Rechtsprechung
| BGH, 27.10.1978 - I ZR 86/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bindung des Frachtführers durch eine haftungsbefreiende Weisung - Entstehen der Beschädigung des Transportgutes aufgrund einer mit dem Verladen des Gutes verbundenen, besonderen Gefahr - Antritt und Durchführung der Fahrt mit einem zu hoch beladenen Lkw - Schadensteilung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 417
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 02.02.1972 - 2 U 91/71
Auszug aus BGH, 27.10.1978 - I ZR 86/76
In diesem letzteren Falle trifft den Frachtführer grundsätzlich auch keine Haftung für eine betriebssichere Verladung des Gutes (vgl. Loewe, Europäisches Transportrecht, CMR 1976 II, Nr. 161; a.A. OLG Köln in VersR 1972, 778).
- BGH, 25.01.2007 - I ZR 43/04
Voraussetzungen des Ausschlusses der Haftung des Frachtführers wegen fehlerhaften …
Dem steht nicht entgegen, dass die Schadensursache bereits zuvor, das heißt vor der Übernahme des Gutes gesetzt wurde (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1978 - I ZR 86/76, VersR 1979, 417, 418;… Koller, Transportrecht, 5. Aufl., Art. 17 CMR Rdn. 39;… MünchKomm.HGB/Basedow, Art. 17 CMR Rdn. 66;… Helm, Frachtrecht II: CMR, 2. Aufl. 2002, Art. 17 Rdn. 135;… a.A. Herber/Piper, CMR, Art. 17 Rdn. 119).aa) Für die Anwendung des besonderen Haftungsausschlusstatbestandes gemäß Art. 17 Abs. 4 lit. c CMR kommt es maßgeblich darauf an, wer die Verladung tatsächlich ausgeführt hat (BGH VersR 1979, 417, 418;… BGH, Urt. v. 28.3.1985 - I ZR 194/82, TranspR 1985, 261, 263 = VersR 1985, 754; ÖstOGH TranspR 1991, 424; TranspR 2003, 311, 313;… Koller aaO Art. 17 CMR Rdn. 41;… Helm aaO Art. 17 Rdn. 160 f.;… Huther in: Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, Art. 17 CMR Rdn. 58).
- BGH, 28.03.1985 - I ZR 194/82
Verladefehler; Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem Verladefehler; …
Für die Haftung des Frachtführers aus dem Beforderungsvertrag stellt die CMR, wie sich aus der Regelung des Art. 17 Abs. 4 Buchst. c ergibt, nicht auf solche Pflichten, sondern allein darauf ab, welche der Vertragsparteien die Verladung tatsächlich durchgeführt hat (vgl. BGH, Urt. v. 27. Oktober 1978 - I ZR 86/76, VersR 1979, 417, 418;… Loewe, Erläuterungen zur CMR, Europäisches Transportrecht 1976, S. 558, 559;… Helm in Großkomm. HGB, § 452, Anhang III Art. 17 CMR Rdnr. 16 m.w.N.; vgl. auch Heuer, Die Haftung des Frachtführers nach der CMR, S. 101). - OLG Saarbrücken, 05.04.2006 - 5 U 432/05
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Entwendung geladener …
Dies wäre nur bei einer bindenden Anweisung zu bejahen (BGH, Urt. v. 27.10.1978 - I ZR 86/76 - VersR 1979, 417-418, unter II. 1.), was bei der - angeblichen - Erklärung eines Mitarbeiters der Security, der Lastzug solle auf einen ca. 500 m entfernten Schotterparkplatz hingestellt werden, zu verneinen sein dürfte.
- BGH, 20.10.1983 - I ZR 105/81
Haftungsbefreiung wegen eines Verpackungsmangels - Ausreichen der Möglichkeit …
Sofern die weiteren Feststellungen sowohl einen Verpackungsmangel als auch eine äußere Gewalteinwirkung auf die Kiste ergeben, wird zu prüfen sein, ob eine Schadensteilung gem. Art. 17 Abs. 5 CMR wegen mitwirkender Verursachung in Betracht kommt (vgl. BGH VersR 1979, 417, 418). - OLG Saarbrücken, 23.08.1985 - 4 U 118/83
Transportrechtliche Ausgestaltung der Haftung von Frachtführer und …
Die Haftung des Frachtführers gemäß Art. 17 Abs. 1 CMR entfällt, wenn dieser die Verladung nicht übernommen und nicht ausgeführt hat und wenn der Schaden infolge einer durch die Verladung begründeten Gefahr entstanden ist (BGH VersR 1979/417); in diesen Fällen trifft den Frachtführer auch keine Haftung für eine betriebssichere Verladung des Gutes: auch eine solche Haftung wird durch die von Art. 17 KVO abweichende Regelung in Art. 17 CMR ausgeschlossen (BGH VersR 1979/417: OLG Stuttgart VersR 1930/979, das die Auffassung vertritt, für die Betriebssicherheit hafte der CMR -Frachtführer nur nach dem öffentlichen Verkehrsrecht, also nicht dem Vertragspartner;… so auch Muth/Glöckner, Art. 17 CMR Rdnr. 30; anderer Auffassung OLG Düsseldorf VersR 1980/286 in Kenntnis der Entscheidung des BGH in VersR 1979/417), Beruht das Schadensereignis auf einer durch die Verladung begründeten Gefahr, so haftet der Frachtführer lediglich dann, wenn er sich zur ordnungsgemäßen Verladung verpflichtet hat und die Verladung auch durchgeführt oder veranlaßt hat (OLG Düsseldorf VersR 1980/286) oder wenn er tatsächlich verladen, gestaut oder sonst das Gut behandelt hat, die Ladetätigkeit also selbst übernommen hat (…Helm in Großkomm, zum HGB, 3. Aufl., Art. 17 CMR Rdnr. 16;… Muth/Glöckner, Art. 17 CMR Rdnr. 23) oder wenn er bei der Ladetätigkeit mitgewirkt hat (OLG Düsseldorf VersR 1980/286); nur in diesen Fällen kann eine Einstandspflicht des Frachtführers für Schäden infolge von Ladefehlern gegeben sein. - OLG Düsseldorf, 01.06.1995 - 18 U 207/94
Zur Pflicht des Frachtführer zur Überprüfung der Verladung
Da die Absenderin verladen hat, steht der Anwendbarkeit des Art. 17 Abs. 4 c CMR auch nicht der Umstand entgegen, daß das Transportfahrzeug dadurch allfällig betriebsunsicher geworden ist (BGH VersR 1979, 417; VersR 1985, 754 ). - OLG Bremen, 08.08.1991 - 2 U 88/89
Beeinträchtigung durch eine ungünstige Belastung des Transportzuges
Daß die Verladung zuallererst die Betriebssicherheit des Fahrzeugs und auf diesem Wege erst mittelbar die Beförderungssicherheit des Ladungsgutes beeinträchtigte, steht der Annahme einer besonderen Gefahr durch fehlerhaftes Verladen nicht entgegen (vgl. BGH, VersR 1979, 417, 418).
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