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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,186
BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77 (https://dejure.org/1979,186)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1979 - VI ZR 163/77 (https://dejure.org/1979,186)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1979 - VI ZR 163/77 (https://dejure.org/1979,186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Sorgfaltspflichten der Presse i.R.e. Gerichtsberichterstattung - Bemessung der Entschädigung für eine Persönlichkeitsverletzung durch eine unrichtige Presseveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Mithaftung des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1041
  • MDR 1979, 659
  • GRUR 1979, 421
  • VersR 1979, 520
  • afp 1979, 304
  • afp 1979, 307
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des …

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77
    Daß hierbei nicht nur negatorische Ansprüche, insbesondere ein Widerruf, sondern auch eine presserechtliche Gegendarstellung je nach Sachlage jedenfalls dann ins Gewicht fallen kann, wenn sie ihm alsbald und ohne abschwächende Zusätze des beklagten Presseunternehmens bewilligt wird, hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (Senatsurt. v. 8. Dezember 1964 - VI ZR 201/63 = NJW 1965, 685, 686 und v. 6. April 1976 - VI ZR 246/74, insoweit nicht in BGHZ 66, 182 abgedruckt).

    Kann in solchen Fällen der Betroffene nach dem Rechtsgedanken des § 254 BGB unter Umständen gehalten sein, drohenden Schaden mit einer Gegendarstellung abzuwehren (BGHZ 66, 182, 194 ff), so trifft ihn solche Obliegenheit deshalb nicht ohne weiteres auch zur Abwehr immaterieller Einbußen.

  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62

    Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB, …

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77
    Dem Zweck der Geldentschädigung, eine Lücke im Schutz der Persönlichkeit zu schließen (BGHZ 35, 363, 367; 39, 124, 131), entspricht es, auch bei ihrer Bemessung allen Möglichkeiten nachzugehen, die den Betroffenen sonst zur Wahrung seiner Interessen eröffnet sind.
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77
    Die Erwägungen, aus denen der Senat die Presse für befugt angesehen hat, u.U. über einen bloßen Verdacht zu berichten (Senatsurteil vom 3. März 1977 - VI ZR 36/74 = NJW 1977, 1288, 1289 [BGH 03.05.1977 - VI ZR 36/74]; insoweit in BGHZ 68, 371 nicht abgedruckt), betreffen einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Datenzentrale Schleswig-Holstein

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77
    Ob der Kläger die Vorwürfe verdiente - die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben worden (NJW 1977, 1189) -, ist im Ehrschutzverfahren nicht zu untersuchen.
  • BGH, 08.12.1964 - VI ZR 201/63

    Soraya Esfandiary Bakhtiary

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77
    Daß hierbei nicht nur negatorische Ansprüche, insbesondere ein Widerruf, sondern auch eine presserechtliche Gegendarstellung je nach Sachlage jedenfalls dann ins Gewicht fallen kann, wenn sie ihm alsbald und ohne abschwächende Zusätze des beklagten Presseunternehmens bewilligt wird, hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (Senatsurt. v. 8. Dezember 1964 - VI ZR 201/63 = NJW 1965, 685, 686 und v. 6. April 1976 - VI ZR 246/74, insoweit nicht in BGHZ 66, 182 abgedruckt).
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 61/62

    Drahtzieher

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77
    Die Pflicht der Presse zur Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange der betroffenen Persönlichkeit ist bei einer Gerichtsberichterstattung über einen Prozeß, in dem wie hier Fähigkeiten und Charakter des Betroffenen zur Erörterung stehen, besonders groß (vgl. Senatsurteil vom 5. März 1963 - VI ZR 61/62 = NJW 1963, 904 - Gerichtsberichterstatter).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Wenn nämlich - wie die Revision geltend macht - dem Leser Tatsachen mitgeteilt worden sind, aus denen er erkennbar eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, so durften hierbei keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten (vgl. BVerfGE 12, 113, 130; Senatsurteile BGHZ 31, 308, 318; vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193) und deren Kenntnis für den Leser unerlässlich ist, der sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil bilden will (vgl. Senatsurteile vom 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 - VersR 1961, 980, 982; vom 9. November 1965 - VI ZR 276/64 - VersR 1966, 85, 87; vom 30. Januar 1979 - VI ZR 163/77 - VersR 1979, 520, 521; vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193;… ebenso Soehring, Presserecht, 3. A., Rn. 16.44b;… Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. A., Kap. 5 Rn. 81).
  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …

    Nur in diesem Fall schließt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein erwirkter Unterlassungstitel - ebenso wie eine Richtigstellung oder ein Widerruf - eine Geldentschädigung aber aus (vgl. BGHZ 128, 1; BGH, Urt. v. 30.01.1979 - VI ZR 163/77 -, NJW 1979, 1041;… BGH, Urt. v. 21.04.2015 - VI ZR 245/14 -, NJW 2015, 2500).

