Rechtsprechung
| LG Osnabrück, 12.06.1973 - 1 S 142/73 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1974, 895
Wird zitiert von ...
- LG Lübeck, 19.07.2023 - 9 O 113/21
Geltendmachung von Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall wegen der Beschädigung …
Im Streitfall ist eine Haftungsverteilung im Verhältnis 2/3 zu 1/3 zulasten der Beklagten angemessen (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 20. Februar 2015, 3 O 93/14, juris; vgl. LG Nürnberg-Fürth, NZV 1991, 347: 60 % zu 40 % zulasten des rückwärts Ausparkenden; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Januar 1990, 2 U 23/89, NJW-RR 1990, 670: 67 % zulasten des rückwärts aus der Parkbucht Herausfahrenden und 33 % für den von rechts auf der Fahrspur mit 15 km/h sich nähernden Pkw; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18. Februar 2021, 2 O 4846/20, BeckRS 2021, 11828: 75 % zulasten des rückwärts Ausfahrenden, der mit 4 km/h ausparkt und 25 % für den Pkw, der mit ca. 16 km/h die Fahrgasse befährt; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28. März 1990, 2 S 10597/89, NZV 1991, 357: 60 % zulasten des rückwärts Ausparkenden und 40 % für den mit mehr als 40 km/h vorbeifahrenden Pkw; OLG Osnabrück, Urteil vom 12. Juni 1973, 1 S 142/73, VersR 1974, 895: 80 % zulasten des aus einer Parklücke in die Fahrgasse Einbiegenden und 20 % zulasten des die Fahrgasse befahrenden Pkw; LG Saarbrücken, r+s 1984, 97: 67 % zulasten des aus der Parkbucht Ausparkenden und 33 % zulasten des mindestens 20 km/h fahrenden Pkw; AG Bad Bramstedt, ZFS 1999, 55: 33 % zulasten des Fahrers, der die Fahrspur befährt und einem aus einer Parkbox herausfahrenden Pkw (67 %)).
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