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Rechtsprechung
   BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1615
BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74 (https://dejure.org/1975,1615)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1975 - IV ZR 4/74 (https://dejure.org/1975,1615)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1975 - IV ZR 4/74 (https://dejure.org/1975,1615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Verzugsschaden - Wohnhausneubau - Gewitterregen

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1278
  • MDR 1975, 653
  • VersR 1975, 557
  • DB 1975, 1456
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.01.1965 - II ZR 135/62

    Schadenereignis und Rettungspflicht

    Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
    Er läßt aber die Haftpflichtansprüche unberührt, die einen Schaden zum Gegenstand haben, der über das unmittelbare Erfüllungsinteresse hinausgeht (BGH VersR 1 9 6 2, 534 und 1049; 1963, 179 und 180; BGHZ 43, 88), das heißt für den Gläubiger eine zusätzliche Einbuße über die Beeinträchtigung dieses Erfüllungsinteresses hinaus bedeutet.

    Fällen, in denen der Bundesgerichtshof den Versicherungsschutz bejaht hat (VersR 1962, 534 und 1049; BGHZ 43, 88).

  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 4/56

    Haftpflichtversicherung. Deckungsumfang

    Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
    Die von der Revision angeführte, vom Berufungsgericht berücksichtigte Entscheidung des II. Zivilsenats in BGHZ 23, 349 steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

    Das Berufungsgericht hat die Entscheidung BGHZ 23, 349 mißverstanden, wenn es meint, der II. Zivilsenat habe ausgesprochen, daß mit dem Anspruch auf Ersatz eines durch die Verzögerung des Werkes entstandenen Schadens (immer) nur das unmittelbare Erfüllungsinteresse verfolgt werde.

  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 171/61
    Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
    Ob dieser Schaden durch Verstoß gegen eine vertragliche Hauptpflicht oder durch die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht entstanden ist, ist unerheblich (BGH VersR 1962, 1049) Die Unterscheidung zwischen den (nicht deckungspflichtigen) Ansprüchen auf Ersatz des Erfüllungsinteresses und den (deckungspflichtigen) Ansprüchen auf Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens gilt auch ohne Rücksicht darauf, welche Rechtsgrundlage im Einzelfall für die letzteren besteht (zu treffend Schmalzl, VersR 1956, 270;… Wussow, AHB 7. Aufl., Anm. 48 zu § 4).

    Die von der Revision weiter angeführte Entscheidung des OLG München in MDR 1962, 222 (…zitiert bei Prölss/Martin, VVG 19. Aufl., Anm. 2 zu § 4 AHB, S. 718, mit zu allgemeinen Folgerungen für Verzugschadensansprüche) wurde durch das bereits er wähnte Urteil des Bundesgerichtshofes in VersR 1962, 1049 aufgehoben.

  • BGH, 09.07.1962 - VII ZR 98/61

    Haftung des Architekten für Mängel des Bauwerks

    Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
    Soweit es sich um Schadenersatzansprüche der letzteren Art handelt, ist diese Rechtsprechung bereits früher für die versicherungsrechtliche Abgrenzung des Erfüllungsinteresses (Erfüllungssurrogats) von dem darüber hinaus eingetretenen sogenannten Begleit- oder Folge schaden herangezogen worden (BGHZ 46, 239, 241 f. unter Hinweis auf BGHZ 35, 130; 37, 341;… vgl. auch Hai dinger, Festschrift für Prölss 1957, 120, 135 f.) Die Heimbau macht gegen die Klägerin aber nicht Ansprüche auf Ersatz der dem Gebäude wegen des Erfüllungsaufschubs und der Nutzungsverzögerung anhaftenden Wertminderung geltend.
  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 9/60

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
    Soweit es sich um Schadenersatzansprüche der letzteren Art handelt, ist diese Rechtsprechung bereits früher für die versicherungsrechtliche Abgrenzung des Erfüllungsinteresses (Erfüllungssurrogats) von dem darüber hinaus eingetretenen sogenannten Begleit- oder Folge schaden herangezogen worden (BGHZ 46, 239, 241 f. unter Hinweis auf BGHZ 35, 130; 37, 341;… vgl. auch Hai dinger, Festschrift für Prölss 1957, 120, 135 f.) Die Heimbau macht gegen die Klägerin aber nicht Ansprüche auf Ersatz der dem Gebäude wegen des Erfüllungsaufschubs und der Nutzungsverzögerung anhaftenden Wertminderung geltend.
  • BGH, 20.01.1972 - VII ZR 148/70

    Haftung des Unternehmers für Mangelfolgeschäden; Verjährung

    Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
    Wenn die neuerere Rechtsprechung zu § 635 BGB unter Berücksichtigung der Eigenart des Einzelfalles in die Haftung auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung - abgesehen von dem entgangenen Gewinn im Sinne des § 252 BGB - auch "'gewisse nächste Folgeschäden" ein bezieht, die eng mit dem Werkmangel Zusammenhängen (vgl. BGHZ 58, 85, 89 ff.), so muß dies im Blick auf § 638 BGB gesehen werden.
  • BGH, 13.12.1962 - II ZR 196/60

