Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.12.1977 - 20 W 814/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 500
- VersR 1978, 573
Wird zitiert von ... (2)
- AG München, 18.05.1972 - 3 C 397/72 Auch dies hat seine Tätigkeit erleichtert." Ebenso hat das OLG Frankfurt am Main VersR 1978, 573 (Urt. v. 09.12.1977 (20 W 814/77)) entschieden: Dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGebO ist anzunehmen bei einem einheitlichen Auftrag, einem gemeinsamen Rahmen, in dem der Rechtsanwalt für die verschiedenen Auftraggeber tätig wird, sowie einem inneren Zusammenhang der Gegenstände.
- AG Hamburg, 08.04.2008 - 36a C 233/07
Rechtsanwaltsgebühren: Dieselbe Angelegenheit bei persönlichkeitsrechtlichen …
verschiedenen Gegenständen und derselben Angelegenheit mit demselben Gegenstand unterschieden wird (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1978, 500 zu § 6 BRAGO).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 29.09.1977 - 4 U 109/76 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 839
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Straße; Breite; Bankett; Überfahren; Verkehrssicherungspflicht; Geschwindigkeit; Mitverschulden
Papierfundstellen
- VersR 1978, 573
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.1977 - 4 U 109/76
In Übereinstimmung mit dem LG ist davon auszugehen, daß der Beklagte die Verkehrssicherungspflicht für die Gemeindeverbindungsstraße zwischen B. und H., deren Straßenbaulast sie trägt, als Amtspflicht obliegt (§§ 67, 10 Abs. 1 Straßengesetz für Baden-Württemberg vom 20.3.1964, GBl 127; BGH VersR 1973, 346 unter Bezugnahme auf VersR 1973, 252). - BGH, 18.12.1972 - III ZR 81/71
Stadt - Amtspflicht - Sicherung des Straßenverkehrs - Baulicher Mangel - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.1977 - 4 U 109/76
In Übereinstimmung mit dem LG ist davon auszugehen, daß der Beklagte die Verkehrssicherungspflicht für die Gemeindeverbindungsstraße zwischen B. und H., deren Straßenbaulast sie trägt, als Amtspflicht obliegt (§§ 67, 10 Abs. 1 Straßengesetz für Baden-Württemberg vom 20.3.1964, GBl 127; BGH VersR 1973, 346 unter Bezugnahme auf VersR 1973, 252).
- OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01
Schadenersatz; Amtspflichtverletzung; Staatshaftung; Verkehrssicherungspflicht; …
Zwar kann ein Kraftfahrer im Hinblick auf die Funktion des Seitenstreifens auch zur Sicherung von Fahrzeugen, die von der Fahrbahn seitlich abkommen, grundsätzlich damit rechnen, daß er mit seinem Fahrzeug gefahrlos hierhin ausweichen kann, doch gilt dies nur für ein vorsichtiges Befahren mit einer der Situation entsprechend angepaßten geringen Geschwindigkeit, nicht aber für ein zügiges Befahren mit einer Geschwindigkeit, die nur die Fahrbahn selbst zuläßt (…BGH NJW 1957, S. 1396;… VersR 1962, S. 574/576;… 1969, S. 280/281; OLG Karlsruhe VersR 1978, S. 573/574; Senat, Urteils vom 22.05.2001 - 2 U 38/00). - LG Wiesbaden, 19.07.2012 - 9 S 19/12
Verkehrssicherungspflicht bzgl. eines unbefestigten Seitenstreifens bzw. eines …
Zu berücksichtigen ist ebenfalls die Verkehrsbedeutung der Straße (OLG Karlsruhe, VersR 1978, 573, 574). - OLG Celle, 22.10.1986 - 9 U 28/86 Im Hinblick auf Kraftfahrzeuge hat die Rechtsprechung entschieden, daß der Kraftfahrer auch auf unbefestigten Randstreifen, die er, was die Verkehrssituation erforderlich machen kann, in langsamer und vorsichtiger Fahrweise mitbenutzen darf, ohne besonderen Hinweis nicht mit für ihn nicht erkennbaren Gefahrenstellen zu rechnen braucht, die einer solchen - eingeschränkten - Benutzung des Banketts entgegenstehen (vgl. BGH VersR 1969, 280 f, mit Anmerkung Gaisbauer VersR 1969, 515 , m.w.N.; BGH VersR 1978, 573 f).
