Rechtsprechung
| BGH, 22.09.1977 - IV ZB 50/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Einlegung einer Berufung - Anwendbarkeit der für die Auslegung von Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts entwickelten Rechtsgrundsätze für die Auslegung von Prozesshandlungen
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Papierfundstellen
- VersR 1978, 181
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51
Bedingte Berufungseinlegung
Auszug aus BGH, 22.09.1977 - IV ZB 50/77
Richtig ist der Ausgangspunkt des angefochtenen Beschlusses, daß eine an eine Bedingung geknüpfte Berufung unzulässig ist (BGHZ 4, 54 = NJW 1952, 102).Nach diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof einen Schriftsatz als bedingte Berufung angesehen, der "Gesuch um Bewilligung des Armenrechts, mit von der Bewilligung abhängiger Berufung" überschrieben war und in dem es weiter hieß, daß für den Fall der Bewilligung des Armenrechts Berufung eingelegt werde (BGHZ 4, 54 = NJW 1952, 102).
- BGH, 14.07.1952 - IV ZB 62/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.09.1977 - IV ZB 50/77
In einem anderen Falle hatte die Partei in dem Schriftsatz, der "Berufungseinlegung und Armenrechtsgesuch" überschrieben war, zunächst erklärt, daß sie das Rechtsmittel der Berufung einlege, sodann das Armenrecht beantragt und schließlich ausgeführt, "sollte bei der Prüfung des Armenrechtsgesuchs das Gericht zu der Überzeugung gelangen, daß die Berufung keine Aussicht auf Erfolg verspricht, bitte ich, die Berufung als nicht eingelegt zu behandeln und lediglich über das Armenrechtsgesuch zu entscheiden"; diesen Schriftsatz hat der Bundesgerichtshof als unbedingt eingelegte Berufung angesehen und die folgenden Sätze nur als Ankündigung verstanden, daß die Partei die eingelegte Berufung nicht durchführen werde, wenn das Armenrecht versagt werde (Beschluß vom 14. Juli 1952 - IV ZB 62/52).Der vorliegende Sachverhalt kommt dem in dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 1952 (IV ZB 62/52) entschiedenen Fall nahe; dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichtes vom 22. November 1968 (BAG NJW 1969, 446) liegt ein anderer, nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
- BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50
Beginn der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BGH, 22.09.1977 - IV ZB 50/77
Dem Revisionsgericht oder Beschwerdegericht liegt es ob, die vom Vorderrichter einer Prozeßhandlung beigelegte Deutung nachzuprüfen oder die Auslegung selbst vorzunehmen (BGHZ 4, 328, 334). - BGH, 17.10.1973 - IV ZR 68/73
Armenrecht - Armenrechtsgesuch - Berufungsfrist - Wiedereinsetzungin den vorigen …
Auszug aus BGH, 22.09.1977 - IV ZB 50/77
Bei der Auslegung von Prozeßhandlungen sind die für die Auslegung von Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts entwickelten Rechtsgrundsätze entsprechend anwendbar (BGH VersR 1974, 194). - BAG, 22.11.1968 - 1 AZB 31/68
Einlegung einer Berufung - Armenrecht - Bedingte Berufungseinlegung
Auszug aus BGH, 22.09.1977 - IV ZB 50/77
Der vorliegende Sachverhalt kommt dem in dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 1952 (IV ZB 62/52) entschiedenen Fall nahe; dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichtes vom 22. November 1968 (BAG NJW 1969, 446) liegt ein anderer, nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
- BGH, 11.06.2025 - IV ZR 83/24
Versäumnisurteil im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens auf der Grundlage von …
Ob ein Rechtsmittel als unbedingt oder als bedingt eingelegt anzusehen ist, kann aber im Einzelfall eine Frage der Auslegung sein (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 1977 - IV ZB 50/77, VersR 1978, 181 [juris Rn. 6]). - BGH, 20.07.2005 - XII ZB 31/05
Zulässigkeit einer an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufung
c) Ebenfalls ohne Erfolg beruft sich die Rechtsbeschwerde auf einen Beschluß des BGH vom 22. September 1977 (IV ZB 50/77 - VersR 1978, 181), der indes einen anders gelagerten Einzelfall betrifft. - BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 267/94
Entscheidung des Revisionsgerichts nach Säumnis des Berufungsklägers
Auch die einen Schriftsatz, der den gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift entspricht, abschließende Wendung, "im übrigen gestatte ich mir den Hinweis, daß die Berufung nur dann als eingelegt gelten soll, wenn dem Kläger das Armenrecht für die Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils bewilligt wird", ist angesichts der vorhergehenden einschränkungslosen Erklärung, daß Berufung eingelegt und um Bewilligung des Armenrechts gebeten werde, aus dem Gesamtzusammenhang heraus nicht als Bedingung bewertet worden (BGH, Beschluß vom 22. September 1977 - IV ZB 50/77 = VersR 1978, 181).
- BGH, 07.11.2006 - VI ZB 70/05
Anforderungen an die Berufungsschrift
Auch die einen Schriftsatz, der den gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift entspricht, abschließende Wendung, "im übrigen gestatte ich mir den Hinweis, dass die Berufung nur dann als eingelegt gelten soll, wenn dem Kläger das Armenrecht für die Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils bewilligt wird", ist angesichts einer vorhergehenden einschränkungslosen Erklärung, dass Berufung eingelegt und um Bewilligung des Armenrechts gebeten werde, aus dem Gesamtzusammenhang heraus nicht als Bedingung bewertet worden (BGH, Beschluss vom 22. September 1977 - IV ZB 50/77 - VersR 1978, 181). - BGH, 07.02.1979 - IV ZB 58/78
Richterliche Aufgabe - Nachprüfung - Auslegung - Prozeßhandlung - Rechtsmittel
Dem Revisionsgericht oder Beschwerdegericht liegt es ob, die vom Vorderrichter einer Prozeßhandlung beigelegte Deutung nachzuprüfen (vgl. BGHZ 4, 328, 334); es hat die Auslegung selbst vorzunehmen, falls der Vorderrichter - wie hier - eine mögliche Prozeßhandlung nicht berücksichtigt hat, sie aber auf ihren Inhalt und ihre rechtliche Bedeutung hätte prüfen müssen (vgl. BGH VersR 1978, 181). - BGH, 26.03.1980 - IV ZB 242/79
Ausreichende Begründung des Rechtsmittels in der Beschwerdeschrift
Dem Revisionsgericht oder Beschwerdegericht obliegt es, die vom Vorderrichter einer Prozeßhandlung beigelegte Deutung nachzuprüfen (BGHZ 4, 328, 334; vgl. auch BGH VersR 1978, 181).
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