Rechtsprechung
| BGH, 12.10.1978 - VII ZB 21/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufungsbegründungsfrist - Sorgfaltspflicht des Anwalts - Nachtbriefkasten
Papierfundstellen
- VersR 1978, 1168
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52
Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 12.10.1978 - VII ZB 21/78
Tut sie das jedoch, so trifft sie hinsichtlich der Einhaltung der Frist eine erhöhte Sorgfaltspflicht (vgl. z.B. BGHZ 6, 369, 372; 9, 118, 119/120). - BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52
Wiedereinsetzung bei verzögerter Postzustellung
Auszug aus BGH, 12.10.1978 - VII ZB 21/78
Tut sie das jedoch, so trifft sie hinsichtlich der Einhaltung der Frist eine erhöhte Sorgfaltspflicht (vgl. z.B. BGHZ 6, 369, 372; 9, 118, 119/120).
- BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 108/84
Fristgebundenheit - Schriftsatz - Verfügungsgewalt - Berufungsschrift - …
Wenn sich Rechtsanwalt Dr. D. nicht mit dieser pauschalen Antwort zufrieden gegeben h ä tt e , sondern weiter nachgeforscht h ä tt e , wäre der tatsä ch lich e Geschehensablauf aufgedeckt worden und die f r i s t g e r e c h t e Einreichung einer Berufungsschrift (etwa durch Einwurf in den Briefkasten) noch möglich gewesen (vgl. dazu BGH VersR 1978, 1168). - BGH, 04.02.1985 - II ZB 7/84
Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nachgehen der Uhr - …
Diese Ausführungen stehen im Einklang mit dem Beschluß des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 12. Oktober 1978 - VII ZB 21/78, VersR 1978, 1168 f., der einen praktisch gleich liegenden Sachverhalt betrifft. - BGH, 09.10.1980 - VII ZB 18/80
Berufung - Anwalt - Sorgfaltspflicht - Frist
Die Rechtsanwälte D. und S. brauchten auch bei Beachtung der besonderen Sorgfalt, die am letzten Tag einer Frist geboten ist (vgl. BGH Beschl. vom 15. Juni 1978 - III ZB 7/78 = VersR 1978, 943 und vom 17. Oktober 1978 - VII ZB 21/78 = VersR 1978, 1168, 1169), nicht damit zu rechnen, daß das Tonband, auf dem die Berufungsbegründung von Rechtsanwalt S. diktiert worden war, zu Beginn der Schriftsatzfertigung und zu einem Zeitpunkt reißen könnte, in dem weder Rechtsanwalt S. noch ein für eine Fristverlängerung zuständiger Richter des Berufungsgerichts zu erreichen war. - BGH, 07.03.1996 - V ZB 4/96
Verschulden bei der Versäumung einer Berufungsfrist durch einen …
Das Oberlandesgericht hat den Antrag auf Wiedereinsetzung unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 1978, VII ZB 21/78, VersR 1978, 1168, 1169 und 4. Februar 1985, II ZB 7/84, VersR 1985, 477, 478 abgelehnt und die Berufung als unzulässig verworfen.
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verpflichtung des Prozessbevollmächtigen zur Verifizierung der beantragten und bewilligten Fristverlängerung oder sonstigen Erledigung der Sache - Wiedereinsetzung - Berufungsbegründungsfrist - Büroorganisation
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