vom 4. April 1973 - IV ZR 130/71 - NJW 1973, 1368). - OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 89/97 Der mit der Geltendmachung dieser Leistungen beauftragte Anwalt würde seine Stellung als grundsätzlich zur Weitergabe verpflichteter Empfänger daher treuwidrig ausnutzen, wenn er diese Gelegenheit zum Anlaß nehmen würde, gegenüber dem Herausgabeanspruch seines Mandanten mit Honoraransprüchen aufgrund anderer Aufträge aufzurechnen (vgl. BGH, NJW 1973, 1368 [1369]).
- OLG Frankfurt, 21.09.2016 - 7 U 142/14
Berufsunfähigkeitsversicherung für fremde Rechnung im Insolvenzverfahren - …
Er kann sich aus eigenen Ansprüchen in Bezug auf die versicherte Sache nach § 46 Satz 2 VVG befriedigen und kann, etwa in der Unfallversicherung, ausnahmsweise gegenüber dem Anspruch des versicherten Verletzten auf Auskehr der gezahlten Versicherungsleistung mit einer Schadensersatzforderung-Gegenforderung aus Delikt aufrechnen, die er aus demselben Unfallereignis herleitet (vgl. BGH in VersR 1973, 634 [BGH 04.04.1973 - IV ZR 130/71] ;… Prölss/Martin, § 46 Rdnr. 11 m.w.N.). - LAG Hessen, 06.07.1999 - 9 Sa 2745/98
Abschluss einer Gruppenunfallversicherung durch einen Vertreter ohne …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Sachsen, 30.12.2016 - L 8 SO 37/12 c) Dass dem Kläger als versicherte Person der Unfallversicherungen zumindest Teile der Versicherungssummen zustehen mögen - wie der Beklagte meint -, beruht allenfalls auf einem Anspruch im Rahmen eines gesetzlichen Treuhandverhältnisses gegenüber den Eltern als Versicherungsnehmer (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. hierzu das Urteil vom 07.05.1975 - IV ZR 209/73 - juris RdNr. 12; Urteil vom 04.04.1973 - IV ZR 130/71 - juris, RdNr. 6; Prölss/Martin, VVG, Vor§ 51 RdNrn. 10, 15 sowie § 76 RdNr. 1).
- OLG Hamm, 22.05.1981 - 20 U 71/81
Versicherer; Versicherungsnehmer; Mitversicherte; Prozeßkostenhilfe; Persönliche …
Die Kl. verfolgt im Rahmen eines gesetzlichen Treuhandverhältnisses (vgl. BGH VersR 1973, 634;… Prölss/Martin, VVG 22. Aufl. § 76 Anm. l) im eigenen Namen Ansprüche, die sachlich ihren Kindern zustehen. - BGH, 23.11.1973 - IV ZR 96/73
Schadensersatzansprüche - Aufrechnung - Mitversicherte - Auskehrung der …
Der erkennende Senat hat jedoch inzwischen in seinem Urteil vom 4. April 1973 (IV ZR 130/71 = NJW 1973, 1368 = VersR 1973, 634) entschieden, daß der dort tragende Rechtsgedanke wegen Fehlens seiner Voraussetzungen auf Fälle der vorliegenden Art nicht angewandt werden kann. - OLG Bremen, 29.11.1977 - 1 U 121/77
Ausgestaltung des Umfangs der Leistungspflicht einer Feuerversicherung bezüglich …
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