    Umfang der Schadensbehebungspflicht des Unternehmers

    Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
    Er läßt aber die Haftpflichtansprüche unberührt, die einen Schaden zum Gegenstand haben, der über das unmittelbare Erfüllungsinteresse hinausgeht (BGH VersR 1 9 6 2, 534 und 1049; 1963, 179 und 180; BGHZ 43, 88), das heißt für den Gläubiger eine zusätzliche Einbuße über die Beeinträchtigung dieses Erfüllungsinteresses hinaus bedeutet.
  • BGH, 12.07.1972 - IV ZR 23/71

    Rettungspflicht - Verletzung der Rettungspflicht - Schadensabwendung - …

    Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
    Eine den Versicherungsschutz ausschließende vorsätzliche Herbeiführung des Schadens (§ 4 II Nr. 1 AHB) läge nur dann vor, wenn der - sei es auch nur bedingte - Vorsatz der Klägerin (auch) die Schadensfolgen umfaßt hätte (BGH VersR 1971, 806 und 1119; 1972, 1039).
  • BGH, 26.05.1971 - IV ZR 28/70

    Personenschaden - Ohrfeige - Versicherungsschutz - Fahrlässigkeit - Vorsatz

    Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
    Eine den Versicherungsschutz ausschließende vorsätzliche Herbeiführung des Schadens (§ 4 II Nr. 1 AHB) läge nur dann vor, wenn der - sei es auch nur bedingte - Vorsatz der Klägerin (auch) die Schadensfolgen umfaßt hätte (BGH VersR 1971, 806 und 1119; 1972, 1039).
  • BGH, 09.01.1964 - II ZR 86/61
    Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
    Aber auch wenn man davon ausgeht, daß diese Bestimmung nur einen allgemeinen, auch damals ohnehin schon geltenden Grundsatz des Haftpflichtversicherungs- /i rechts zum Ausdruck bringt (BGH VersR 1964, 230, 231), so sagt der II. Zivilsenat hierzu in der genannten Entscheidung nichts, von dem die vorstehenden Ausführungen abwichen.
  • BGH, 30.04.1962 - II ZR 135/60

    Wegen der Einstallung einer Kuh getroffene Vereinbarung als Garantievertrag mit …

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 183/83

    Nutzungsausfall

    Unter einer solchen Ersatzleistung (Erfüllungssurrogat) im Sinne von § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt Urteil vom 9. April 1975 - IV ZR 4/74 - VersR 1975, 557, 558) die vom Versicherungsnehmer zum Ausgleich des Erfüllungsinteresses seines Gläubigers im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung zu erbringende Ersatzleistung zu verstehen.

    Ob der Versicherungsnehmer Deckungsschutz für eine zum Ausgleich des Erfüllungsinteresses seines Gläubigers zu erbringende Ersatzleistung fordert, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt VersR 1975, 557) danach zu beurteilen, ob der Vertragspartner des Versicherungsnehmers sein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend macht.

    Daß Nutzungsausfallschäden das unmittelbare Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand betreffen und daher nach § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung sind, ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt (vgl. dazu zuletzt das von der Revision herangezogene Urteil in VersR 1975, 557 m. w. Nachw.).

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2024 - 5 U 36/23

    Versicherungsschutz in einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung bei …

    Der Erfüllungsausschluss erfasst umgekehrt aber solche Schäden nicht, die ihren Grund zwar in der vertraglich übernommenen Leistungsverpflichtung haben, aber erst durch ein hinzutretendes außervertragliches Ereignis eine über das Erfüllungsinteresse hinausgehende Entwicklung genommen haben (BGH, Urteil vom 9. April 1975 - IV ZR 4/74, juris; OLG Köln, Urteil vom 12. April 1994 - 9 U 21/94, RuS 1994, 332).

    Denn bei der Nutzungsuntersagung durch die zuständige Behörde handelt es sich im vorliegenden Einzelfall gerade nicht um ein außervertragliches Ereignis, wie es der Bundesgerichtshof beispielsweise bei einem Gewitterregen angenommen hat, der zu einer Wertminderung des zu errichtenden Werks geführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. April 1975 - IV ZR 4/74, juris).

  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 96/80

    Versicherungsschutz bei Berechnungsfehler des Statikers

    Etwas Gegenteiliges kann entgegen der Ansicht der Revision auch nicht aus den Entscheidungen des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 26. Januar 1961, - II ZR 218/58 = VersR 1961, 265 und des früheren IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. April 1975 - IV ZR 4/74 = VersR 1975, 557 = NJW 1975, 1278 entnommen werden.
  • KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03

    Berufshaftpflicht: Umfang des Versicherungsschutzes für Architekt bei …

    Als an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung oder Erfüllungssurrogate werden diejenigen Schadensersatzansprüche bezeichnet, die auf das Erfüllungsinteresse gerichtet sind, also sämtliche Ansprüche, mit denen ein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand eines Vertrages geltend gemacht wird (vgl. BGH VersR 1985, 1153; BGH VersR 1975, 557;… Prölss/Martin-Voit/Knappmann, § 4 AHB, Rn. 75).
  • OLG Saarbrücken, 11.11.1992 - 5 U 24/92

