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Rechtsprechung
   BGH, 09.04.1981 - IVa ZR 109/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3667
BGH, 09.04.1981 - IVa ZR 109/80 (https://dejure.org/1981,3667)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1981 - IVa ZR 109/80 (https://dejure.org/1981,3667)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1981 - IVa ZR 109/80 (https://dejure.org/1981,3667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund eines Transportschadens gegenüber einer Versicherung - Umfang der Sicherungspflicht von Transportwaren - Zulässigkeit eines Risikoausschlusses durch eine Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 919
  • VersR 1981, 748
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 55/96

    Begriff des Verfügungsberechtigten; Berücksichtigung des Verschuldens des …

    Wenn den Unternehmer auch grundsätzlich keine Pflicht zur Kontrolle der beförderungssicheren Verladung durch den Absender trifft (…vgl. Koller, a.a.O., § 17 KVO Rdnr. 11), d.h. auch nicht hinsichtlich der etwa erforderlichen Befestigung/Sicherung des Ladungsgutes, so muß er im Rahmen der von ihm zu verantwortenden Betriebssicherheit - insoweit durchaus in Übereinstimmung mit den Vorschriften der StVO - auch die Ladungsbefestigungen kontrollieren, sofern die Gefahr besteht, daß das Fahrzeug durch Gewichtsschwankungen oder Verrutschen des Gutes in seiner Betriebssicherheit beeinträchtigt wird (vgl. BGH VersR 1970, 459, 460; VersR 1981, 748, 749; OLG Hamm, VersR 1980, 966, 967;… Koller, a.a.O., § 17 KVO Rdnr. 11, 13 und 15).

    Dies ist in der von der Klägerin mehrfach zitierten Entscheidung des BGH (VersR 1981, 748 ff) unzutreffend nicht berücksichtigt (…so zu Recht Koller, a.a.O., § 17 KVO Rdnr. 16).

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1995 - 18 U 32/95

    Geltung der ADSp - Beladeverantwortlichkeit

    Das hat grundsätzlich zur Folge, daß das Beladen Sache des Auftraggebers oder Absenders ist (BGH MDR 75, 732; VersR 85, 1035, 1036;… vgl. auch Koller, § 425 Rdnr. 14; Unkler, BGH VersR 81, 748, 749).
  • OLG Bremen, 08.08.1991 - 2 U 88/89

    Beeinträchtigung durch eine ungünstige Belastung des Transportzuges

    Der Zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings im Urteil vom 26.03.1962 (Akz.: II ZR 128/60 = NJW 1962, 1059, 1060) [BGH 26.03.1962 - II ZR 128/60] zu § 17 KVO die Ansicht vertreten, die Frage, an welche Stelle der Ladefläche ein Beförderungsgut zu setzten sei, sei "in aller Regel ausschließlich Sache des Unternehmers" (ebenso OLG Düsseldorf, VersR 1987, 1132); sei das Beförderungsgut ordnungsgemäß verstaut und befestigt, so müßten schon ganz besondere Umstände vorliegen, um eine Mitverantwortlichkeit des Absenders bei der Platzwahl zu begründen (ähnlich der IV aSenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 09.04.1981 - IV a ZR 109/80 = BB 1981, 999, 1000).
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