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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1980 - VIII ZB 44/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3261
BGH, 26.03.1980 - VIII ZB 44/79 (https://dejure.org/1980,3261)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1980 - VIII ZB 44/79 (https://dejure.org/1980,3261)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1980 - VIII ZB 44/79 (https://dejure.org/1980,3261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung - Vollständigkeit der Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung - Identität zwischen Urteilsurschrift und der Urteilsausfertigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 741
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1975 - VII ZR 199/73

    Unterschrift der zuständigen Richter unter ein Urteil - Form der Unterschrift in …

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - VIII ZB 44/79
    Die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung ist nur dann wirksam, wenn in der dem Zustellungsempfänger ausgehändigten oder zugeleiteten Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift die Unterschriften der Richter ordnungsgemäß wiedergegeben worden sind (BGH Urteil vom 23. Januar 1975 - VII ZR 199/73 = NJW 1975, 781 und BGH Beschluß vom 9. Januar 1980 - IV ZB 38/79 - VersR 1980, 333 jeweils m.w. Nachw.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteile vom 23. Januar 1975 a.a.O. und vom 22. September 1977 - VII ZR 144/77 - NJW 1978, 217; BGH Beschluß vom 9. Januar 1980) sind die Unterschriften der mitwirkenden Richter nicht ordnungsgemäß wiedergegeben, wenn sie in der Ausfertigung in Klammern gesetzt sind und die Ausfertigung keinen Hinweis darauf enthält, daß die Richter das Urteil unterschrieben haben.

    Das ist nach der erwähnten Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn den in Klammern gesetzten Namen der Richter ein auf die handschriftliche Unterzeichnung hinweisender Zusatz (wie z.B. "gez.") beigefügt ist (BGH Urteil vom 23. Januar 1975 a.a.O. und BGH Beschluß vom 9. Januar 1980).

  • BGH, 22.09.1977 - VII ZR 144/77

    Urteilsausfertigung - Richterunterschrift

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - VIII ZB 44/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH Urteile vom 23. Januar 1975 a.a.O. und vom 22. September 1977 - VII ZR 144/77 - NJW 1978, 217; BGH Beschluß vom 9. Januar 1980) sind die Unterschriften der mitwirkenden Richter nicht ordnungsgemäß wiedergegeben, wenn sie in der Ausfertigung in Klammern gesetzt sind und die Ausfertigung keinen Hinweis darauf enthält, daß die Richter das Urteil unterschrieben haben.

    Für die Wirksamkeit der Zustellung reicht es aber regelmäßig aus, wenn die Namen der Richter ohne Klammern wiedergegeben werden; dann ist ein weiterer auf die Unterzeichnung hinweisender Zusatz nicht erforderlich (BGH Urteil v. 22. September 1977 a.a.O. m.w.Nachw.).

  • BGH, 09.01.1980 - IV ZB 38/79

    Anforderungen an den Gegenbeweis bezüglich der Zustellung eines bestimmenden …

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - VIII ZB 44/79
    Die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung ist nur dann wirksam, wenn in der dem Zustellungsempfänger ausgehändigten oder zugeleiteten Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift die Unterschriften der Richter ordnungsgemäß wiedergegeben worden sind (BGH Urteil vom 23. Januar 1975 - VII ZR 199/73 = NJW 1975, 781 und BGH Beschluß vom 9. Januar 1980 - IV ZB 38/79 - VersR 1980, 333 jeweils m.w. Nachw.).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 25/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folgen der falschen Unterschrift unter dem …

    Dies ist beispielsweise dann anzunehmen, wenn die Unterschriften in der Ausfertigung in Klammern gesetzt sind und die Ausfertigung keinen Hinweis darauf enthält, dass die Richter das Urteil unterschrieben haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. März 1980 - VIII ZB 44/79, VersR 1980, 741, 742; vom 8. Oktober 1986 - VIII ZB 25/86, NJW-RR 1987, 377).

    Denn ein auf die Unterzeichnung hinweisender Zusatz ist entbehrlich, wenn die Namen der Richter - wie hier - ohne Klammern oder sonstige, die Unterzeichnung in Frage stellende Zusätze wiedergegeben werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1977 - VII ZR 144/77, VersR 1977, 1129, 1130; Beschluss vom 26. März 1980 - VIII ZB 44/79, VersR 1980, 741, 742 mwN).

  • BGH, 30.05.1990 - XII ZB 33/90

    Unterschrift des Richters - Maschinenschriftlliche Wiedergabe

    Die Unterschrift des mitwirkenden Richters ist allerdings nicht ordnungsgemäß wiedergegeben, wenn sie in der Ausfertigung in Klammern gesetzt ist und die Ausfertigung keinen Hinweis darauf enthält, daß der Richter das Urteil unterschrieben hat (BGH, Urteil vom 23. Januar 1975 - VII ZR 199/73 - NJW 1975, 781, Beschlüsse vom 26. März 1975 - IV ZB 46/74 - VersR 1975, 809, vom 9. Januar 1980 - IV ZB 38/79 - VersR 1980, 333, vom 26. März 1980 - VIII ZB 44/79 - VersR 1980, 741, 742 m.w.N., vom 8. Oktober 1986 - VIII ZB 25/86 - NJW-RR 1987, 377; a.A. Vollkommer ZZP 88, 334 ff).
  • BGH, 18.05.1994 - IV ZR 8/94

    Beginn der Berufungsfrist - Formvorschriften an eine Berufung - Maßgeblichkeit …

    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 9. Januar 1980 - IV ZB 38/79 - VersR 1980, 333;vom 26. März 1980 - VIII ZB 44/79 - VersR 1980, 741;vom 8. Oktober 1986 - VIII ZB 25/86 - NJW-RR 1987, 377) der Fall, wenn die Unterschrift in Klammern gesetzt und kein Hinweis hinzugefügt ist, daß der Richter das Urteil unterschrieben hat.
  • BGH, 24.06.1981 - VIII ZR 223/80

    Pfändungsbeschluß - Überweisungsbeschluß - Fehlende Unterschrift - Fragezeichen - …

    Für die Unterschrift der Richter hat der Senat dies mehrfach ausgesprochen (vgl. VersR 1980, 741; NJW 1980, 1849).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 25/86

    Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung eines landgerichtlichen Urteils - …

    Eine derart beschaffene Ausfertigung genügte nicht für die wirksame Urteilszustellung, denn sie läßt nicht erkennen - wie es etwa beim Zusatz "gez." der Fall wäre -, daß die beteiligten Richter handschriftlich unterschrieben haben (vgl. Senatsbeschluß vom 26. März 1980 - VIII ZB 44/79, VersR 1980, 741, 742 unter 1.; BGH, Beschluß vom 11. Februar 1982 - IX ZB 1/82, FamRZ 1982, 482 jeweils m.w.N.;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., § 317 Anm. 2 A b).
  • BGH, 20.09.1984 - VII ZR 237/83

    Anerkennung einer "Überbeschleunigung" bei einer Zurückweisung eines verspäteten …

    Die Zustellung einer richterlichen Verfügung ist aber nur dann wirksam, wenn in der dem Zustellungsempfänger zugeleiteten beglaubigten Abschrift die Unterschrift des verfügenden Richters ordnungsgemäß wiedergegeben worden ist (BGH Beschl. vom 26. März 1980 - VIII ZB 44/79 = VersR 1980, 741 742 m.N.).
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