Rechtsprechung
| BGH, 11.01.1978 - VIII ZB 44/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schuldlose Verhinderung der Einhaltung der Berufungsfrist - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Unzustellbarkeit eines Urteils - Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 749
- VersR 1978, 422
- DB 1978, 1126
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.06.1988 - IVb ZB 68/88
Pflichten des Rechtsmittelführers bei Aufenthaltsänderung
Unterläßt er entsprechende Vorkehrungen, so bleibt ihm bei einer darauf beruhenden Versäumung der Berufungsbegründungsfrist die Wiedereinsetzung versagt (BGH Beschlüsse vom 16. Oktober 1974 - IV ZB 32/74 - NJW 1974, 2321; vom 15. November 1976 - VIII ZB 34/76 - VersR 1977, 257 f. und vom 24. Oktober 1985 - VII ZB 11/85 - VersR 1986, 95, 96; s. auch BGH Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - VIII ZB 44/77 - VersR 1978, 422 und vom 28. März 1979 - VIII ZR 53/79 - VersR 1979, 644).Das unterscheidet die vorliegende Fallgestaltung von denjenigen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 1978 (aaO) und vom 28. März 1979 (…aaO) zugrunde lagen.
- BGH, 24.10.1985 - VII ZB 11/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer …
Das gilt gerade auch in den Fällen, in denen eine Partei ihren Aufenthaltsort oder ihre Anschrift wechselt (vgl. BGH, Beschl. vom 11. Januar 1978 - VIII ZR 44/77 = VersR 1978, 422; zur zeitweiligen Urlaubsabwesenheit vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1982 - VII ZB 23/81 = VersR 1982, 652; ferner BGH, Beschl. vom 29. September 1983 - III ZB 14/83 = VersR 1983, 1082, jeweils mit Nachw.).
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