Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.03.1978 - 18 U 198/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch gegen ein Bundesland wegen zuzurechnender schuldhafter Pflichtverletzung der Ärzte und des Pflegepersonals ; Mangelnde Aufklärung bei der Aufnahme über die nicht ausreichenden hygienischen Verhältnisse in der Klinik; Auftritt einer Infektion in einem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.04.1977 - 5 O 453/74
- OLG Köln, 16.03.1978 - 18 U 198/77
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1690
- VersR 1978, 1075
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.11.1970 - VI ZR 83/69
Anspruch aus Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsverhandlungen - …
Auszug aus OLG Köln, 16.03.1978 - 18 U 198/77
Angesichts der in der Klinik mit Rücksicht auf die Bauarbeiten obwaltenden Umstände war es im Hinblick auf die mangelnde Dringlichkeit der Operation geboten, die Klägerin vor Aufnahme unmißverständlich auf die beschränkten und beanstandeten Verhältnisse des Krankenhauses und die infolge der Bautätigkeit nicht einwandfreien Pflegebedingungen hinzuweisen (BGH vom 10.11.1970 in NJW 1971, 241 f).die Klägerin trotz pflichtgemäßer, d.h. ungeschminkter Aufklärung zu einem Aufnahmevertrag unter Zugrundelegung unterdurchschnittlicher hygienischer Verhältnisse entschlossen haben würde, trägt das beklagte Land (BGH vom 10.11.1970 in NJW 1971, 241 f).
Die Grundsätze, nach denen im Rahmen der Haftung aus unerlaubter Handlung und aus Vertrag hinsichtlich der Ursächlichkeit ärztlicher Behandlungsfehler nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter Umständen eine Beweislastumkehr zugunsten des Verletzten eintreten kann, gelten auch für eine Haftung aus einem Fehlverhalten des Krankenpflegepersonals (BGH vom 10.11.1970 in NJW 1971, 241 f).
- BGH, 16.01.1959 - VI ZR 179/57
Ärztliche Aufklärungspflicht
Auszug aus OLG Köln, 16.03.1978 - 18 U 198/77
Ein ärztlicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kranken ist nur insoweit nicht widerrechtlich, als die Einwilligung des Kranken reicht (BGH vom 16.1.1959 in NJW 1959, 814).Dabei wird man von einem Arzt im allgemeinen nicht mehr verlangen können, als daß er mit dem Kranken in großen Zügen die Therapie bespricht und ihn über die Gefahren aufklärt, mit deren Eintreten nach dem Stande ärztlicher Erfahrung und Wissenschaft gerechnet werden muß (BGH vom 16.1.1959 in NJW 1959, 814).
- BGH, 20.12.1960 - VI ZR 45/60
Schadensersatzanspruch aus einer misslungenen Heilbehandlung; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Köln, 16.03.1978 - 18 U 198/77
Daß bei einer solchen Operation eine Infektion möglich ist, gehört zum Allgemeinwissen eines jeden Einsichtigen und ergibt sich bereits daraus, daß bei der Operation Weichteile der Klägerin verletzt wurden (BGH vom 20.12.1960 in NJW 1961, 261 f). - BGH, 10.07.1954 - VI ZR 45/54
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 16.03.1978 - 18 U 198/77
Diese Auffassung hat sich nicht etwa erst in Anlehnung an das Grundgesetz herausgebildet, sie wurde vielmehr schon früher in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vertreten (…BGH a.a.O. mit zahlreichen weiteren Nachweisen auf die Rechtsprechung, des Reichsgerichts) Auch der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß sich der Arzt vor Eingriffen in die körperliche Integrität der Einwilligung des Patienten versichern muß (vgl. u.a. BGH in NJW 1953, 700; NJW 1956, 1106). - BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 214/59
Auszug aus OLG Köln, 16.03.1978 - 18 U 198/77
Ebensowenig braucht der Arzt über solche Risiken aufzuklären, denen er erfahrungsgemäß mit den Mitteln der ärztlichen Kunst ohne weiteres begegnen kann (Bockelmann in NJW 1961, 945 f [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59] ).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 06.05.1977 - 2 U 20/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 1075
