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Rechtsprechung
   OLG München, 20.04.1978 - 1 U 4285/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2047
OLG München, 20.04.1978 - 1 U 4285/77 (https://dejure.org/1978,2047)
OLG München, Entscheidung vom 20.04.1978 - 1 U 4285/77 (https://dejure.org/1978,2047)
OLG München, Entscheidung vom 20. April 1978 - 1 U 4285/77 (https://dejure.org/1978,2047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht auf einer Rodelbahn; Sicherung und Warnung vor "atypischen Gefahren"; Vereisung der Bahn an "Schlüsselstellen"; Minderung des Anspruchs infoge eigenen Mitverschuldens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 1014
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsleiters einer Bergbahn - Tödliche …

    Auszug aus OLG München, 20.04.1978 - 1 U 4285/77
    Demnach ist lediglich vor "atypischen Gefahren" zu sichern oder zu warnen (vgl. BGH NJW 1971, 1093/1094;… Senat a.a.O. S. 190), also vor denen, die bei zweckgerechter Benutzung Über die mit dem Rodeln normalerweise verbundenen Gefahren hinausgehen.

    Bei dieser Sachlage wäre entweder eine Sperrung der Bahn oder eine Einstellung des Rodelverleihs, zumindest aber eine ausreichende Warnung erforderlich gewesen (BGH NJW 1971, 1093/1095;… Senat aaO).

    Die Pflichtverletzung war schließlich auch schuldhaft, denn der Betriebsleiter der Beklagten hätte sich über den Zustand der Bahn informieren müssen (BGH NJW 1971, 1093/1095 und 1973, 1379/1381).

  • BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72

    Garant - Garantenstellung - Begehen durch Unterlassen - Aufklärungspflicht - …

    Auszug aus OLG München, 20.04.1978 - 1 U 4285/77
    Eine zu Sicherungsmaßnahmen verpflichtende atypische Gefahr liegt aber dann vor, wenn "Schlüsselstellen" einer Piste derart vereist sind, daß nicht nur ein Sturz wahrscheinlich ist, sondern wenn auch die Gefahr besteht, sich nicht mehr "fangen" zu können (vgl. für eine Skipiste BGH NJW 1973, 1379/1381).

    Die Pflichtverletzung war schließlich auch schuldhaft, denn der Betriebsleiter der Beklagten hätte sich über den Zustand der Bahn informieren müssen (BGH NJW 1971, 1093/1095 und 1973, 1379/1381).

  • BGH, 27.04.1965 - VI ZR 124/64

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens eines vorübergehend …

    Auszug aus OLG München, 20.04.1978 - 1 U 4285/77
    Dem Kläger steht trotz der Lohnfortzahlung seiner Arbeitgeberin ein Ersatzanspruch wegen Verdienstausfalls zu, weil diese den Schädiger nicht entlastet (BGHZ 7, 30/49; 43, 378/381;… vgl. auch Palandt-Heinrichs BGB 37. Aufl. Vorbem. § 7 c ee vor § 249).
  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51

    Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur …

    Auszug aus OLG München, 20.04.1978 - 1 U 4285/77
    Dem Kläger steht trotz der Lohnfortzahlung seiner Arbeitgeberin ein Ersatzanspruch wegen Verdienstausfalls zu, weil diese den Schädiger nicht entlastet (BGHZ 7, 30/49; 43, 378/381;… vgl. auch Palandt-Heinrichs BGB 37. Aufl. Vorbem. § 7 c ee vor § 249).
  • BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64

    Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag

    Auszug aus OLG München, 20.04.1978 - 1 U 4285/77
    Im übrigen mußte die Klage abgewiesen werden, was auch schon im Ersturteil veranlaßt gewesen wäre, weil von den vom Kläger zum Ausdruck gebrachten Vorstellungen (hier: DM 4.000,-) auszugehen ist (vgl. BGHZ 45, 91/93; BGH VersR 1974, 1182; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Unfall eines Arbeitnehmers

    Auszug aus OLG München, 20.04.1978 - 1 U 4285/77
    Gleichwohl kann der Kläger diesen Anspruch im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft (vgl. BayObLGZ 1975, 310/318) geltend machen und unmittelbar auf Zahlung an den Dienstberechtigten klagen (BGHZ 21, 112/120).
  • BGH, 23.10.1975 - III ZR 108/73

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines einen Fischteich mit …

    Auszug aus OLG München, 20.04.1978 - 1 U 4285/77
    Entscheidend ist hierbei nicht, ob sie dort einen Verkehr eröffnet - oder auch nur verstärkt (vgl. Hummel in NJW 1974, 170) - hat, denn die Verkehrssicherungspflicht kraft Verkehrseröffnung ist nur ein Unterfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, nämlich der Verpflichtung, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen, die jedem obliegt, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern läßt (vgl. lediglich BGHZ 65, 221/224 und BGH VersR 1976, 272/273).
  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 236/73

    Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag

    Auszug aus OLG München, 20.04.1978 - 1 U 4285/77
    Im übrigen mußte die Klage abgewiesen werden, was auch schon im Ersturteil veranlaßt gewesen wäre, weil von den vom Kläger zum Ausdruck gebrachten Vorstellungen (hier: DM 4.000,-) auszugehen ist (vgl. BGHZ 45, 91/93; BGH VersR 1974, 1182; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BayObLG, 01.08.1975 - RReg. 2 Z 268/74
    Auszug aus OLG München, 20.04.1978 - 1 U 4285/77
    Gleichwohl kann der Kläger diesen Anspruch im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft (vgl. BayObLGZ 1975, 310/318) geltend machen und unmittelbar auf Zahlung an den Dienstberechtigten klagen (BGHZ 21, 112/120).
  • VGH Bayern, 21.11.2013 - 14 BV 13.487

