Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.10.1974 - 17 U 57/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1975, 583
- VersR 1975, 237
Wird zitiert von ... (3)
- LG Osnabrück, 28.04.2017 - 9 O 2863/16
Sterbegeldversicherung: Unfreiwilligkeit und Plötzlichkeit eines Unfalls bei Tod …
Rn. 30 aa) Subjektiv ist das Ereignis nämlich dann plötzlich, wenn die versicherte Person mit der konkreten Einwirkung praktisch nicht rechnen durfte, vgl. BGH in VersR 1987, 450 ff.; OLG Saarbrücken in VersR 1997, 949 ff.; OLG Koblenz in VersR 1997, 1136 ff.; OLG Karlsruhe in VersR 1995, 36 ff.; OLG München in VersR 1983, 127 ff.; OLG Hamm in VersR 1975, 336 ff.; LG Bayreuth in VersR 2006, 1252 ff.; LG Berlin in RuS 2003, 75 ff.; Leverenz in Bruck/Möller, VVG, 9. Auflage, § 178, Rdnr. 99; Götz in Looschelders/Pohlmann, VVG, 2. Auflage, § 178; Rdnr. 20; Dörner in MünchKommVVG, 2. Auflage, § 178, Rdnr. 77. Hierbei muss das Unfallgeschehen aus der individuellen Sicht der versicherten Person (objektiv) schlechterdings unvermeidbar sein, auf die Sicht Dritter kommt es dagegen nicht an, vgl. OLG Köln in VersR 1975, 237 ff.; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Auflage, § 178, Rdnr. 13; Leverenz in Bruck/Möller, VVG, 9. Auflage, § 178, Rdnr. 100. - BGH, 02.07.1979 - II ZR 88/78
Ansprüche gegen den Versicherer einer Motorjacht - Voraussetzungen für das …
Diese Entscheidungen befassen sich aber nicht mit den BVBE der Beklagten, sondern legen den Begriff "Unfall" in § 3 Abs. 1 der - von anderen Versicherern vielfach verwendeten - "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wassersportfahrzeuge" aus (vgl. insoweit auch OLG Köln, VersR 1975, 237 und OLG Nürnberg, VersR 1975, 897). - OLG Hamburg, 22.06.1981 - 11 W 24/81
Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im …
Als Unfallschaden, für den die Versicherer einzutreten hätten, wäre dieses Geschehen indes nur zu qualifizieren, wenn es sich nicht um einen "Betriebsschaden" gehandelt hätte (…Prölss-Martin, a.a.O., Anm. 1 und 2 zu § 1 Flußkasko; ferner Zusatz II. E zu §§ 81-107 c, Anm. 1 a und b zu Ziff. 2. bis 2.3 AMB), also nicht um einen Schaden, der unmittelbar auf einer zum normalen Betrieb und zur gewöhnlichen Verwendung des Schiffes gehört und sich als die Folge eines inneren Betriebsvorganges darstellt (so BGH NJW 1969, 96 [BGH 23.10.1968 - IV ZR 515/68] betreffend die AKB; BGH VersR 1972, 851 sowie OLG Köln VersR 1975, 237 betreffend jeweils die AVB-Wassersportfahrzeuge).
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