Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 18.01.1979 - 12 U 143/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 929
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 23.03.2007 - 6 U 3/07
Lebensversicherung: Vorzeitige Beendigung des Vertrages bei Vorlage eines …
In dem der Entscheidung des OLG Karlruhe VersR 1979, 929 zugrunde liegenden Fall hatte ebenfalls der Inhaber des Versicherungsscheins die Kündigung ausgesprochen, dort auf der Grundlage vorgelegter - teilweise gefälschter - Vollmachten. - OLG Nürnberg, 01.03.2000 - 8 W 661/00
Kündigung der Lebensversicherung durch einen Dritten
Der Fall in OLG Karlsruhe (VersR 79, 929) unterscheidet sich von dem vorliegenden gerade in, dem wesentlichen Punkt, daß dort das Versicherungsverhältnis vor Auszahlung des Rückkaufswerts durch eine -wirksame- Kündigung des Versicherungsnehmers bereits in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet war. - LG Hamburg, 17.11.2006 - 306 O 324/04
Kündigung der Lebensversicherung: Rechtsschein durch Übersendung des …
Bereits ein Erfahrungssatz spricht dafür, dass ein Lebensversicherer den Rückkaufwert nur gegen Vorlage des Originalversicherungsscheins auszahlt (OLG Karlsruhe VersR 1979, 929/930). - OLG Karlsruhe, 02.03.1988 - 7 U 2/84 Erster Zweck der Aufklärung ist es, den Patienten wenigstens "im Großen und Ganzen" zu unterrichten, was mit ihm geschehen soll (BGHZ 29, 46, 54; BGHZ 29, 176, 181; BGH, VersR 1979, 929; BGH, NJW 1974, 1422).
- OLG Hamburg, 08.01.2008 - 9 U 224/06 Dieser Sachverhalt wird ebenso von § 11 AVB/LV erfasst wie der Fall, dass der Inhaber des Versicherungsscheins im eigenen Namen die Kündigung ausspricht (vgl. zu Letzterem OLG Koblenz, VersR 2002, 873; OLG Karlsruhe, VersR 1979, 929).
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