Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.05.1980 - 1 U 77/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 241
- VersR 1981, 338
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.02.1983 - VI ZR 201/81
Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Hinterbliebenen einer getöteten Ehefrau und …
(Zum Meinungsstand: In der neueren Rechtsprechung haben sich u.a. das OLG Frankfurt/M., VersR 1981, 241; OLG Karlsruhe, VersR 1974, 393, 394; OLG Oldenburg, VersR 1977, 553 und LG Bamberg, VersR 1971, 576, 578 für die Berechnung nach dem Bruttolohn ausgesprochen;… dagegen: OLG Braunschweig, Urt. v. 2. Juli 1971 - 5 U 139/70;… LG München, Urt. v. 31. Januar 1974 - 19 O 591/73;… LG Berlin, DAR 1979, 304 und neuerdings LG Bayreuth, VersR 1983, 66, 67. Im Schrifttum ist zunächst Wussow, NJW 1970, 1393, 1396, - ebenso Wussow/Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 3. Aufl., Rdz. 129 und 274 und Wussow, UHR, 12. Aufl., Rdz. 1083 - gegen eine Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge eingetreten; im Ergebnis ebenso: Hofmann, VersR 1977, 296, 300 und VersR 1981, 338, 339, sowie VersR 1982, 1192; Fleischmann, Entwicklungstendenzen im Schadensersatzrecht, 20. Deutscher Verkehrsgerichtstag 1982 S. 268 ff; Schlund, DAR 1977, 281, 284 und JR 1977, 288, 289; wohl auch Schacht, FamRZ 1980, 107, 110. Die Bruttovergütung halten im Ansatzpunkt für richtig: Eckelmann, NJW 1971, 355, 358 und Eckelmann/Boos, VersR 1978, 210 - allerdings beschränkt auf den zukünftigen Unterhaltsschaden; Weichlein, Höhe des Schadensersatzes bei Verletzung oder Tötung einer Hausfrau, 1977 S. 130 ff. m.w.Nachw.; Fenn in Anm. AP BGB § 844 Nr. 17; Maier, Schadensersatz bei Tötung oder Verletzung der im Haushalt tätigen ... Ehefrau, 1976 S. 113, 114;… Weyer, DRiZ 1971, 261, 265 und Boujong in RGRK-BGB, 12. Aufl. § 844 Rdz. 61). - BGH, 08.06.1982 - VI ZR 314/80
Einbeziehung der Aufwendungen eines Kindes für die wegen Todes seiner Mutter …
Das Berufungsgericht legt im angefochtenen Urteil (veröffentlicht in VersR 1981, 241 mit Anm. Hofmann VersR 1981, 338 und HJ Wussow in WI 1980, 117) seiner Berechnung nicht den Hessischen Lohntarifvertrag für Arbeitnehmer in Privathaushalten, sondern den in seiner Gesamtanlage wesentlich höheren Bundesangestelltentarif (BAT) zugrunde, wobei es die Tarifgruppe Vc (Hauswirtschaftsleiterin mit gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen bei überwiegend selbständigen Leistungen) als diejenige Gehaltsgruppe für angemessen erachtet, die den Tätigkeitsmerkmalen der im Streitfall von der getöteten Hausfrau erbrachten Unterhaltsleistungen entspricht.Das bedeutet, daß der auf die Eigenversorgung der Getöteten entfallende Teil ihrer Arbeitsleistung außer Betracht bleiben muß (…s. Senatsurteile vom 13. Juli 1971 a.a.O. …und vom 10. April 1979 aaO;… ebenso Schulz-Borck/Hofmann a.a.O. S. 5; Hofmann VersR 1981, 338; vgl. auch Schacht VersR 1982, 517, 519).
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