    Rn. 282 Allerdings lässt der Umstand, dass der Betroffene auf eigene Schritte gegen eine Presseveröffentlichung zunächst verzichtet hat, Rückschlüsse auf das Gewicht seines Genugtuungsbedürfnisses zu (vgl. BGH, Urt. v. 30.01.1979 - VI ZR 163/77 -, NJW 1979, 1041); mithin ist im Zweifelfall davon auszugehen, dass der Kläger selbst eine nicht angegriffene Persönlichkeitsrechtsverletzung für nicht schwerwiegend hielt und seinerseits kein unabweisbares Bedürfnis für eine Geldentschädigung bestand, weil er andernfalls Anlass jedenfalls für eine Abmahnung.

  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14

    Kachelmann gegen Springer

    Vorliegend wäre in Betracht gekommen, die Beklagte zumindest zur Unterlassung aufzufordern, da der jeweils Betroffene grundsätzlich gehalten ist, sich um einen solchen anderweitigen Ausgleich - notfalls mit gerichtlicher Hilfe - zu bemühen, bevor er eine Geldentschädigung verlangen kann (BGH, NJW 1979, 1041; OLG Hamm, Urteil vom 6.4.2001 - 9 U 130/00;… LG Berlin, a.a.O.).

    Vorliegend wäre in Betracht gekommen, die Beklagte zumindest zur Unterlassung aufzufordern, da der jeweils Betroffene grundsätzlich gehalten ist, sich um einen solchen anderweitigen Ausgleich - notfalls mit gerichtlicher Hilfe - zu bemühen, bevor er eine Geldentschädigung verlangen kann (BGH, NJW 1979, 1041; OLG Hamm, Urteil vom 6.4.2001 - 9 U 130/00;… LG Berlin, a.a.O.).

  • BGH, 31.05.2022 - VI ZR 95/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …

    Rn. 29 dd) Die Berichterstattung der Beklagten enthält keine Vorverurteilung des Klägers zu 1. Sie beschränkt sich auf die Darstellung, welcher Anklagevorwurf gegen ihn erhoben wurde und welche Strafe dafür verhängt werden kann (…siehe weiter Senat, Urteile vom 5. März 1963 - VI ZR 61/62, NJW 1963, 904 [juris Rn. 18 f.]; vom 30. Januar 1979 - VI ZR 163/77, VersR 1979, 520, 521 [juris Rn. 19];… Burkhardt/Pfeifer, in: Wenzel Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 10, Rn. 195).
  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-) …

    Läßt sich aus mitgeteilten wahren Tatsachen eine bestimmte (ehrverletzende) Schlußfolgerung ziehen, so ist jedenfalls eine bewußt unvollständige (Presse-) Berichterstattung rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, wenn die Schlußfolgerung bei Mitteilung der verschwiegenen Tatsache weniger naheliegend erscheint und deshalb durch das Verschweigen dieser Tatsache beim unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Anschein entstehen kann (Anschluß an BGH, Urteile v. 30. Januar 1979 - VI ZR 163/77 - NJW 1979, 1041 und vom 9. November 1965 - VI ZR 276/64 - NJW 1966, 245, 246).

    Wenn nämlich dem Leser Tatsachen mitgeteilt werden, aus denen er erkennbar eigene Schlußfolgerungen ziehen soll, so dürfen hierbei keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten (vgl. BVerfGE 12, 113, 130; Senatsurteil BGHZ 31, 308, 318) und deren Kenntnis für den Leser unerläßlich ist, der sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil bilden will (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1979 - VI ZR 163/77 - NJW 1979, 1041; vom 9. November 1965 - VI ZR 276/64 - NJW 1966, 245, 246; vom 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 - NJW 1961, 1913, 1914).

  • OLG Frankfurt, 30.04.2026 - 16 U 90/25

    Unwahre Tatsachenbehauptungen über geschlechtliche Identität und identifizierende …

    Hierbei können u.a. negatorische Ansprüche, ins Gewicht fallen (BGH, NJW 1979, 1041).

    Häufig wird der Umstand, dass der Betroffene auf eigene Schritte gegen eine Presseveröffentlichung (zunächst) verzichtet hat, obwohl er etwa einen Anspruch auf Unterlassung unschwer hätte erreichen können, Rückschlüsse auf das Gewicht auch seines Genugtuungsbedürfnisses zulassen (so in Bezug auf einen Anspruch auf Gegendarstellung, BGH, NJW 1979, 1041).

