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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.01.1979 - 12 U 143/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,8977
OLG Karlsruhe, 18.01.1979 - 12 U 143/78 (https://dejure.org/1979,8977)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.01.1979 - 12 U 143/78 (https://dejure.org/1979,8977)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Januar 1979 - 12 U 143/78 (https://dejure.org/1979,8977)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 929
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 23.03.2007 - 6 U 3/07

    Lebensversicherung: Vorzeitige Beendigung des Vertrages bei Vorlage eines …

    In dem der Entscheidung des OLG Karlruhe VersR 1979, 929 zugrunde liegenden Fall hatte ebenfalls der Inhaber des Versicherungsscheins die Kündigung ausgesprochen, dort auf der Grundlage vorgelegter - teilweise gefälschter - Vollmachten.
  • OLG Nürnberg, 01.03.2000 - 8 W 661/00

    Kündigung der Lebensversicherung durch einen Dritten

    Der Fall in OLG Karlsruhe (VersR 79, 929) unterscheidet sich von dem vorliegenden gerade in, dem wesentlichen Punkt, daß dort das Versicherungsverhältnis vor Auszahlung des Rückkaufswerts durch eine -wirksame- Kündigung des Versicherungsnehmers bereits in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet war.
  • LG Hamburg, 17.11.2006 - 306 O 324/04

    Kündigung der Lebensversicherung: Rechtsschein durch Übersendung des …

    Bereits ein Erfahrungssatz spricht dafür, dass ein Lebensversicherer den Rückkaufwert nur gegen Vorlage des Originalversicherungsscheins auszahlt (OLG Karlsruhe VersR 1979, 929/930).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.1988 - 7 U 2/84
    Erster Zweck der Aufklärung ist es, den Patienten wenigstens "im Großen und Ganzen" zu unterrichten, was mit ihm geschehen soll (BGHZ 29, 46, 54; BGHZ 29, 176, 181; BGH, VersR 1979, 929; BGH, NJW 1974, 1422).
  • OLG Hamburg, 08.01.2008 - 9 U 224/06
    Dieser Sachverhalt wird ebenso von § 11 AVB/LV erfasst wie der Fall, dass der Inhaber des Versicherungsscheins im eigenen Namen die Kündigung ausspricht (vgl. zu Letzterem OLG Koblenz, VersR 2002, 873; OLG Karlsruhe, VersR 1979, 929).
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