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Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.10.1977

Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1977 - VII ZB 9/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2575
BGH, 13.10.1977 - VII ZB 9/77 (https://dejure.org/1977,2575)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1977 - VII ZB 9/77 (https://dejure.org/1977,2575)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1977 - VII ZB 9/77 (https://dejure.org/1977,2575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 1130
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - VII ZB 9/77
    Es ist anerkannten Rechts, daß eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß §§ 170, 198 ZPO erst dann wirksam ist, wenn der Zustellungsempfänger das zuzustellende Schriftstück mit dem Willen entgegennimmt, es als zugestellt anzusehen (vgl. u.a. BGHZ 14, 342, 345; 30, 299, 301; 30, 335, 336; 35, 236, 239;… Stein/Jonas 19. Aufl. ZPO § 198 Anm. II 3).
  • BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - VII ZB 9/77
    Es ist anerkannten Rechts, daß eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß §§ 170, 198 ZPO erst dann wirksam ist, wenn der Zustellungsempfänger das zuzustellende Schriftstück mit dem Willen entgegennimmt, es als zugestellt anzusehen (vgl. u.a. BGHZ 14, 342, 345; 30, 299, 301; 30, 335, 336; 35, 236, 239;… Stein/Jonas 19. Aufl. ZPO § 198 Anm. II 3).
  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61

    Zustellung an Anwalt

    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - VII ZB 9/77
    Es ist anerkannten Rechts, daß eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß §§ 170, 198 ZPO erst dann wirksam ist, wenn der Zustellungsempfänger das zuzustellende Schriftstück mit dem Willen entgegennimmt, es als zugestellt anzusehen (vgl. u.a. BGHZ 14, 342, 345; 30, 299, 301; 30, 335, 336; 35, 236, 239;… Stein/Jonas 19. Aufl. ZPO § 198 Anm. II 3).
  • BGH, 04.06.1974 - VI ZB 5/74

    Zustellung von Schriftstücken - Samstag - Erklärung nach außen - Späterer …

    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - VII ZB 9/77
    Gerade das ist auch in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1974, 1469 ausgesprochen worden, auf die sich das Oberlandesgericht daher zu Unrecht beruft.
  • BGH, 25.09.1959 - IV ZR 84/59

    Zustellung an einen Anwalt

    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - VII ZB 9/77
    Es ist anerkannten Rechts, daß eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß §§ 170, 198 ZPO erst dann wirksam ist, wenn der Zustellungsempfänger das zuzustellende Schriftstück mit dem Willen entgegennimmt, es als zugestellt anzusehen (vgl. u.a. BGHZ 14, 342, 345; 30, 299, 301; 30, 335, 336; 35, 236, 239;… Stein/Jonas 19. Aufl. ZPO § 198 Anm. II 3).
  • BGH, 31.05.1979 - VII ZR 290/78

    Zeitpunkt der Bewirkung einer Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt - …

    Die wirksame Zustellung an einen Rechtsanwalt setzt voraus, daß dieser persönlich Kenntnis von seinem Gewahrsam an dem ihm zustellungshalber übersandten Schriftstück erhalten hat und durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses den Willen äußert, das Schriftstück als zugestellt anzunehmen (BGH, Beschluß vom 11. Juni 1953 - IV ZB 37/53 = LM ZPO § 233 Nr. 37; BGHZ 30, 335, 336 [BGH 25.09.1959 - IV ZR 84/59]; Beschluß vom 16. Mai 1975 - I ZB 6/75 - VersR 1975, 906, vom 13. Oktober 1977 - VII ZR 9/77 = VersR 1977, 1130).

    Der die Zustellung annehmende Prozeßbevollmächtigte ist auch nicht befugt, die mit der Zustellung beginnende Rechtsmittelfrist durch Vor- oder Rückdatierung willkürlich zu verlängern oder zu verkürzen; allenfalls kann er die Zustellung zeitweilig ablehnen (BGH NJW 1974, 1469; VersR 1977, 1130).

