Rechtsprechung
| OLG Celle, 15.06.1981 - 1 U 34/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 1184
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Bamberg, 24.03.2003 - 4 U 172/02
Arzthaftung: Schmerzensgeld wegen Verletzung der Schonungspflicht bei der …
Nach gefestigter Rechtsprechung ist diese Pflicht jedenfalls dann verletzt, wenn 1. die eröffnete Diagnose objektiv falsch ist, 2. dafür auch keine hinreichende tatsächliche Grundlage besteht, 3. sie den Laien auf eine schwere, unter Umständen lebensbedrohende Erkrankung schließen läßt und 4. die Art und Weise der Mitteilung unter den gegebenen Umständen auch geeignet ist, den Patienten in psychischer Hinsicht schwer zu belasten, insbesondere bei ihm Überreaktionen auszulösen (vgl. OLG Celle, VersR 1981, 1184; OLG Köln, VersR 1988, 139 und 385 sowie OLG Braunschweig, VersR 1990, 57). - OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 12 U 239/06
Arzthaftung: Aufklärungsfehler bei Aufklärung durch eine Arzthelferin
Die Aufklärung des Patienten ist aber eine ärztliche Aufgabe, die grundsätzlich dem behandelnden Arzt obliegt und unter bestimmten Umständen auf einen anderen Arzt, nicht aber auf hilfsärztliches Personal delegiert werden kann (BGH NJW 1974, 604; OLG Jena NJW-RR 2006, 135; OLG Celle VersR 1981, 1184). - OLG Braunschweig, 07.10.1988 - 4 U 2/88
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vorruhestandes; Zahlung eines …
Rn. 33 In der Rechtsprechung ist mehrfach und mit Recht der Standpunkt vertreten worden, daß der Arzt den Patienten durch die Art der Diagnosemitteilung nicht in unnötige Ängste versetzen und ihn nicht unnötig belasten darf (vgl. OLG Celle VersR 1981, 1184; OLG Köln VersR 1988, 385 [386] = NJW 1988, 2306 [OLG Köln 26.11.1987 - 7 U 108/87]).
- OLG Köln, 26.11.1987 - 7 U 108/87
Schmerzensgeldanspruch gegen einen Arzt bei Stellung einer objektiven …
Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten nicht in unnötige Ängste zu versetzen und ihn nicht unnötig zu belasten (OLG Celle Versicherungsrecht 1981, 1184, 1185). - OLG Köln, 18.12.1986 - 7 U 147/84
Sorgfaltspflichtverletzung; Verschulden ; Haftung für eigenes Verschulden; …
In einem solchen Fall verletzt der Arzt seine Pflicht, den Patienten nicht in unnötige Ängste zu versetzen und ihn nicht unnötig zu belasten (vgl. dazu OLG Celle VersR 81, 1184 [1185]). - BGH, 21.09.1982 - VI ZR 192/81
Ärztliche Belehrungspflicht - Nachbestrahlung - Mammaablation - Röntgenbehandlung …
Soweit das Berufungsurteil (abgedruckt in VersR 1981, 1184 f) ein Aufklärungsversäumnis überhaupt verneinen will, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.
dejure.org
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