- OLG München, 06.05.2004 - 1 U 2998/04
Schadenersatz wegen Verletzung der kommunalen Verkehrssicherungspflicht
Er hat dann die Verkehrsteilnehmer vor dort befindlichen Gefahrenquellen zu warnen, allerdings auch nur, wenn diese nicht zu erkennen oder zu vermuten sind (vgl. OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.9.77 = VersR 1978, 573). - LG Osnabrück, 21.10.2002 - 1 O 1773/02
Bestehen eines Amtshaftungsanspruches aufgrund einer Verletzung der …
Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich dabei nicht nur auf den Zustand der Fahrbahn selbst, sondern umfasst auch Vorkehrungen gegen Gefahren, die dem Verkehrsteilnehmer aus der besonderen Straßenlage oder Straßenführung drohen oder von Anlagen ausgehen, die zwar nicht zur Fahrbahn aber zum Straßenkörper gehören, nämlich Bankette, Sicherheitsstreifen, Gräben, Entwässerungsanlagen und Böschungen (BGH VersR 1962, 781; BGH VersR 1980, 946; OLG Karlsruhe VersR 1978, 573).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.01.1978 - 20 W 15/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozeßgebühr; Berufungsbeklagter; Berufungskläger; Zurücknahme der Berufung; Schriftsatz
Papierfundstellen
- MDR 1978, 680
- VersR 1978, 573
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 18.01.1978 - 20 W 44/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erledigung der Hauptsache; Kostenantrag; Verhandlungsgebühr; Streitwert; Hauptantrag; Prozeßbevollmächtigter; Prozeßerklärung
Papierfundstellen
- VersR 1978, 573
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.11.1977 - 2 U 158/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 314
- VersR 1978, 573
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.01.1978 - 20 W 21/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfügungsbeklagter; Schutzschrift; Verfügungskläger; Anwaltskosten; Erstattungsfähigkeit
Papierfundstellen
- MDR 1978, 675
- VersR 1978, 573
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 22.08.1986 - 3 UF 237/85
Sorgfaltspflicht; Sorgfaltsmaßstab; Verschuldensmaßstab; Konkrete Lebensbeziehung …
Soweit teilweise in der Rechtsprechung für bestimmte Verfahrensarten (Beweissicherungsverfahren/Schutzschriften in dem Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung) zu der Kostenerstattung gemäß §§ 91 ff ZPO andere Ergebnisse vertreten worden sind, beruht dies auf Besonderheiten dieser Verfahrensarten (zum Beispiel fehlende Notwendigkeit für eine Beteiligung des Antragsgegners von Amts wegen in diesem Verfahren), die vorliegend nicht gegeben sind (vgl. für Schutzschriften OLG Frankfurt NJW 1955, 1194; OLG Nürnberg MDR 1977, 936; OLG Hamburg Rpfleger 1979, 28; aber auch OLG Frankfurt MDR 1978, 675). - OLG Frankfurt, 11.08.1980 - 20 W 220/80
Arrestgesuch; Rechtsanwaltshonorar; Schutzschrift
* Hat der Verfügungsbeklagte eine Schutzschrift eingereicht, bevor der Antrag des Verfügungsklägers bei Gericht eingegangen ist, so sind seine Anwaltskosten jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn dem Verfügungsbeklagten die den Antrag des Verfügungsklägers kostenpflichtig zurückweisende Entscheidung zugestellt wird (Einschränkung von OLG Frankfurt/M. v. Rpfleger 78, 262 = JurBüro 78, 1087 = BB 78, 575 = VersR 1978, 573 (L)) *.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 27.02.1978 - 20 W 154/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsstreit; Ausscheiden einer Partei; Eintreten einer anderenPartei; Rechtsanwalt; Gebührenberechnung
Papierfundstellen
- VersR 1978, 573
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 13.09.1989 - 6 TJ 2372/89
Anwaltsgebühr bei Parteiwechsel
Rn. 7 Soweit von der herrschenden Meinung (vgl. OLG Celle, Beschluß vom 24. Juni 1971 - 8 W 188/71 -, NJW 1971, 1757; KG, Beschluß vom 01. Oktober 1971 - 1 W 12686/70 -, NJW 1972, 959; OLG Hamburg, Beschluß vom 09. Januar 1978 - 8 W 329/77 -, AnwBl 1979, 143; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 27. Februar 1978 - 20 W 154/78 -, KostRsp. - OLG Zweibrücken, 30.06.1982 - 2 W 18/81 Rechtsanwaltsgebühr - Parteiwechsel - Einheitliche Angelegenheit | 1. Ein Parteiwechsel, in dem statt der GmbH nun deren Geschäftsführer in Anspruch genommen wird, ist im Verhältnis zum Rechtsanwalt eine einheitliche Angelegenheit (Vergleiche BGH, 1978-06-29, III ZR 49/77, Rpfleger 1978, 370; Entgegen OLG Frankfurt, 1978-02-27, 20 W 154/78, Rpfleger 1978, 268; Entgegen OLG Frankfurt, 1980-03-05, 20 W 90/80, Rpfleger 1980, 309; Entgegen OLG Düsseldorf, 1980-03-06, 10 W 113/79, JurBüro 1980, 855).
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| OLG Frankfurt, 06.12.1977 - 20 W 826/77 |
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- VersR 1978, 573
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