Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 02.09.1971 - 4 U 71/71 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1973, 828
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 11.12.1974 - 5 U 211/73 Jeder Minderjährige - hier also der Zweitbeklagte - bedarf grundsätzlich der Aufsicht (§ 1631 Abs. 1 BGB); das Maß der erforderlichen Aufsicht richtet sich nach den Umständen des Falles (…Soergel-Zeuner, 10. Aufl., Rdnr. 5 zu § 832 BGB; OLG Hamburg, VersR 1973, 828); es ist im einzelnen danach zu beurteilen, was nach Alter, Eigenart und Charakter des Minderjährigen sowie den von ihm ausgehenden Gefahren zum Schutze Dritter gegen eine Schädigung erforderlich war und dem Aufsichtspflichtigen nach dessen Verhältnissen zugemutet werden konnte (so BGH FamRZ 1965, 75, 76 im Anschl. an BGH VersR 1960, 355).
Das Maß der Kontrolle richtet sich in erster Linie nach dem Alter, der geistigen Entwicklung und den charakterlichen Eigenschaften des Aufsichtsbedürftigen (RGH VersR 1957, 370, 371; VersR 1969, 187, 188) sowie danach, welche Maßnahmen im Einzelfall dem Aufsichtspflichtigen nach der Verkehrsanschauung zumutbar sind (OLG Hamburg VersR 1973, 828).
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