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 04.04.1995 - 3 ObOWi 30/95 Wenn der Landesgesetzgeber für die Anpflanzungen nicht den Begriff des Unterhaltens verwendet hat (vgl. OLG Stuttgart VersR 1978, 1075 zu BadWürttLStrG § 31), ist dies darauf zurückzuführen, daß er für die Tathandlung ein Wort gebraucht hat, welches sowohl das Ingangsetzen eines dynamischen Prozesses (Anpflanzung) wie auch das Herstellen eines statischen Zustandes (Errichtung von Zäunen usw.) umfassen sollte.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.06.1978 - 18 U 34/76 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorsätzliche Körperverletzung; Schmerzensgeld; Dauerschaden; Spätfolgen
Papierfundstellen
- VersR 1978, 1075
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus OLG Köln, 22.06.1978 - 18 U 34/76
15000 DM Schmerzensgeld für den als Folge einer vorsätzlichen Körperverletzung eingetretenen Verlust eines Hodens unter Berücksichtigung der mit einem Hodentrauma verbundenen extremen Schmerzen und der Möglichkeit später auftretender Potenzstörungen (1. A. an BGHZ 18, 149 = VersR 55, 615; BGH VersR 67, 256; OLG Neustadt VersR 58, 727; OLG Stuttgart VersR 68, 978; OLG Nürnberg VersR 1971, 723; OLG Karlsruhe VersR 1971, 1154; OLG Köln VersR 1975, 60). - BGH, 02.12.1966 - VI ZR 88/66
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld - Ausgleichsfunktion und …
Auszug aus OLG Köln, 22.06.1978 - 18 U 34/76
15000 DM Schmerzensgeld für den als Folge einer vorsätzlichen Körperverletzung eingetretenen Verlust eines Hodens unter Berücksichtigung der mit einem Hodentrauma verbundenen extremen Schmerzen und der Möglichkeit später auftretender Potenzstörungen (1. A. an BGHZ 18, 149 = VersR 55, 615; BGH VersR 67, 256; OLG Neustadt VersR 58, 727; OLG Stuttgart VersR 68, 978; OLG Nürnberg VersR 1971, 723; OLG Karlsruhe VersR 1971, 1154; OLG Köln VersR 1975, 60). - OLG Karlsruhe, 29.07.1970 - 9 U 165/69
Auszug aus OLG Köln, 22.06.1978 - 18 U 34/76
15000 DM Schmerzensgeld für den als Folge einer vorsätzlichen Körperverletzung eingetretenen Verlust eines Hodens unter Berücksichtigung der mit einem Hodentrauma verbundenen extremen Schmerzen und der Möglichkeit später auftretender Potenzstörungen (1. A. an BGHZ 18, 149 = VersR 55, 615; BGH VersR 67, 256; OLG Neustadt VersR 58, 727; OLG Stuttgart VersR 68, 978; OLG Nürnberg VersR 1971, 723; OLG Karlsruhe VersR 1971, 1154; OLG Köln VersR 1975, 60). - OLG Köln, 23.04.1974 - 9 U 121/73
Auszug aus OLG Köln, 22.06.1978 - 18 U 34/76
15000 DM Schmerzensgeld für den als Folge einer vorsätzlichen Körperverletzung eingetretenen Verlust eines Hodens unter Berücksichtigung der mit einem Hodentrauma verbundenen extremen Schmerzen und der Möglichkeit später auftretender Potenzstörungen (1. A. an BGHZ 18, 149 = VersR 55, 615; BGH VersR 67, 256; OLG Neustadt VersR 58, 727; OLG Stuttgart VersR 68, 978; OLG Nürnberg VersR 1971, 723; OLG Karlsruhe VersR 1971, 1154; OLG Köln VersR 1975, 60). - OLG Nürnberg, 24.09.1970 - 2 U 145/68
Auszug aus OLG Köln, 22.06.1978 - 18 U 34/76
15000 DM Schmerzensgeld für den als Folge einer vorsätzlichen Körperverletzung eingetretenen Verlust eines Hodens unter Berücksichtigung der mit einem Hodentrauma verbundenen extremen Schmerzen und der Möglichkeit später auftretender Potenzstörungen (1. A. an BGHZ 18, 149 = VersR 55, 615; BGH VersR 67, 256; OLG Neustadt VersR 58, 727; OLG Stuttgart VersR 68, 978; OLG Nürnberg VersR 1971, 723; OLG Karlsruhe VersR 1971, 1154; OLG Köln VersR 1975, 60).
- OLG Köln, 21.04.1997 - 12 U 114/96
Schmerzensgeld für einen abgeschossenen Hoden
Rn. 16 Von der Art der Verletzung her, die der Kläger erlitten hat, käme nach den von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fällen unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Geldentwertung sowie des Umstandes, daß ein vorsätzliches Delikt vorliegt, zwar ein höheres Schmerzensgeld in Betracht, nämlich ein solches in einer Größenordnung von ca. 25.000,-- DM (vgl. insbesondere OLG Köln, VersR 1978, 1075 = r + s 1979, 20 = Hacks/Ring/Böhm, ADAC-Handbuch Schmerzensgeldbeträge, 17. Aufl., Nr. 1063).
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