    Freier Weg für Tourengeher - außer bei Pistenpräparierung

    Andererseits aber haben sich die Tourengeher ebenso wie die Skifahrer an die vom Internationalen Ski-Verband empfohlenen FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder zu halten, die insbesondere die Zivilgerichte für die Beurteilung der Verhaltens- und Sorgfaltspflichten von Pistennutzern heranziehen (vgl. etwa BGH, U.v. 23.10.1984 - VI ZR 85/83 - NJW 1985, 620/621); die Rechtsprechung wendet diese Regeln nicht nur auf Skifahrer und Snowboarder, sondern auch auf andere Pistennutzer wie etwa Rodler an (vgl. etwa OLG Nürnberg, U.v. 27.4.2001 - 6 U 1812/00 - NJW-RR 2002, 448; OLG München, U.v. 20.4.1978 - 1 U 4285/77 - VersR 1979, 1014).
  • BGH, 23.05.1989 - VI ZR 284/88

    Gehaltsfortzahlung - § 616 BGB, § 1 LFZG (§ 1 EntgFG), § 255 BGB, …

    Die Rechtsprechung hat - soweit ersichtlich - ausnahmslos die analoge Anwendung des § 4 Abs. 1 LFZG auf Ansprüche von Angestellten abgelehnt (OLG München VersR 1979, 1014, 1015; OLG Koblenz VersR 1981, 465, 466; LG Limburg VersR 1982, 254, 255; AG Pirmasens ZfS 1984, 299).
  • OLG Hamm, 03.09.2010 - 9 U 81/10

    Rodelunfall im Stadtpark

    Ausgehend von diesen Rechtsgedanken und den für die Sicherungspflichten von Skipisten entwickelten Grundsätzen, die für die Beurteilung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Rodelbahn heranzuziehen sind (…Staudinger-Hager (2009), BGB, § 823 Rn. E 352;… Geigel-Wellner, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 14. Kap. Rn. 197; OLG München VersR 1991, 1389; VersR 1979, 1014), ist eine Rodelstrecke daher grundsätzlich so hinzunehmen, wie sie sich erkennbar darbietet.
  • OLG Köln, 22.12.1992 - 22 U 152/92

    Pflichten des Veranstalters einer Rodelabfahrtim Hochgebirge - Positive …

    Nach ständiger Rechtsprechung muß jedoch derjenige, der den Zugang zu einer Ski- oder Rodelabfahrt schafft, lediglich vor atypischen Gefahren warnen (vgl. BGH NJW 1971, 1093, 1094; OLG München, VersR 1979, 1014).

    Denn die Eröffnung eines der Allgemeinheit oder einem bestimmten Personenkreis zugänglichen Verkehrs - hier der Schlittenabfahrt - verpflichtete den Beklagten zu 1), für die verkehrsübliche Sicherheit der Teilnehmer zu sorgen und sie vor nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahren zu schützen oder zumindest zu warnen (vgl. BGH NJW 1973, 1379 für Skiabfahrten; OLG München, VersR 1979, 1014 für Rodelabfahrten;… MK-Mertens, BGB, 2. Aufl., § 823 Rdnr. 186).

    Lediglich vor atypischen Gefahren sind die Teilnehmer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu sichern oder zu warnen (vgl. BGH, NJW 1971, 1093, 1094; OLG München, NJW 1974, 189, 190; VersR 1979, 1014).

  • VG München, 19.03.2014 - M 22 S 13.5901

    Sicherheitsrechtliche Untersagung des Sportbetriebs für die Zeit der …

    Andererseits aber haben sich die Tourengeher ebenso wie die Skifahrer an die vom Internationalen Ski-Verband empfohlenen FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder zu halten, die insbesondere die Zivilgerichte für die Beurteilung der Verhaltens- und Sorgfaltspflichten von Pistennutzern heranziehen (vgl. etwa BGH, U.v. 23.10.1984 - VI ZR 85/83 - NJW 1985, 620/621); die Rechtsprechung wendet diese Regeln nicht nur auf Skifahrer und Snowboarder, sondern auch auf andere Pistennutzer wie etwa Rodler an (vgl. etwa OLG Nürnberg, U.v. 27.4.2001 - 6 U 1812/00 - NJW-RR 2002, 448; OLG München, U.v. 20.4.1978 - 1 U 4285/77 - VersR 1979, 1014).
  • OLG Dresden, 26.07.2023 - 13 U 1378/22

    Schadensersatz nach Rodelunfall: Rodelbahnbetreiberin muss nicht zahlen

    Für die Sicherungspflicht von derartigen Rodelbahnen gelten die für Skipisten entwickelten Grundsätze sinngemäß (OLG München, Urteil vom 20.04.1978 - 1 U 4285/77, Rn. 27, zitiert nach juris; Dambeck/Wagner, Recht und Sicherheit im organisierten Skiraum, S. 125).
  • OLG Nürnberg, 27.04.2001 - 6 U 1812/00

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Rodelwiese

    Dies ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. BGH NJW 85, 621, OLG München VersR 91, 1390, OLG München VersR 79, 1014).
  • LG München II, 07.06.2018 - 9 O 2933/16

    Verkehrssicherungspflichten beim Betrieb einer Naturrodelbahn

    Eine derartige Stelle ist aber jedenfalls in einer starken Kurve gegeben (vgl. OLG München, Urteil vom 20.04.1978 - 1 U 4285/77 mwN.).
  • OLG München, 02.11.1989 - 1 U 3374/89

    Sicherung einer vereisten Rodelbahn L

    Die für eine Sicherungspflicht auf Skipisten entwickelten Grundsätze (VersR 1979, 1014) sind auch für Rodelbahnen anzuwenden.
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