    Es ist anerkannt, dass das Bedürfnis für eine Geldentschädigung durch langes Zuwarten jedenfalls bis an die Verjährungsgrenze heran entfallen kann bzw. zumindest deutlich geringer wird, wenn dafür kein vernünftiger Grund angegeben wird (vgl. BGH, NJW 1979, 1041;… OLG Dresden, BeckRS 2018, 19813, Rn. 4, OLG Köln, BeckRS 2017, 125483;… Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage 2018, Kap. 14, Rn. 130; LG Berlin, BeckRS 2009, 00130; jew. m.w.N.).

  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …

    Nur in diesem Fall schließt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein erwirkter Unterlassungstitel - ebenso wie eine Richtigstellung oder ein Widerruf - eine Geldentschädigung aber aus (vgl. BGHZ 128, 1; BGH, Urt. v. 30.1.1979 - VI ZR 163/77, NJW 1979, 1041;… BGH, Urt. v. 21.4.2015 - VI ZR 245/14, NJW 2015, 2500).

    Rn. 274 Allerdings lässt der Umstand, dass der Betroffene auf eigene Schritte gegen eine Presseveröffentlichung zunächst verzichtet hat, Rückschlüsse auf das Gewicht seines Genugtuungsbedürfnisses zu (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1979 - VI ZR 163/77, NJW 1979, 1041).

  • OLG München, 16.06.2026 - 18 U 217/25

    ZDF Magazin Royale

    Hierbei können unter anderem negatorische Ansprüche ins Gewicht fallen (BGH, Urteil vom 30.01.1979 - VI ZR 163/77, NJW 1979, 1041 m.w.N.).
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14

    Kachelmann gegen Springer

    Vorliegend wäre in Betracht gekommen, die Beklagte zumindest zur Unterlassung aufzufordern, da der jeweils Betroffene grundsätzlich gehalten ist, sich um einen solchen anderweitigen Ausgleich - notfalls mit gerichtlicher Hilfe - zu bemühen, bevor er eine Geldentschädigung verlangen kann (BGH, NJW 1979, 1041; OLG Hamm, Urteil vom 6.4.2001 - 9 U 130/00;… LG Berlin, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86

    Allgemeines; Persönlichkeitsrecht; Schmerzensgeld; Verletzung; Presse; Bericht; …

    Besondere Überzeugungskraft gewinnt der Artikel durch die Authentizität vorspiegelnden wörtlichen Zitate und den der Schilderung der Hauptverhandlung vorangestellten Satz, woran man die nachfolgende Story "den übereinstimmenden Aussagen der Zeugen und der beiden Angeklagten entnehmen konnte"; keineswegs nur beim unkritischen Durchschnittsleser, von dessen Verständnis auszugehen ist (vgl. BGH, NJW 1979, 1041 ;… s.a. Wenzel, aaO., Rdn. 4.2 S. 69), wird damit der Eindruck erweckt, als könne es keinen Zweifel an der zentralen Rolle des Klägers bei Planung und Durchführung des Komplotts zum Nachteil der Strafrechtspflege geben.

    Wäre hiernach durchaus die Mitteilung eines Verdachts vom Kläger hinzunehmen gewesen, durfte der Beklagte den Verdacht nicht ausschmücken und mit dem Mittel falscher Zitate zur Gewissheit verdichten (zu den Anforderungen an Objektivität und Sachlichkeit der Gerichtsberichterstattung vgl. die Nachweise aus der Rechtsprechung bei Wenzel, aaO., Rdn. 10.158, namentlich BGH, NJW 1979, 1041 = VersR 1979, 520 ) und vom Fragezeichen der Überschrift des Artikels gewissermaßen zu einem Ausrufezeichen übergehen; hierin liegt eine schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers.

    b) Bereits oben (u. 2 a) wurde allerdings unter Bezugnahme auf BGH, VersR 1979, 520, 522 auch ausgeführt, dass bei der Bemessung des Anspruchs (mindernd) auch die Frage geprüft werden muss, in welchem Maße das Ansehen des Klägers auch Schaden hätte nehmen müssen, hätte der Beklagte kritisch, aber wahrheitsgetreu über den Verlauf der Hauptverhandlung und die hierbei zu gewinnenden Einblicke in das Ausgangsverfahren und die dortigen Leistungen des Klägers als Verteidiger berichtet.

    In seiner Funktion als Chefredakteur war der Beklagte zwar nicht verpflichtet, jeden Artikel auf seinen Wahrheitsgehalt zu überprüfen (BGH, VersR 1979, 520, 522 - insoweit in NJW 1979, 1041 nicht abgedruckt).

    Geht man weiter mit dem BGH (NJW 1979, 1041, 1042) davon aus, dass eine Entschädigung von DM 2.500 an der Untergrenze dessen liegt, was für einen entschädigungswürdigen Obergriff in das Persönlichkeitsrecht als angemessen angesehen werden kann, erscheint die vom Landgericht zuerkannte Entschädigungssumme angesichts der Schwere der Persönlichkeitsverletzung angemessen und zutreffend, auch wenn dem Kläger durch den Artikel "Rechtsanwalt vom Verdacht der Strafvereitelung befreit" (II 435) eine gewisse Genugtuung widerfahren ist (…vgl. Wenzel, aaO., Rdn. 14.106); Berufung und Anschluss-Berufung sind daher nicht begründet.