    Anforderungen an einen Anspruch eines Versicherten gegen den Versicherer auf …

    Der Vorsatz muß die Schadensfolgen umfassen (BGH VersR 1971/806 = NJW 1971/1456; BGH VersR 1972/1039 [BGH 12.07.1972 - IV ZR 23/71] ; BGH VersR 1975/557 = NJW 1975/1278 [BGH 09.04.1975 - IV ZR 4/74] ; BGH VersR 1980/815 [BGH 04.06.1980 - IVb ZR 514/80] und BGH VersR 1983/477; Prölls/Martin, § 4 AHB Anm. 7), was nur der Fall ist, wenn der Täter sich die herbeigeführte konkrete Körperverletzung vorgestellt und wenn er sie gewollt hat.

    Das wird in der Umkehrung dahin formuliert, daß Verletzungen nicht durch einen von den Vorstellungen des Täters wesentlich abweichenden Geschehensablauf entstanden sein oder nach Art und Schwere von den vorgestellten Verletzungen nicht wesentlich abweichen dürfen ( BGB VersR 1971/806 [BGH 26.05.1971 - IV ZR 28/70] ; BGH VersR 1975/557; OLG Hamburg NJW-RR 1992/1188; Prölls/Martin, § 4 AHB Anm. 7).

  • OLG Düsseldorf, 24.01.1997 - 4 U 16/96

    Entfallen des Versicherungsschutzes nach § 4 I Nr. 6 Abs. 3 Allgemeine …

    Verlangt derjenige, der vom Versicherungsnehmer die Nutzung von dessen Räumlichkeiten vertraglich beanspruchen kann, Schadenersatz wegen der Nicht-Nutzbarkeit, etwa in Form des Ersatzes von Aufwendungen für die Beschaffung von Ersatzraum für die Zwischenzeit (vgl. BGH VersR 1975, 557), so handelt es sich um ein von der Haftpflichtversicherung nicht gedecktes Erfüllungssurrogat (vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1982, 790;… Späte a.a.O., Rn. 176 m.w.N.;… Prölss/Voit, VVG 25. Aufl., § 4 AHB Anm. 6 f).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02

    Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Kenntnis der Mangelhaftigkeit …

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung setzt der Ausschlusstatbestand des § 4 II Nr. 1 Satz 1 AHB voraus, dass der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird; eine vorsätzliche Herbeiführung des Schadens liegt demgemäß nur dann vor, wenn der - sei es auch nur bedingte - Vorsatz des Versicherten (auch) die Schadensfolgen umfasst hat (BGH VersR 71, 806; BGH NJW 75, 1278).
  • OLG Frankfurt, 23.04.2010 - 7 U 271/08

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Sachmangel aufgrund …

    Unberührt bleiben hingegen Haftpflichtansprüche, die einen Schaden zum Gegenstand haben, der über das unmittelbare Erfüllungsinteresse hinausgeht, d.h. für den Gläubiger eine zusätzliche Einbuße über die Beeinträchtigung seines Erfüllungsinteresses hinaus bedeutet (…vgl. Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Komm., § 1 AHB Rz. 132, § 4 AHB Rz. 174; BGH NJW 1975, 1278).
  • LG Köln, 04.05.1998 - 24 O 7/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens nämlich voraus, daß der - sei es auch nur bedingte - Vorsatz des Versicherungsnehmers auch die Schadenfolgen umfaßt (BGH VersR 71, 806; 72, 1039; 75, 557).
  • BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 3/80

    Feuchtigkeitsklausel - Wasseraustritt - Rohrleitung

    Ob der von der Revision angestrebte lückenlose "Gleichklang" zwischen der einschlägigen Rechtsprechung zum Werkvertragsrecht und der Rechtsprechung zum Ausschluß des Versicherungsschutzes nach § 4 I 6 Abs. 3 AHB in allen Fällen der unterschiedlichen Interessenlage gerecht würde, erscheint zweifelhaft (vgl. BGH VersR 1975, 557).
  • OLG Hamm, 03.02.1993 - 20 U 124/92

    Anforderungen an die Substantiierung der Haftungsfreiheit einer allgemeinen …

  • OLG Saarbrücken, 22.11.2000 - 5 U 424/00

    Nachtrunks zur Verschleierung

  • OLG Hamm, 07.11.1984 - 20 W 55/84

    Bindungswirkung; Haftpflichtprozeß; Verletzungsvorsatz; Vorsatz; …

  • OLG Hamm, 29.04.1994 - 20 U 359/93

    Eintrittspflicht der privaten oder der Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden …

  • LG Hannover, 10.09.2018 - 2 O 288/16

    Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungsausschluss Erfüllungsklausel bei …

  • OLG Hamm, 08.07.1981 - 20 U 9/81
  • LG Köln, 11.10.1989 - 9 S 71/89
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