Rechtsprechung
| BGH, 29.04.1975 - VI ZB 2/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Beauftragung der Bürovorsteherin mit der Überwachung der Einhaltung von Fristen - Wahrung einer Wiedereinsetzungsfrist - Äußerste Sorgfalt - Verspätetes Rechtsmittel - Gerichtliche ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1975, 860
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.1974 - VI ZB 1/74
Berufungsauftrag - Unabwendbarer Zufall - Berufungsfrist - Brief - …
Auszug aus BGH, 29.04.1975 - VI ZB 2/75
Indessen muß das Hindernis für die Fristwahrung schon in dem Zeitpunkt als behoben angesehen werden, in dem der Rechtsanwalt bei Anwendung der von ihm zu erwartenden äußersten Sorgfalt hätte erkennen können, daß das Rechtsmittel verspätet war; anderenfalls ist das Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet anzusehen (…RG JW 1929, S. 2710; BGHZ 4, 390, 396; Beschluß des Senats vom 19. März 1974 - VI ZB 1/74 = VersR 1974, 808).
- BGH, 13.01.2015 - VI ZB 46/14
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die …
Dieses Hindernis entfiel nicht erst mit dem Eingang des Hinweises des Beklagten auf den Fristablauf am 20. Mai 2014, sondern schon in dem Moment, in dem der Prozessbevollmächtigte des Klägers bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt die Versäumung der Berufungsfrist hätte bemerken müssen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. April 1975 - VI ZB 2/75, VersR 1975, 860 f.; vom 5. März 2002 - VI ZR 286/01, VersR 2002, 637; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2004 - X ZB 3/03, NJW-RR 2005, 923;… vom 19. Juni 2008 - V ZB 29/08, juris Rn. 5, 6; vom 6. Juli 2011 - XII ZB 88/11, MDR 2011, 1208, jeweils mwN). - BGH, 13.05.1992 - VIII ZB 3/92
Überwachungspflichten des Rechtsanwalts bei Eingang einer gerichtlichen …
Sinn und Zweck einer gerichtlichen Mitteilung über den Eingang eines Rechtsmittels an den Rechtsmittelkläger bestehen auch darin, diesem zu ermöglichen, die Einhaltung der Rechtsmittelfrist zu überprüfen (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1982 aaO S. 972 und 29. April 1975 - VI ZB 2/72 = VersR 1975, 860, 861). - BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02
Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung …
Für den Fall einer "normalen" gerichtlichen Mitteilung über das Eingangsdatum einer Rechtsmittelschrift hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zu Recht entschieden, dass es zu den Pflichten eines Anwalts gehöre, anhand dieser Nachricht zu überprüfen oder durch geeignetes Büropersonal überprüfen zu lassen, ob die Rechtsmittelschrift rechtzeitig bei Gericht eingegangen sei (Beschluss vom 13. Mai 1992 - VIII ZB 3/92 - NJW 1992, 2098; Beschluss vom 29. Juni 1982 - IV ZB 6/82 - VersR 1982, 971 f.; Beschluss vom 29. April 1975 - VI ZB 2/75 - VersR 1975, 860 ); denn es ist auch und gerade Zweck eines solchen gerichtlichen Schreibens, dem Anwalt diese Kontrolle zu ermöglichen. - BGH, 01.06.1987 - II ZB 43/87
Berechnung der Wiedereinsetzungsfrist bei Verfahrensverzögerungen in der Sphäre …
Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn der Rechtsanwalt bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt den Wegfall des Hindernisses erkennen konnte (BGH, Beschl. v. 29. Mai 1974 - IV ZB 6/74, VersR 1974, 1001; Beschl. v. 29. April 1975 - VI ZB 2/75, VersR 1975, 860).
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