Rechtsprechung
| OLG Celle, 25.08.1977 - 16 U 23/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsberaterhaftung.de (Leitsatz)
Sekundärhaftung
Papierfundstellen
- VersR 1978, 1119
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.02.1977 - VI ZR 43/75
Rechtsanwalt - Verjährung - Durchsetzbarkeit eines Anspruchs
Auszug aus OLG Celle, 25.08.1977 - 16 U 23/77
In diesem Augenblick entsteht der Schadenersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt und beginnt der Lauf der Verjährung nach § 198 BGB (BGH VersR 67, 979 m. w. Nachw., BGH v. 1.2.1977 VI ZR 43/75 VersR 1977, 617). - BGH, 11.07.1967 - VI ZR 41/66
Rückgriffsanspruch gegen einen Rechtsanwalt - Schuldhaftes Eintretenlassen der …
Auszug aus OLG Celle, 25.08.1977 - 16 U 23/77
In diesem Augenblick entsteht der Schadenersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt und beginnt der Lauf der Verjährung nach § 198 BGB (BGH VersR 67, 979 m. w. Nachw., BGH v. 1.2.1977 VI ZR 43/75 VersR 1977, 617).
- BGH, 26.02.1985 - VI ZR 144/83
Zulässigkeit der Verjährungseinrede gegenüber Inanspruchnahme des Rechtsanwalts …
Der Mandant muß allerdings alsbald nach Beendigung dieser Streitverfahren von sich aus die Sache wieder aufgreifen (vgl. OLG Celle, VersR 1978, 1119). - BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 283/80
Schadensersatz wegen positiver Forderungsverletzung des …
Es ist anerkannt, daß eine etwaige Belehrungsbedürftigkeit dann entfällt, wenn der Auftraggeber inzwischen und noch rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist gerade wegen der Regreßfrage anderweitig anwaltlich beraten wird (BGH Urteil vom 23. März 1971 - VI ZR 177/69 unter IV - WM 1971, 802, 805 für die Haftung des Notars; OLG Celle VersR 1978, 1119 ff und OLG Frankfurt VersR 1979, 775, 776 mit Anmerkung Evers für die Haftung des Anwalts). - BGH, 08.05.1984 - VI ZR 156/82
Verjährung des "sekundären" Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt
Das Berufungsgericht verkennt allerdings nicht, daß nach der bisherigen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung - abweichend von dem vorerwähnten Grundsatz - eine etwaige Belehrungsbedürftigkeit des Mandanten und damit auch eine Belehrungspflicht des Rechtsanwalts dann entfällt, wenn der Mandant inzwischen wegen der Regreßfrage anderweitig anwaltlich beraten wird (…vgl. BGH, Urt. v. 20. Januar 1982 - IV a ZR 283/80 - VersR 1982, 397, 398; OLG Celle, VersR 1978, 1119; OLG Frankfurt, VersR 1979, 775, 776). - OLG Celle, 27.07.1979 - 3 U 70/79 Die Hinweis- und Belehrungspflichten des Rechtsanwalts gegen sich selbst entfallen, wenn der Mandant im Zusammenhang mit der Prüfung der Regreßfrage bereits anderweitig beraten und vertreten ist (Bestätigung von OLG Celle VersR 1978, 1119).
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