  • BFH, 31.10.1996 - VIII B 11/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei vorhandener Klärung der Frage …

    Mit dieser Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs stimmt die der anderen obersten Bundesgerichte überein (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts -- BSG -- vom 23. März 1966 9 RV 334/63, NJW 1966, 1382; Beschlüsse des BVerwG vom 25. Januar 1995 6 P 19.93; BVerwGE 97, 316, 317 [BVerwG 25.01.1995 - 6 P 19/93], mit umfangreichen Nachweisen, und vom 12. Oktober 1984 1 B 57/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Verwaltungszustellungsgesetz, § 5, Rechtsspruch 29 a; Urteil des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 3. Mai 1994 VI ZR 248/93, NJW 1994, 2297 [BGH 03.05.1994 - VI ZR 248/93]; BGH-Beschluß vom 13. Oktober 1977 VII ZB 9/77, Versicherungsrecht 1977, 1130).
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 599/80

    Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Zustellungsabsicht

    Zu einer von Amts wegen zu bewirkenden Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 212 a ZPO gehören als unabdingbare Voraussetzungen neben der tatsächlichen Übermittlung des zuzustellenden Schriftstücks auf seiten der Geschäftsstelle (§ 209 ZPO) der Wille, das Schriftstück zuzustellen, und auf seiten des Rechtsanwalts die Kenntnis von der Zustellungsabsicht der Geschätsstelle und der Wille, das in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzunehmen, sowie die Ausstellung eines mit Datum und Unterschrift versehenen Empfangsbekenntnisses (BGHZ 30, 335, 336; BGH VersR 1977, 1130, 1131).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1977 - VII ZB 8/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,9439
BGH, 13.10.1977 - VII ZB 8/77 (https://dejure.org/1977,9439)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1977 - VII ZB 8/77 (https://dejure.org/1977,9439)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1977 - VII ZB 8/77 (https://dejure.org/1977,9439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 1130
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56

    Einlegung der Berufung oder Revision

    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - VII ZB 8/77
    Eine Berufung ist nur dann ordnungsmäßig eingelegt, wenn aus der Berufungsschrift, zumindest in Verbindung mit sonstigen den Berufungsgerichten bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist vorliegenden Unterlagen, ersichtlich ist, für und gegen wen die Berufung eingelegt sein soll (ständige Rechtsprechung: vgl. u.a. RGZ 96, 117; BGHZ 21, 168; 65, 114).

    Die Berufung ist eine Prozeßerklärung, die nur dann ordnungsmäßig ist, wenn sie auch erkennen läßt, von wem sie ausgeht (…RGZ a.a.O.; BGHZ 21, 168, 170, 172).

    Aus der Fristgebundenheit ergibt sich zugleich, daß diese Erklärung vollständig noch Innerhalb der Rechtsmittelfrist dem Berufungsgericht vorliegen muß und nicht erst nach Fristablauf nachgeholt oder "vervollständigt" werden kann (vgl. BGHZ 21, 168, 173).

  • BGH, 25.09.1975 - VII ZB 9/75

    Inhalt einer Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - VII ZB 8/77
    Eine Berufung ist nur dann ordnungsmäßig eingelegt, wenn aus der Berufungsschrift, zumindest in Verbindung mit sonstigen den Berufungsgerichten bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist vorliegenden Unterlagen, ersichtlich ist, für und gegen wen die Berufung eingelegt sein soll (ständige Rechtsprechung: vgl. u.a. RGZ 96, 117; BGHZ 21, 168; 65, 114).
  • BGH, 28.05.1965 - VI ZB 8/65

    Zulässigkeit einer durch fristgerecht eingegangenen Telegramms eingelegten …

    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - VII ZB 8/77
    Das gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel durch Telegramm eingelegt wird (BGH, Beschl. vom 28. Mai 1965 - VI ZB 8/65 = VersR 1965, 791).
  • RG, 03.06.1919 - II 40/19

    Ist die Berufung zulässig, wenn die Berufungsschrift die Person, für die das …

    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - VII ZB 8/77
    Eine Berufung ist nur dann ordnungsmäßig eingelegt, wenn aus der Berufungsschrift, zumindest in Verbindung mit sonstigen den Berufungsgerichten bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist vorliegenden Unterlagen, ersichtlich ist, für und gegen wen die Berufung eingelegt sein soll (ständige Rechtsprechung: vgl. u.a. RGZ 96, 117; BGHZ 21, 168; 65, 114).
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