  • OLG Frankfurt, 25.09.2025 - 16 U 100/24

    Entfallen des Bedürfnisses auf Geldentschädigung durch langes Zuwarten und …

  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen …

  • AG Nettetal, 29.12.1994 - 4 C 979/94

    Schmerzensgeldbegehren wegen falscher Berichterstattung; Verletzung des Rechts …

  • LG München I, 21.07.2005 - 7 O 4742/05

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des …

  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 255/88

    Anspruch auf Unterlassung kritisierender Äußerungen

  • OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 105/88

    Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • OLG München, 08.07.2008 - 18 U 2280/08

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit: Voraussetzungen eines …

  • LG Hannover, 11.01.2006 - 6 O 73/05

    Geldentschädigung bei Beleidigung durch Fernsehmoderator

  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 187/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung heimlich …

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvR 1377/04

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Geldentschädigung bei Verletzung des …

  • BGH, 13.11.1979 - KZR 1/79

    Denkzettel-Aktion

  • AG Rheine, 04.06.2024 - 10 C 165/23

    Teuflischer Tweed kann teuer werden

  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98

    Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung …

  • OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 11 U 51/06

    Mehrfachverfolgung: Einwand wegen Verletzung des allgemeinen …

  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 39/18

    Unterlassunganspruch bzgl. der Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen; …

  • OLG Köln, 18.05.1999 - 15 U 4/99

    Persönlichkeitsrecht ; Geldentschädigung ; Willy Brandt ; Sonderzug; Intime …

  • OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99

    Geldentschädigung für Bericht in einer Zeitung, ein Anwalt habe "Verträge wie im …

  • LG Bonn, 04.06.1992 - 15 O 440/91

    Sexueller Missbrauch einer Kölner Gymnasialschülerin; Anspruch auf …

  • LG München I, 11.06.2008 - 9 O 15086/06

    "Münchnerin heiratete ... eiskalten Killer" - Die reißerische Berichterstattung …

  • LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Ausschluss eines Geldentschädigungsanspruchs …

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02

    Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ausstrahlung der …

  • LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 251/09

    Zusammenstellung von Informationen aus verschiedenen Quellen für einen …

  • LG Köln, 05.03.2008 - 28 O 10/08

    Zur Zulässigkeit von ungenauen Zitaten in der Presse

  • OLG Frankfurt, 06.05.2003 - 11 U 34/02

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch …

  • OLG Celle, 17.07.1996 - 13 U 34/96

    Schmerzensgeldansprüche wegen einer schwer wiegenden Persönlichkeitsverletzung ; …

  • OLG Köln, 23.03.1982 - 15 U 113/81

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen falscher Berichterstattung einer …

  • KG, 28.08.1998 - 25 U 7198/97

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Weitergabe eines Fotos

  • OLG Stuttgart, 22.04.1981 - 4 U 12/81

    Schmerzensgeld wegen Verletzung der Ehre; Schmerzensgeld wegen Verletzung des …

  • LG Oldenburg, 27.10.1994 - 5 O 932/94

    Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch …

  • LG Berlin II, 24.06.2025 - 27 O 88/25

    Unterlassungsanspruch gegen eine Wortberichterstattung mit Bezugnahme auf in der …

  • LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 152/07

    Pflicht zur Erwähnung aller im Stadtrat der Stadt Köln vertretenen Parteien i.R. …

  • KG, 11.11.2002 - 10 U 251/01

    Klage auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen …

  • LG Hamburg, 29.08.2006 - 324 O 342/06

    Die Parteien streiten über den Bestand der einstweiligen Verfügung der Kammer vom …

  • OLG Köln, 19.04.2001 - 15 U 163/00

    Medienrecht; Unzulängliche Anonymisierung in Veröffentlichung über eine Straftat

  • OLG Köln, 05.10.1999 - 15 U 98/99

    Grenzen des Anspruchs auf Widerruf einer Äußerung

  • LG Trier, 26.10.1995 - 6 O 57/95

    Anspruch auf Geldentschädigung wegen Eingriffs in Persönlichkeitsrecht; Abbildung …

  • LG Berlin II, 24.03.2026 - 27 O 103/25

    Aussetzung des Verfahrens auf Geldentschädigung wegen Verdachtsberichterstattung …

  • LG Hamburg, 08.12.2006 - 324 O 327/06

    Der Kläger begehrt von der Beklagten, es zu unterlassen, die aus dem Klagantrag …

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