Rechtsprechung
| BGH, 14.04.1981 - VI ZR 39/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entfernung der Lympfgefäße - Fehlerhafte Heilbehandlung - Schmerzensgeld - Fehldiagnose
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823, § 847
Berücksichtigung einer eingetretenen Verletzungsfolge bei einer wegen unzureichender Risikoaufklärung rechtswidrigen Operation
Papierfundstellen
- VersR 1981, 677
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.01.1959 - VI ZR 179/57
Ärztliche Aufklärungspflicht
Auszug aus BGH, 14.04.1981 - VI ZR 39/80
Dieses Beweisrisiko geht aber zu Lasten des Arztes (BGHZ 29, 176, 186; Senatsurteil vom 15. Oktober 1968 - VI 226/67 - VersR 1969, 43 44). - BGH, 15.10.1968 - VI ZR 226/67
Verschleißerscheinungen der Wirbelsäule hindern nicht, einen adäquaten …
Auszug aus BGH, 14.04.1981 - VI ZR 39/80
Dieses Beweisrisiko geht aber zu Lasten des Arztes (BGHZ 29, 176, 186; Senatsurteil vom 15. Oktober 1968 - VI 226/67 - VersR 1969, 43 44). - BGH, 19.12.1969 - VI ZR 111/68
Überprüfung der Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Revisionsgericht; …
Auszug aus BGH, 14.04.1981 - VI ZR 39/80
b) Eine andere Frage ist, ob es bei der Bemessung des Schmerzensgeldes - ähnlich dem Fall, daß der Schädiger nur eine bereits vorhandene Anlage des Geschädigten ausgelöst hat (s. Senatsurt. v.19. Dezember 1969 - VI ZR 111/68 = VersR 197ty 281, 284) - in jedem Fall dem Umstand Rechnung tragen mußte, daß auch der anderen (späteren) 8 f. - BGH, 03.02.1967 - VI ZR 111/65
Bindung an vorinstanzielle Urteile - Verstoß eines Arztes gegen einen Arztvertrag …
Auszug aus BGH, 14.04.1981 - VI ZR 39/80
Der Hinweis der Revision auf das Senatsurteil vom 3. Februar 1967 (VI ZR 111/65 = VersR 1967, 495) geht fehl, da jenes Urteil gerade die Abweisung des Schmerzensgeldes beanstandete, obwohl die (nicht hinreichend aufgeklärte) Patientin sich später ohnehin derselben Operation, in die sie mangels Aufklärung nicht eingewilligt hatte, hätte unterziehen müssen.
- BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
b) Das Berufungsgericht verkennt aber, daß die Frage, ob eine Reposition oder eine Operation zu einem besseren Ergebnis geführt hätte, nicht die Kausalität der tatsächlich durchgeführten konservativen Behandlung für den eingetretenen Schaden, sondern einen hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens betrifft, für den der Beklagte beweispflichtig ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 106, 153, 156; vom 10. Juli 1959 - VI ZR 87/58 - VersR 1959, 811, 812; vom 14. April 1981 - VI ZR 39/80 - VersR 1981, 677, 678; vom 13. Januar 1987 - VI ZR 82/86 - VersR 1987, 667, 668; vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 22/88 - VersR 1989, 289, 290).Dieses Beweisrisiko geht nämlich zu Lasten des Beklagten, der dementsprechend nicht nur die Möglichkeit eines solchen Verlaufs, sondern beweisen müßte, daß derselbe Mißerfolg auch nach Wahl einer solchen anderen Behandlungsmethode eingetreten wäre (vgl. Senatsurteile BGHZ 106, 153, 156; vom 14. April 1981 - VI ZR 39/80 - aaO;… vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 22/88 - aaO; BGH, BGHZ 63, 319, 325; 120, 281, 287).
- BGH, 25.11.2025 - VI ZR 165/23
Hypothetische Einwilligung im Sinne von § 630h Abs. 2 Satz 2 BGB ; Materielles …
So kann sich der Behandler etwa darauf berufen, dass der Patient zu einem anderen Zeitpunkt eingewilligt hätte, die tatsächlich durchgeführte Maßnahme später durchzuführen, und dass diese zum selben Ergebnis geführt hätte (vgl. Senat, Urteil vom 14. April 1981 - VI ZR 39/80, VersR 1981, 677, juris Rn. 7, 9).Ebenso hat es ausdrücklich keine Feststellungen dazu getroffen, ob diese Gesundheitsschäden durch eine spätere, entsprechende Operation ebenso verursacht worden wären (…vgl. dazu Senat, Urteile vom 2. Juli 2024 - VI ZR 363/23, NJW-RR 2025, 216 Rn. 18;… vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 22/88, NJW 1989, 1541, juris Rn. 17; vom 14. April 1981 - VI ZR 39/80, VersR 1981, 677, juris Rn. 9).
- BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03
Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem …
Auch soweit es darum geht, ob es zu einem schadensursächlichen Eingriff auch bei zutreffender Aufklärung des Patienten gekommen wäre, liegt die Beweislast bei der Behandlungsseite (vgl. Senatsurteile BGHZ 29, 176, 187; vom 15. Oktober 1968 - VI ZR 226/67 - VersR 1969, 43, 44; vom 14. April 1981 - VI ZR 39/80 - VersR 1981, 677, 678; vgl. auch die ständige Senatsrechtsprechung zur Beweislast der Behandlungsseite bei der Behauptung hypothetischer Einwilligung des Patienten, z.B. Senatsurteile BGHZ 29, 176, 187; vom 26. Juni 1990 - VI ZR 289/89 - VersR 1990, 1238, 1239 m.w.N.).
- BGH, 21.01.2025 - VI ZR 204/22
Therapiewahl und Behandlungsfehler - Arzt- und Krankenhaushaftung: …
Dieses Beweisrisiko geht nämlich zu Lasten der Beklagten, die dementsprechend nicht nur die Möglichkeit eines solchen Verlaufs, sondern beweisen müssten, dass derselbe Misserfolg auch nach Wahl einer solchen anderen Behandlungsmethode eingetreten wäre (…vgl. Senatsurteile vom 2. Juli 2024 - VI ZR 363/23, VersR 2024, 1355 Rn. 18;… vom 15. März 2005 - VI ZR 313/03, NJW 2005, 1718, juris Rn. 23 mwN; vom 14. April 1981 - VI ZR 39/80, VersR 1981, 677, juris Rn. 9). - OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen …
VersR 1981, 677 [678]. - OLG Köln, 02.02.2011 - 5 U 15/09
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung einer Schwangeren hinsichtlich …
Rn. 38 Dieser Beurteilung zur Kausalität stehen auch die von den Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in VersR 1986, 183, VersR 1992, 238, und VersR 1981, 677, nicht entgegen, weil sich diese sämtlich auf Fallkonstellationen beziehen, die vom Ansatz her mit der Konstellation des vorliegenden Streitfalls nicht zu vergleichen sind.Und in der in VersR 1981, 677, veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs ging es um die Frage, ob der Arzt wegen der unglücklichen Folgen einer ohne ausreichende Aufklärung durchgeführten Operation auch dann auf Schadensersatz haftet, wenn sich der Patient der Operation später ohnehin hätte unterziehen müssen und ungeklärt bleibt, ob bei der späteren Operation ebenfalls die fraglichen unglücklichen Folgen eingetreten wären, wobei der Bundesgerichtshof insoweit von einer Beweislast der Behandlerseite ausgegangen ist [BGH, VersR 1981, 677, Juria-Rn. 9].
- OLG Köln, 20.04.2026 - 5 U 105/23
Aufklärungspflicht bei Operation: Schmerzensgeld bei zu später Aufklärung
So kann sich der Behandler etwa darauf berufen, dass der Patient zu einem anderen Zeitpunkt eingewilligt hätte, die tatsächlich durchgeführte Maßnahme später durchzuführen, und dass diese zum selben Ergebnis geführt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1981 - VI ZR 39/80, VersR 1981, 677, juris Rn. 7, 9). - OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
Rechtsanwaltshaftung: Zulässigkeit eines unbezifferten Sachantrags; …
Zweifel, ob eine Einwilligung mutmaßlich erteilt worden wäre, gehen zu Lasten der Arztseite (vgl. BGH, VersR 1981, 677). - OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 65/95
Außenknöchelfraktur; Aufklärungspflicht; Arzt; Operation
Allerdings trägt der Patient prinzipiell die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die geltend gemachte Schadensfolge durch den mangels Aufklärung rechtswidrigen Eingriff verursacht wurde (BGH, VersR 1981, 677).
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