Rechtsprechung
| BGH, 02.10.1979 - VI ZR 106/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rabüro.de
Zu den Anforderungen an die Aufsicht über den Badebetrieb in Hallenbädern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen - Aufsichtspflicht - Badebetrieb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Anforderungen an die Überwachung des Schwimmbetriebes in einer Schwimmhalle
Papierfundstellen
- NJW 1980, 392
- MDR 1980, 133
- VersR 1980, 67
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74
Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder …
Auszug aus BGH, 02.10.1979 - VI ZR 106/78
Vielmehr bedarf es nur solcher Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zumutbar sind (vgl etwa Senatsurteile vom 16. September 1975 - VI ZR 156/74 - VersR 1976, 149, 150 und vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74 - VersR 1975, 812, jeweils mwNachw). - BGH, 16.09.1975 - VI ZR 156/74
Pflichten zur Sicherung von Abdeckrosten gegen unbefugtes Abheben
Auszug aus BGH, 02.10.1979 - VI ZR 106/78
Vielmehr bedarf es nur solcher Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zumutbar sind (vgl etwa Senatsurteile vom 16. September 1975 - VI ZR 156/74 - VersR 1976, 149, 150 und vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74 - VersR 1975, 812, jeweils mwNachw).
- BGH, 23.11.2017 - III ZR 60/16
BGH konkretisiert die Pflichten der Schwimmbadaufsicht und klärt Beweislastfragen …
Dabei ist der Standort so zu wählen, dass der gesamte Schwimm- und Sprungbereich überwacht und auch in das Wasser hineingeblickt werden kann (Anschluss an BGH, Urteile vom 2. Oktober 1979, VI ZR 106/78, NJW 1980, 392, 393 und vom 21. März 2000, VI ZR 158/99, NJW 2000, 1946 f).Dabei ist der Beobachtungsort so wählen, dass der gesamte Schwimm- und Sprungbereich überwacht und auch in das Wasser hineingeblickt werden kann, was gegebenenfalls häufigere Standortwechsel erfordert (BGH, Urteile vom 2. Oktober 1979 - VI ZR 106/78, NJW 1980, 392, 393 …und vom 21. März 2000 aaO S. 1947;… KG aaO; OLG Koblenz, OLGR 2001, 50, 53;… BeckOK BGB/Förster, § 823 Rn. 547 [Stand: 15. Juni 2017];… Wagner aaO; vgl. auch Nr. 5 der Richtlinie R 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. zur Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebs in der Fassung von Februar 2008).
- BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche
So richten sich Art und Umfang der gebotenen Sicherungsvorkehrungen u.a. nach der Größe und der Lage des Bades, der Überschaubarkeit der Anlage, dem Einsatz technischer Hilfsmittel (z.B. Videokameras), der Anzahl der Besucher und der hierdurch bedingten "Spitzenbelastungen" (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 1979 - VI ZR 106/78 - VersR 1980, 67) und auch nach den Gefahren, die von einer besonderen Einrichtung wie hier der Röhrenrutsche deswegen ausgehen, weil ihre Benutzer beim Betreten den weiteren Rutschenverlauf nicht einsehen können.Eine lückenlose Aufsicht in Schwimmbädern ist nicht üblich und nach ständiger Rechtsprechung auch nicht erforderlich (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 1979 - VI ZR 106/78 - aaO; OLG Hamm, VersR 1979, 943; OLG Köln, VersR 1989, 159;… KG, aaO, S. 168 f.;… Tücks, aaO, S. 424).
- BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts …
Nicht jede entfernt liegende Möglichkeit einer Gefahr läßt bereits Sicherungs- und Warnpflichten entstehen; denn nicht jeder denkbaren Gefahr muß durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden (Senatsurteil vom 2. Oktober 1979 - VI ZR 106/78 = VersR 1980, 67 m.w.Nachw.).
- BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99
Organisation der Aufsicht in einem Freibad
Die hierfür erforderlichen Maßnahmen hängen - soweit gesetzliche oder andere Vorschriften (…vgl. § 2 Abs. 2 der Richtlinien zur Verhütung von Badeunfällen, Abschnitt 42 Badeanstalten, abgedr. bei Bohm, Recht und Verwaltung im Badewesen, 2. Aufl. 1978, S. 529 ff.) keine näheren Anforderungen enthalten - von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles, wie etwa Größe und Lage des Freibades, Anzahl der Besucher und hierdurch bedingten "Spitzenbelastungen" (vgl. für den Badebetrieb im Hallenbad Senatsurteil vom 2. Oktober 1979 - VI ZR 106/78 - VersR 1980, 67 f.), Einsatz technischer Hilfsmittel (z.B. Videokameras) und vor allem auch davon ab, innerhalb welcher Zeit aus medizinischer Sicht Maßnahmen getroffen werden müssen, um bleibende Schädigungen zu verhindern. - LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13
Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad
Die Überwachung des eigentlichen Schwimmbetriebs im Schwimmbecken ist ein wesentlicher Teil dieser Aufgabe, aber nicht die alleinige Aufgabe des Bademeisters (BGH, NJW 1980, Seite 392, 393).Neben der Bewachung des Schwimmbeckens muss er auch die weiteren Bereiche des Schwimmbades überwachen, z.B. die Verkehrswege und die Zugänge außerhalb des Beckens, da ein ordnungsgemäßer Badebetrieb auch voraussetzt, dass in diesen Bereich neben dem Becken die Ordnung gewährleistet ist (BGH, NJW 1980, Seite 392, 393).
Um diesen vielfältigen Aufgaben nachzukommen, ist der Bademeister verpflichtet, seinen Standpunkt regelmäßig zu wechseln, um so das Geschehen aus verschiedenen Blickwinkeln überprüfen zu können (BGH, NJW 1980, Seite 392, 393;… OLG Koblenz, NJW-RR 2001, S. 318, 320; OLG Hamm, Urteil v. 30.11.2000, Az. 6 U 172/99).
Er ist nicht verpflichtet, ständig am Becken zu stehen und das Schwimmbecken im Auge zu behalten, wenn er an anderer Stelle nicht gebraucht wird, da er dabei zwar mögliche Gefahren im Becken entdecken könnte, ihm aber anderseits die Möglichkeit genommen würde, die anderen Bereiche und die dort befindlichen Schwimmgäste zu beobachten und dort gegebenenfalls auftretenden Gefahren entgegenzuwirken (BGH, NJW 1980, Seite 392, 393).
Maßgebliche Kriterien sind hier etwa die Größe und Lage des Bades, das Besucheraufkommen, der Einsatz technischer Hilfsmittel wie Überwachungskameras und insbesondere die Frage, innerhalb welcher Zeit aus medizinischer Sicht Maßnahmen getroffen werden müssen, um bleibende Schädigungen zu verhindern (BGH, NJW 2000, Seite 1946; BGH, NJW 1980, Seite 392).
- OLG Koblenz, 07.01.2016 - 1 U 862/14
Amtshaftung bei Badeunfall - verspätete Rettung
Für den Senat besteht keinerlei Pflicht, dass die Badeaufsicht ständig jeden der anwesenden Schwimmer im Blick hat und auf Besonderheiten jedes Einzelnen achtet (so bereits BGH, NJW 1980, 392 f; OLG Saarbrücken, VersR 1995, 472; Möhlenkamp, Die Aufsicht in öffentlichen Bädern, VersR 2012, 833 ff (834)). - BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Betrieb eines Freibades
die Benutzer nur vor den Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senatsurteile vom 2. Oktober 1979 - VI ZR 106/78 - VersR 1980, 67 und vom 25. April 1978 - VI ZR 194/76 « VersR 1978, 739 Jeweils m.w.Nachw.jst.Rspr).Bei Beachtung dieser Grundsätze hat die beklagte Gemeinde entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nach dem Erkenntnisstand auch in Fachkreisen mindestens zur Unfallzeit alles getan, was von ihr zur Abwehr möglicher Gefahren durch Kopfsprünge vom Beckenrand aus in das Nichtschwimmerbecken hat gefordert werden können. - OLG Jena, 15.05.2009 - 4 U 827/08
Zu den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht bei Erlebnisbädern (hier …
Sie ist auch in solchen Erlebnisbädern nicht üblich und nach der - bisherigen obergerichtlichen - Rechtsprechung nicht notwendig (vgl. ausführlich BGH v. 03.02.2004, VI ZR 95/03, abgedruckt in VersR 2004, 647, zit. nach juris; BGH VersR 1980, 67; OLG Hamm VersR 1979, 943; OLG Köln VersR 1989, 159; KG VersR 1990, 186).Zu berücksichtigen sind aber auch die Anzahl der Besucher und hierdurch bedingte "Spitzenbelastungen" (vgl. hierzu etwa BGH VersR 1980, 67) und auch solche Gefahren, die wegen der Nichteinsehbarkeit des Rutschenverlaufs zusätzlich für die Benutzer eintreten können.
- OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02
Verbraucherrecht: Nicht jeder lacht auf der "Lachenden Kölnarena"; Umfang der …
Dabei ist auch zu bedenken, daß, wer im Karneval eine solche Massenveranstaltung mit Alkoholkonsum besucht, bei der zwangsläufig auch Getränke auf den Boden geraten müssen, dies im gewissen Umfang auch auf eigene Gefahr hin tut und von der Beklagten keine 100% Sicherheit verlangt werden kann (vgl. OLG Hamm MDR 1978, 1022; Gaisbauer, VersR 1991, 1390; vgl. ferner BGH VersR 1978, 739 und 1980, 67; OLG Köln 1995, 356 und 1997, 1113). - BGH, 12.06.1990 - VI ZR 273/89
Überwachungspflicht des Bademeisters in einem Hallenbad
Zudem hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 2. Oktober 1979 (VI ZR 106/78 - VersR 1980, 67) ausgeführt, daß im allgemeinen bereits ein Schwimmeister allein genüge, um eine nicht zu große Schwimmhalle ausreichend zu überblicken. - LG München II, 26.05.2023 - 2 O 5124/19
Keine Haftung von Gemeinde und Bademeister für Freibadunfall
- OLG Hamm, 30.11.2000 - 6 U 172/99
Verkehrssicherungspflicht in Badeanstalten
- KG, 20.11.1998 - 25 U 8244/97
Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld aus übergegangenem Recht sowie auf Ersatz …
- OLG Saarbrücken, 19.11.2002 - 7 U 59/02
Formularmäßige persönliche Haftungsübernahme mit Vollstreckungsunterwerfung bei …
- LG Münster, 17.05.2006 - 12 O 639/04
Schadensersatzansprüche der Eltern gegen einen Hallenbadbetreiber wegen eines …
- OLG München, 20.01.2022 - 1 U 7114/20
Grenzen der Aufsichtspflicht eines Bademeisters
- OLG Hamm, 14.12.1994 - 13 U 103/94
Haftung einer Gemeinde für einen Badeunfall in einem städtischen Freibad
- OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Unfalls beim Strum von …
- OLG Köln, 27.05.1999 - 7 U 14/98
Haftung für Badeunfall
- OLG Köln, 09.08.2000 - 8 W 13/00
Verkehrssicherungspflichten; Anforderungen an Kennzeichnungen und Aufsicht in …
- OLG Frankfurt, 02.02.2004 - 1 U 7/04
Haftung des Freibadbetreibers bei Badeunfall: Verkehrssicherungspflicht bei der …
- BGH, 11.03.1980 - VI ZR 66/79
Schadenersatz für einen Krankenhausaufenthalt, der durch den Sturz von einem …
- LG Bonn, 23.03.2015 - 1 O 370/14
Anforderungen zur Begegnung der mit dem Betrieb einer Wasserrutsche verbundenen …
- OLG Dresden, 27.01.2005 - 4 U 1496/04
Schadenersatzansprüche der Eltern eines im Hallenschwimmbad ertrunkenen Kindes; …
- LG Heidelberg, 17.05.2002 - 1 Qs 32/02
Fahrlässige Tötung: Verantwortlichkeit eines Schwimmmeisters für die Sicherheit …
- OLG Düsseldorf, 14.01.1982 - 18 U 174/81
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