Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.03.1981 - 28 U 178/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsanwalt; Verjährung; Verfristung; Schadensersatz; Anwaltshaftung; Klagefrist; Prozeßkosten; Erfolgsaussichten
Papierfundstellen
- VersR 1981, 936
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69
Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB
Auszug aus OLG Hamm, 05.03.1981 - 28 U 178/80
Der Kläger steht für die in ihrem Rechtsstreit gegen H. aufgewendeten erst- und zweitinstanzlichen Prozeßkosten gegen den damaligen Sozius des Beklagten, RA F., ein Schadenersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung des Anwaltsvertrags zu, für den der Beklagte als assoziierter Anwalt gesamtschuldnerisch haftet (vgl. BGH VersR 1971, 936 = NJW 71, 1801).
- OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05
Haftung des Rechtsanwalts: Umfang der Beratungspflicht über die Erfolgsaussichten …
Der Schadensersatzanspruch umfasst die nutzlos aufgewendeten Kosten der Prozessführung (vgl. zum Kostenschaden OLG Hamm VersR 1981, 936 f.;… Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, Rn. 560).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.03.1981 - 20 W 624/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beweisgebühr; Beweisaufnahmeverfahren; Rechtsanwaltshonorar
Papierfundstellen
- VersR 1981, 936
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 21.01.1988 - 2 TI 2628/87
Erinnerungsbefugnis gegen Kostenfestsetzungsbeschluß bei Absetzung beantragter …
Im Beschluß des OLG Frankfurt am Main vom 11. März 1981 - 20 W 624/80 - (Anwaltsblatt 1981 S. 240) ist für den Fall eines von dem Vorsitzenden des Berufungsgerichts gemäß § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO an eine Behörde gestellten E r s u c h e n s u m M i t t e i l u n g e i n e r Urkunde ausgeführt, eine zunächst nur der Bereitstellung eines urkundlichen Beweismittels dienenden richterliche Maßnahme eröffne jedenfalls dann ein die Beweisgebühr des § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auslösendes Beweisaufnahmeverfahren, wenn sie sich auf Tatsachen beziehe, die in dem schriftsätzlich angekündigten Parteivortrag enthalten und für die nach mündlicher Verhandlung zu treffende Entscheidung erheblich sind.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.03.1981 - 5 U 158/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 588
- VersR 1981, 936
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