Rechtsprechung
| BGH, 03.05.1978 - IV ZB 37/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - Anforderungen an eine ordnungsmäßige Unterschrift unter einem Empfangsbekenntnis - Anforderungen an eine wirksame Zustellung - Vereinfachter Schriftzug - Empfangsbekenntnis - Empfänger - ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 763
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74
Unterzeichnung - Empfangsbekenntnis - Individueller Charakter - Paraphe
Auszug aus BGH, 03.05.1978 - IV ZB 37/78
Der Schriftzug genügt somit den Anforderungen, die an eine ordnungsmäßige Unterschrift unter ein Empfangsbekenntnis zu stellen sind (BGH VersR 1974, 1223; 1976, 169). - BGH, 08.10.1975 - IV ZB 28/75
Anforderungen an die Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses - Unterzeichnung …
Auszug aus BGH, 03.05.1978 - IV ZB 37/78
Der Schriftzug genügt somit den Anforderungen, die an eine ordnungsmäßige Unterschrift unter ein Empfangsbekenntnis zu stellen sind (BGH VersR 1974, 1223; 1976, 169). - BGH, 13.03.1969 - III ZR 178/67
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Ablaufs der Notfrist nach Zustellung …
Auszug aus BGH, 03.05.1978 - IV ZB 37/78
Eine ausdrückliche Erklärung des Zustellungsempfängers, er nehme als zugestellt entgegen, ist nicht erforderlich (BGH LM ZPO § 212 a Nr. 7 = NJW 1969, 1298). - BGH, 19.01.1977 - IV ZB 45/76
Auszug aus BGH, 03.05.1978 - IV ZB 37/78
Im übrigen begründet das ausgefüllte, unterschriebene und an das Gericht zurückgesandte Empfangsbekenntnis eine Vermutung dafür, daß der Empfänger das Schriftstück als zugestellt annehmen wollte (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 19. Januar 1977 - IV ZB 45/76).
- BGH, 22.12.1982 - V ZB 2/82
Auswirkungen des Empfangsbekenntnisses für die Wirksamkeit einer Zustellung - …
Als Unterschrift anzuerkennen ist indes ein Schriftzug, der individuellen Charakter aufweist und es einem Dritten, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, ermöglicht, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauszulesen; unter diesen Voraussetzungen ist es unschädlich, wenn der Schriftzug nur schwer lesbar ist und Vereinfachungen aufweist; dabei kann auch eine Rolle spielen, ob der Unterzeichnende auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt (s. auch hierzu den bereits erwähnten Senatsbeschluß vom 30. September 1980, weiter etwa die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 13. Juli 1967, Ia ZB 1/67, NJW 1967, 2310; vom 8. Oktober 1975, IV ZB 28/75, VersR 1976, 169; vom 3. Mai 1978, IV ZB 37/78, VersR 1978, 763 und vom 11. Februar 1982, III ZR 39/81, NJW 1982, 1467, jeweils m.w.N.). - BGH, 09.05.1980 - I ZR 89/79
Unzulässigkeit der Berufung wegen verspäteter Einlegung - Wirksamkeit der …
Ausreichend ist dabei, daß ein Dritter, der den Namen des Unterzeichnenden nicht kennt, diesen aus dem Schriftbild herauslesen kann, die Identität des Unterzeichnenden also aus der Unterschrift erkennbar bleibt (BGH VersR 1974, 1223, 1224; 1976, 169, 170; NJW 1976, 2263, 2264 [BGH 11.02.1976 - VIII ZR 220/75]; VersR 1978, 763). - BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 162/84
Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung durch Verschulden des …
Schließlich ist ohne Bedeutung, daß es im Empfangsbekenntnis nicht heißt, die Aushändigung sei "zum Zwecke der Zustellung gemäß § 212 a ZPO" erfolgt (BGH Beschluß vom 3.5.1978 - IV ZB 37/78 - VersR 1978, 763, 764 und Urteil vom 29.10.1980 - IVb ZR 599/80 - LM ZPO § 511 a Nr. 13).
- BGH, 21.04.1982 - IVa ZB 20/81
Unterzeichnungsberechtigte Personen bei der Abgabe eines Empfangsbekenntnisses
Übersendet die Geschäftsstelle einem Anwalt ein Schriftstück zum Zwecke der Zustellung nach § 212 a ZPO, so ist zur Wirksamkeit der Zustellung die Ausstellung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses erforderlich (BGHZ 30, 299; 30, 335, 336 [BGH 25.09.1959 - IV ZR 84/59]; 35, 236; BGH Beschlüsse vom 19. Januar 1977 - IV ZB 45/76 ZfJRJW 1977, 176; Beschluß vom 9. Mai 1980 - IVb ZB 581/80; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - IVb ZB 599/80 - VersR 1981, 133); der Wille des Anwalts, die Sendung als zugestellt entgegenzunehmen, genügt nicht, wenn dieser Wille sich nicht in der Ausstellung eines Empfangsbekenntnisses geäußert hat oder wenn das Empfangsbekenntnis den Formerfordernissen des § 212 a ZPO nicht genügt (vgl. BGH Beschlüsse vom 20. September 1974 - IV ZB 27/74 - vom 8. Oktober 1975 - IV ZB 28/75 - und vom 3. Mai 1978 - IV ZB 37/78 - VersR 1974, 1223; 1976, 169; 1978, 763). - BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 599/80
Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Zustellungsabsicht
Fertigt der Rechtsanwalt wie hier auf Bitten der Geschäftsstelle nachträglich selbst ein "Empfangsbekenntnis" aus, in dem er bestätigt, daß ihm ein näher bezeich n t e s Urteil an einem bestimmten Tag "zugestellt" worden ist, so rechtfertigt dies mangels jeden gegenteiligen An- / halts die Annahme, daß er sich bewußt war, noch an einem in Zustellungsabsicht eingeleiteten Zustellungsvorgang mitzuwirken (vgl. BGH VersR 1978, 763) Dieser Annahme steht nicht entgegen, daß ein Empfangsbekenntnis ohne Benutzung eines sonst üblicherweise hierfür vorgesehenen Vordrucks ausgestellt worden ist, da die an ein Empfangsbekenntnis gestellten Anforderungen des § 212 a ZPO beachtet worden sind (BGH VersR 1978, 668). - BGH, 24.02.1983 - III ZB 33/82
Eindeutige Identifizierbarkeit des Zustellungsadressaten als inhaltliche …
Auch ein vereinfachter Schriftzug individuellen Charakters genügt dabei noch den Anforderungen, die an eine ordnungsmäßige Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis zu stellen sind (vgl. BGH VersR 1974, 1223; 1978, 763, 944; 1980, 865; 1981, 57, 61, 839; auch VersR 1982, 492 für bestimmende Schriftsätze). - BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80
Unwirksame Berufungseinlegung wegen fehlender OLG-Zulassung - Nachträgliche …
Auch ein vereinfachter Schriftzug individuellen Charakters genügt den Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis zu stellen sind (BGH VersR 1978, 763 m.w.Nachw.).
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