Rechtsprechung
| BGH, 12.12.1975 - IV ZR 231/74 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,3668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatzleistungen bei Erhebung der Deckungsklage durch den Versicherungsnehmer - Voraussetzungen für das Bestehen eines Haftpflichtanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1976, 873
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.12.1974 - IV ZR 208/72
Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers gegenüber dem aus …
Auszug aus BGH, 12.12.1975 - IV ZR 231/74
Er hat jedoch inzwischen diese Rechtsprechung aufgegeben und nimmt nunmehr an, ein Haftpflichtversicherer könne dem Sozialversicherungsträger nicht entgegenhalten, daß er seinem Versicherungsnehmer gegenüber aufgrund von § 12 Abs. 3 VVG leistungsfrei geworden sei (Urt. v. 4. Dezember 1974 - IV ZR 208/72 - VersR 1975, 438 = NJW 1975, 874). - BGH, 03.06.1970 - IV ZR 181/69
Pflichtversicherung - Leistungsfreiheit - Ersatzansprüche
Auszug aus BGH, 12.12.1975 - IV ZR 231/74
Diese Ansicht hat früher auch der erkennende Senat vertreten (BGH LM VVG § 12 Nr. 16 = VersR 1970, 755; VersR 1971, 70). - BGH, 21.10.1970 - IV ZR 207/69
Ausschlußfrist - Leistungsfreiheit - Ersatzansprüche
Auszug aus BGH, 12.12.1975 - IV ZR 231/74
Diese Ansicht hat früher auch der erkennende Senat vertreten (BGH LM VVG § 12 Nr. 16 = VersR 1970, 755; VersR 1971, 70).
- OLG Köln, 04.09.1996 - 11 U 33/96
VORLÄUFIGE DECKUNGSZUSAGE
Rn. 48 Zutreffend weist die Beklagte zu 1) darauf hin, daß sie sich gegenüber der Klägerin nicht darauf berufen kann, wenn sie im Verhältnis zum Beklagten zu 2) gemäß § 12 Abs. 3 VVG von ihrer Leistungspflicht frei sein sollte (vgl. BGHZ 65/1 = VersR 1975/874; BGH VersR 1975/365; 1976/873). - OLG Saarbrücken, 07.03.1980 - 3 U 112/78 Die nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1975, 438; 1976, 873) unabhängig von § 12 Abs. 3 VVG vorzunehmende Nachprüfung, ob das Versicherungsverhältnis aus materiellen Gründen notleidend geworden ist, gilt nur für den Sozialversicherungsträger (SVT) als Rechtsnachfolger des Geschädigten.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.