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Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.11.1978

Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1978 - II ZB 11/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1864
BGH, 30.11.1978 - II ZB 11/78 (https://dejure.org/1978,1864)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1978 - II ZB 11/78 (https://dejure.org/1978,1864)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1978 - II ZB 11/78 (https://dejure.org/1978,1864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 230
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.1977 - II ZB 11/76

    Geltendmachung von Regressansprüchen aus einem Scheck als Feriensache - Verlust …

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - II ZB 11/78
    War danach der Rechtsstreit auch im Nachverfahren Feriensache geblieben, so war die Berufungsbegründungsfrist am 24. Juli 1978 abgelaufen und die später eingegangene Berufungsbegründung unbeachtlich (BGH Beschl. v. 28.2.1977 - II ZB 11/76 = WM 1977, 463).
  • BGH, 18.04.1988 - II ZB 1/88

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in einer Feriensache

    Das geschieht allerdings nicht schon dadurch, daß der Kläger die aus dem Grundgeschäft hergeleiteten Einwendungen des Beklagten durch eigenes Vorbringen zum Grundgeschäft bekämpft, vielmehr bedarf es einer deutlichen Erklärung darüber, daß als zusätzliche Anspruchsgrundlage das Grundgeschäft in den Rechtsstreit eingeführt wird (BGH, Beschl. v. 30. November 1978 - II ZB 11/78, VersR 1979, 230/255).
  • BGH, 18.04.1988 - II ZB 3/88

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Es bedarf vielmehr einer darüberhinausgehenden deutlichen Erklärung darüber, daß als zusätzliche Anspruchsgrundlage das Grundgeschäft in den Rechtsstreit eingeführt wird (BGH, Beschl. v. 30. November 1978 - II ZB 11/78, VersR 1979, 230/255 für das Wechselnachverfahren).
  • BGH, 14.01.1987 - VIII ZB 49/86

    Rechtsanwalt - Berufung - Scheckklage - Frist - Feriensache - Büropersonal - …

    Letzteres hätte einer deutlichen Erklärung bedurft (BGH, Beschluß vom 30. November 1978 - II ZB 10/78, VersR 1979, 255 zum Wechselprozeß; ferner Beschluß vom 30. November 1978 - II ZB 11/78, VersR 1979, 230), die sich aus dem für das Nachverfahren vor dem Landgericht maßgeblichen Prozeßstoff nicht ergibt und von der Klägerin auch nicht geltend gemacht wird.
  • BGH, 28.05.1991 - XI ZR 271/90

    Hemmung der Begründungsfrist durch Gerichtsferien - Nachverfahren eines …

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß das im Anschluß an ein Wechselvorbehaltsurteil durchgeführte Nachverfahren, das weiterhin den Wechselanspruch zum Gegenstand hat, Feriensache gemäß § 200 Abs. 2 Nr. 6 GVG ist (vgl. BGHZ 13, 173, 174 [BGH 27.04.1954 - V BLw 90/53]; BGH, Beschluß vom 16. Februar 1987 - II ZB 2/87 - VersR 1987, 764), und nur dann etwas anderes gilt, wenn der Kläger das Grundgeschäft, das seinerseits nicht Feriensache ist, als zusätzliche Anspruchsgrundlage durch deutliche Erklärung in den Rechtsstreit eingeführt hat (vgl. BGHZ 37, 371, 374; BGH, Beschlüsse vom 30. November 1978 - II ZB 10/78 und II ZB 11/78 - VersR 1979, 255, 256 und 230; Beschluß vom 18. April 1988 - II ZB 3/88 - NJW-RR 1988, 960); es genügt nicht, wenn der Kläger eine aus dem Grundgeschäft abgeleitete Bereicherungseinrede des Beklagten durch eigene Ausführungen zum Grundgeschäft bekämpft (…BGH, Beschlüsse vom 30. November 1978 a.a.O.; Beschluß vom 18. April 1988 - II ZB 1/88 - WM 1988, 1147).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,4450
BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78 (https://dejure.org/1978,4450)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1978 - III ZB 23/78 (https://dejure.org/1978,4450)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1978 - III ZB 23/78 (https://dejure.org/1978,4450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden des Prozessbevollmächtigten wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht - Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung der für ein Wiedereinsetzungsgesuch maßgeblichen Gründe - ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 230
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1951 - III ZB 2/51

    Wiedereinsetzungsverfahren. Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78
    Allerdings ist eine Erläuterung oder Ergänzung unvollständiger Angaben nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist nicht ausgeschlossen; hierauf hat unter Umständen das Gericht gemäß § 139 ZPO hinzuwirken (BGHZ 2, 342; BGH VersR 1977, 1099).
  • BGH, 19.09.1977 - II ZB 5/77

    Verstreichen der Berufungsbegründungsfrist - Unterbrechung der Frist zur …

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78
    Das hätte er sofort tun müssen, da nicht schon die rechtzeitige Antragstellung, sondern nur die innerhalb der Frist vom Vorsitzenden des Zivilsenats des Oberlandesgerichts bewilligte Fristverlängerung einen Ablauf der Berufungsbegründungsfrist hindern konnte (vgl. BGH VersR 1977, 1097).
  • BGH, 22.09.1977 - IV ZB 14/77

    Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist durch Verschulden der …

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78
    Allerdings ist eine Erläuterung oder Ergänzung unvollständiger Angaben nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist nicht ausgeschlossen; hierauf hat unter Umständen das Gericht gemäß § 139 ZPO hinzuwirken (BGHZ 2, 342; BGH VersR 1977, 1099).
  • BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 30/75

    Einmonatige Berufungsfrist - Pflicht des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78
    Sollte Rechtsanwalt Dr. G. wegen eines Augenleidens zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihm übertragenen Mandate nicht mehr in der Lage gewesen sein, so hätte er für einen Vertreter sorgen müssen (BGH VersR 1975, 1149).
  • BGH, 14.07.1965 - IV ZR 197/64

    Wiedereinsetzung in der vorigen Stand bei Entschädigungsverfahren für …

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78
    Denn von einer Partei, die um Wiedereinsetzung nachsucht, muß eine genaue Darlegung aller zwischen Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände verlangt werden, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist (BGH VersR 1965, 1003; 1959, 673).
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