Rechtsprechung
| BGH, 18.06.1979 - II ZR 46/78 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,11148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung von § 74 Abs. 4 S. 2 Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen (ADS) - Ernennung eines Sachverständigen zur Prüfung eines Verwindungsschadens - Feststellung eines Schadens durch einen Versicherungsnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1980, 125
- VersR 1979, 810
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.
Rechtsprechung
| OLG Bremen, 12.04.1979 - 2 U 121/76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,5590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 810
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 20.12.1979 - 6 U 108/79 Im übrigen hat das OLG Bremen (VersR 1979, 810) im Fall der bloßen Ermächtigung des Versicherers die Prozeßführungsbefugnis des vom Versicherer entschädigten VN schon aufgrund Gewohnheitsrechts bejaht, und auch der BGH (VersR 1978, 538) hat die Prozeßführungsbefugnis des zur Einziehung ermächtigten VN für unbedenklich angesehen.
dejure.org
Übersicht OLG Bremen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.