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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1976 - III ZR 174/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1514
BGH, 21.10.1976 - III ZR 174/74 (https://dejure.org/1976,1514)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1976 - III ZR 174/74 (https://dejure.org/1976,1514)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1976 - III ZR 174/74 (https://dejure.org/1976,1514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Kreditvertrages wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz - Geschäftsmäßige Einziehung abgetretener Forderungen - Schutzzweck des Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) - Wertersatz für eine Kapitalnutzung wegen ungerechtfertigter Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RBerG Art. 1 § 1
    Unerlaubte Rechtsberatung durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Unfallgeschädigter im Rahmen einer organisierten Unfallhilfe

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 250
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71

    Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen …

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - III ZR 174/74
    Für den Schutzzweck des Art. 1 § 1 RBerG, Mißbräuche auf dem Gebiet der Rechtsberatung zu verhüten, ist es grundsätzlich ohne rechtliche Bedeutung, ob die zur Entlastung des Unfallgeschädigten übernommene Einziehung seiner Schadensersatzforderungen einem oder mehreren zusammenarbeitenden Rechtsträgern obliegt (vgl. BGHZ 61, 317, 321).

    Damit ist die im Kreditvertrag vorgesehene Abtretung der Schadensersatzforderungen des Unfallgeschädigten an die Bank wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig (vgl. - außer dem o.a. Senatsurteil - BGHZ 47, 364, 366 ff; 61, 317, 322 ff; BGH NJW 1974, 557).

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - III ZR 174/74
    Eine gesetzlich verbotene Tätigkeit darf ein Fremdgeschäftsführer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 37, 258) in keinem Fall für erforderlich halten.
  • BGH, 04.06.1975 - V ZR 184/73

    Wertersatz von Nutzungen

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - III ZR 174/74
    Die Klägerin hat nicht dargelegt, daß der Beklagte aus einem ihm selbst überlassenen Kapital Nutzungen (Zinsen) gezogen hat oder daß ein Vermutungstatbestand vorliegt, auf Grund dessen der Beklagte die üblichen Zinsen zu zahlen hat (vgl. BGH NJW 1975, 1510).
  • BGH, 18.04.1967 - VI ZR 188/65

    Schadensregulierung durch den Inhaber eines Mietwagenunternehmens als unerlaubte …

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - III ZR 174/74
    Damit ist die im Kreditvertrag vorgesehene Abtretung der Schadensersatzforderungen des Unfallgeschädigten an die Bank wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig (vgl. - außer dem o.a. Senatsurteil - BGHZ 47, 364, 366 ff; 61, 317, 322 ff; BGH NJW 1974, 557).
  • BGH, 09.10.1975 - III ZR 31/73

    Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Erfordernis der …

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - III ZR 174/74
    Bei dieser Vertragsgestaltung verstößt der gesamte Kreditvertrag zwischen der Bank (der Rechtsvorgängerin der Klägerin) und dem Unfall geschädigten (dem Beklagten) gegen das Rechtsberatungsgesetz (vgl. das Senatsurteil m.w.Nachw. in VersR 1976, 247 = WM 1976, 100 = DB 1976, 524 = VRS 50, 246 = JZ 1976, 479 mit insoweit zustimmender Anmerkung Köndgen).
  • BGH, 18.01.1974 - I ZR 13/73

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Unfall durch ein …

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - III ZR 174/74
    Damit ist die im Kreditvertrag vorgesehene Abtretung der Schadensersatzforderungen des Unfallgeschädigten an die Bank wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig (vgl. - außer dem o.a. Senatsurteil - BGHZ 47, 364, 366 ff; 61, 317, 322 ff; BGH NJW 1974, 557).
  • BGH, 18.03.2003 - VI ZR 152/02

    Zum Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bei der Regulierung von Unfallschäden …

    Auch Entscheidungen anderer Senate des Bundesgerichtshofs betreffen die Geltendmachung von Unfallschäden durch Dritte unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (Urteile vom 18. Januar 1974 - I ZR 13/73 - VersR 1974, 494; vom 10. Mai 1974 - I ZR 46/73 - VersR 1974, 973; vom 21. Oktober 1976 - III ZR 174/74 - VersR 1977, 250; vom 21. Oktober 1976 - III ZR 75/75 - VersR 1977, 280; vom 5. Juli 1984 - I ZR 90/82 - VersR 1984, 986).

    Ebensowenig wie die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Unfallgeschädigten einen Verstoß gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG ausschließt (vgl. Senatsurteil BGHZ 61, 317, 322;… BGH, Urteile vom 18. Januar 1974 - I ZR 13/73 - aaO, S. 495, und vom 21. Oktober 1976 - III ZR 174/74 - aaO, S. 251), ist dies der Fall, wenn der Geschädigte zunächst auf Empfehlung des Autovermieters ein Inkassobüro beauftragt, das dann seinerseits einen Rechtsanwalt einschaltet.

    Bei einer Fallgestaltung wie im Streitfall sind sämtliche Rechtshandlungen, die den Mietwagenunternehmer instand setzen sollen, die Rechte des Geschädigten bei der Schadensregulierung wahrzunehmen, wie etwa eine damit in untrennbarem Zusammenhang stehende Forderungsabtretung, nichtig (Senatsurteil BGHZ 47, 364, 369; ferner BGH, Urteil vom 21. Oktober 1976 - III ZR 174/74 - aaO, S. 251 f.).

  • BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte …

    Ebenso gelangte der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 21. Oktober 1976 - III ZR 75/75 - NJW 1977, 431 [BGH 21.10.1976 - III ZR 75/75] = VersR 1977, 250 - zu dem Ergebnis, daß ein Kreditvertrag, mit dem eine Bank die Finanzierung des Unfallschadens übernommen hatte, wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz auch dann nichtig ist, wenn die Bank im Zusammenwirken mit anderen Unfallhelfern die Einziehung der Schadensersatzforderungen des Unfallgeschädigten betreibt, ohne sie sich abtreten zu lassen.
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