Rechtsprechung
| BGH, 10.11.1980 - II ZB 5/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hinderung an der Einhaltung der Rechtsmittelfrist ohne eigenes Verschulden oder Verschulden des Prozessbevollmächtigten - Versäumung der Berufungsfrist als ein Versehen des Büropersonals - Büroorganisation eines Rechtsanwalts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 193
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.09.1967 - Ib ZR 69/66
Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das …
Auszug aus BGH, 10.11.1980 - II ZB 5/80
Dem steht nicht entgegen, daß sich der Kläger schon alsbald nach Zustellung des angefochtenen Urteils zur Rechtsmitteleinlegung entschlossen hatte, aber die Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tage hatte ausnutzen wollen; denn auch in einem solchen Falle genügt der Prozeßbevollmächtigte seiner Pflicht, wenn er im Terminkalender den letzten Tag der Rechtsmittelfrist vermerkt und den Kalender von einer geeigneten und laufend überprüften Angestellten überwachen läßt (BGH, Urt. v. 27.9.67 - Ib ZR 69/66 = VersR 1967, 1098).
- BAG, 12.09.1983 - 1 ABR 45/81 Dazu gehört vor allem die ordnungsgemäße Führung eines Fristenkalenders (BGH, DB 1971, 1714; BGH, VersR 1981, 193 f.; BAG AP Nr. 6 zu § 77 ArbGG 1953;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 41. Aufl., § 233 Rz 4 "Kalender";… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 233 Rz B II b 5).
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