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| OLG Hamm, 29.11.1977 - 9 U 23/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 7 O 563/74
- OLG Hamm, 29.11.1977 - 9 U 23/77
Papierfundstellen
- VersR 1979, 826
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 21.01.1993 - 14 U 34/91
Beweislastumkehr für Kausalität eines ärztlichen Diagnosefehlers - Schmerzensgeld
Die hier vorliegende Unterlassung von Befunderhebungen ist als grober Behandlungsfehler zu bewerten, der eine Beweislastumkehr rechtfertigt (siehe hierzu auch BGH NA-Beschluß v. 26.05.1992 - VI ZR 306/91 - NJW 1992, 2971 und die zugrundeliegende Entscheidung des OLG Stuttgart v. 26.09.1991 - VersR 1992, 1361 - Ls = NJW 1992, 2970 , vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen auch OLG Stuttgart v. 21.06.1990 - VersR 1991, 821 ; OLG München v. 06.06.1991 - VersR 1992, 964 : grober Behandlungsfehler bei Mängeln der Befunderhebung und Diagnosestellung; OLG Köln v. 30.05.1990 - VersR 1991, 186 ; OLG Saarbrücken v. 07.12.1989 - VersR 1991, 427; OLG Oldenburg v. 29.05.1990 - VersR 1991, 1243 = NJW-RR 1990, 1363 ; OLG Hamm v. 29.11.1977 - VersR 1979, 826).
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